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Reiche als Staatsbürger einen Vorzug vor dem Min­derbemittelten und Armen habe. Kurz: sie erkennt die natürliche Ungleichheit an, ist aber allen Privi­legien, aller Bevorrechtung feind.

Die Demokratie, wie ich sie in Vorstehendem ge­schildert, ist nun wohl mit der absoluten Monarchie, der Staatsform, wo ein erblicher Fürst unumschränkt regiert, wo der Wille des, wie gesagt wird, vom Him­mel gesetzten Staatsoberhaupts die alleinige Quelle des Rechts und die alleinige Regel für alles ist, was im Staat geschehen und nicht geschehen soll, wo zwischen Staatsoberhaupt und Staatsbürgern (Unterthanen im eigentlichen Sinn) kein anderes Verhältmß besteht, als daß jenes befiehlt, diese gehorchen, wie z. B. in Ruß­land, unvereinbar, keineswegs aber mit der constitutio- nellen Monarchie, der Staatsverfassung. wo wohl ein erblicher, unverantwortlicher Fürst an der Spitze steht, der aber nicht, wie in der absoluten unumschränkt herrscht, sondern an das Gesetz gebunden ist, wo die Wechselwirkung zwischen dem Regierenden und Regier­ten grundgesetzlich regulirt ist, wo zwischen der Landes­regierung und der frei gewählten Volksvertretung eine solche Vertheilung der Gewalt besteht, daß dadurch die Herrschaft des Wahren, besonnenen und beharrenden Gesammtwillens verbürgt wird, wo der überwiegende Theil der gesetzgebenden Gewalt mit Inbegriff des Steuerverwilligungsrechts an die Volksrepräsentation, dagegen die Verwaltungsgewalt au die Regierung, an die verantwortlichen Beamten, übertragen ist. — Daß fast fortwährend zwischen der Demokratie und den constitutionellen Regierungen Kampf statt findet, dies hat eines Theils seinen Grund darin, daß Demokratie mit Republik, welche gegen die Monarchie ankämpft, nicht selten verwechselt wird, andern Theils darin, daß die Throne in dem feit der französischen Revolution geführten Kampf zwischen Demokratie und Aristokratie die letztere in Schutz genommen haben. „Würde sich, sagt in dieser Beziehung Rotteck die Negierungen an die Spitze des Zeitgeistes als Verbündete des demo­kratischen Princips gegen das aristokratische gestellt haben, der Strom der Revolution, nachdem er das ge­hässige Vorrecht verschlungen, würde ohne weitere Zertrümmerung vorübergerauscht, und das System des gleichen vernünftigen Rechts würde zur beglückenden Herrschaft über die civilistrte Weit gelangt sein. Die Demokratie ist nicht für die Throne gefährlich, viel­mehr kann nur aus der Befreundung mit derselben das Heil, Versöhnung und Friede hervorgehen; man gestattet ihr die auf dem Weg der friedlichen und ge­setzlichen Reform zu bewirkende Entwickelung, und für die Throne und Völker ist das Heil gesichert. Kluge Fürsten haben daher ihr Streben vorzugsweise auf Schwächung und Unterdrückung der Aristokratie mittelst Beschirmung und Kräftigung der gemeinen Freiheit

und mittelst Einführung mehr oder minder vollkom­mener Rechtsgleichheit gerichtet, also bei der Demokratie Schutz gegen die ihnen so gefährliche Aristokratie ge­sucht. So vor allen Joseph II., der freilich dafür die Anfeindung der Aristokratie erndtete und über dessen Grab noch die Verwünschungen des Adels und der Priestcrherrschaft schallten, der aber vom Volk nichts zu fürchten hatte." So in der neueren Zeit Leopold in Belgien, .wo, während in dem angrenzenden Frank­reich und Deutschland Revolution war, die Ruhe nicht gestört worden ist. Die Demokratie ist also, so wie mit der Republik, so mit der eonstitutionellen Monarchie vereinbar; beide Staatsformcn bedürfen der Veredlung durch das mit ihnen zu verbindende demokratische Prin- cip. Fehlt es in der Republik, w herrscht die Aristo­kratie, und mit ihr stellt sich die Rechtsungleichhett ein; fehlt es in der constitutionellen Monarchie, hat diese nicht eine demokratische Grundlage, so ist das Ganze nichts anderes als Schein und Spiegelfechterei, weil die Regierung dann bei aller Volks-Vertretung, trotz den Landständen, doch thut, was sie will, und, wenn nicht mit der Majorität, mit der Minorität oder ohne Stände regiert, octroirt rc., wovon bisher die constitutionellen Monarchien Deutschlands die deutlichsten Beweise geliefert haben. Eben darin hat der gegen­wärtige traurige Zustand Deutschlands unter andern seinen Grund, daß die Negierungen die demokratische Grundlage nicht wollen, und die in Frankfurt von den Vertretern des deutschen Volks beschlossene Verfassung verwerfen, weil sie eine demokratische Grundlage hat, weil namentlich das suspensive Veto, die Bestimmung darin enthalten ist, daß das Staatsoberhaupt nicht dauernd seinen eignen Willen der gesetzlichen Vertretung des Volks gegenüber geltend machen kann, sondern dem beharrlichen Verlangen der Nation, wenn ein Beschluß in drei ordentlichen Sitzungen nach einander und nach abermaliger Erwägung unverändert gefaßt worden ist, wenn alfo alle constitutionellen Mittel des Widerstands fruchtlos erschöpft sind, sich zu fügen genöthigt ist.

Welche Staatsform den Vorzug verdient, die demo­kratisch-republikanische oder die demokratisch-monarchische, darüber können nur die concreten (besonderen) Ver­hältnisse bestimmter Völker und Zeiten den Ausschlag geben. Für die jetzigen Völker Deutschlands scheint die letztere den Vorzug zu verdienen schon deßhalb, weil der Uebergang aus dem Polizei-Staat in Republik zu schroff, der Sprung zu groß ist.

Ob nun die Demokratie oder, was gleichbedeutend damit ist, die Volkssouverainität so gefährlich ist, wie dies von den Gegnern derselben, von der Aristokratie, dargestellt wird, und den Umsturz herbeiführt, oder ob nicht vielmehr dadurch, daß der Demokratie Rechnung getragen wird, dcm Umsturz vorgebeugt, Ruhe und Ordnung, sowie Vertrauen wieder hergestellt werden, —-