Ausgabe 
17.6.1849
 
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Ilnzeigtblatt

b e r

Stadt und des Negierungsbezirks Gieren.

74:7. Sonnabend den 17. Juni 18^19.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag n»d Sonnabend. Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 ft. 30 fr., für Auswärtige incl Postaufschlag 1 st. 42 fr. AuSwärt« abonuirt man sich bei allen Postämtern. Zn Niesten bei der Erpedltion (Canzleibcrg Lit. B. Nr/l.) EinrückungSgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 fr.

Amtlicher Theil.

Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt Rr. 38 voni 4. Juni 1849.

Inhalt: 1) Verordnung, die Vorbereitung zu dem Dienste eines Friedensgerichts- oder Pclizeigerichtsschreibers oder eines Gerichtsboten in der Provinz Rheinhessen betr. 2) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1850 in der Provinz Starkenburg betr.

Nr. R. C. G. 5841. Gießen den 13. Juni 1849.

Betreffend: Die zwischen Main und Neckar vereinigten Truppen insbesondere deren Vepflegung.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

In obiger Beziehung ist das im Abdruck nachstehende Amtsblatt des Gr. Ministeriums des Innern erschienen, wovon wir Sie zur Nachachtung in Kenutniß setzen.

Sollte bei einer oder der anderen Gemeinde der Fall eintreten, daß sie an durchmarschirende Trup­pen Lieferungen zu machen hätten, so werden Sic Behufs der demnächstigen Liquidation der wirklich ent­standenen Kosten darauf Bedacht nehmen, daß Ihnen sowohl über die Änkaufsprciße der Lieferungsgegen- ständc, als auch über die Abgabe derselben an die Truppen genügende Bescheinigungen ausgestellt werden.

K ü ch l e r. Pietsch.

JLL

Zu Nr. D. 8980. Darmstadt am 2. Juni 1849.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische

Ministerium des Innern

an

sämmtliche Großh. Regierungs-Commissionen.

Äon nachstehender Verfügung an Gr. Regierungs-Commission dahier geben wir Ihnen hiermit zur Nachachtung Nachricht. I a u p.