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Abdruck.
rc. an die Gr. Regiernngs - Commission dahier.
Den am 31. des v. M. hier durchmarschl'rten Reichstruppen, welche nicht cinquartiert waren, hat Gr. Kriegsministerium in unserem Einverftändniß Brod aus der Militär-Proviant-Anstalt, sowie Wein und Fleisch vorlagsweise verabfolgen lassen, da die Verhältnisse dieser Truppen nicht gestatteten, in anderer Weise für ihre Verpflegung zu sorgen. Da eine derartige Verpflegung an die Stelle der Verpflegung durch Einquartierung tritt, so erscheinen die Gemeinden, in denen ein solcher Fall stattfindet, verpflichtet, die deßfalls nöthigen Lieferungen zu leisten.
Wir beauftragen Sie daher, baldigst die Gemeindevorstände Ihres Dienstbezirks anzuweisen, in den vorkommenden Fällen aus Anfordern der betreffenden Militärbehörden die nöthigen Lebensmittel auf Kosten der Gemeindekafien, vorbehältlich dcmnächstiger Liquidation des wirklich entstandenen Kostenbetrags, zu beschaffen und abzugeben.
Neuling.
Bekanntmachung
des Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins von Oderhessen.
Betreffend: Den Geschäftsgang bei diesem Verein.
In Folge des von mir dankbar anerkannten Vertrauens, welches mir durch meine Wahl zum Präfidcnteit dieses seit 18 Jahren in segensreicher Wirksamkeit bestehenden Vereins zu Theil geworden ist, bringe ich die auf Beschlüssen des Ausschusses beruhenden künftigen Geschäftseinrichtungen zur Kennt- niß des Publieums.
1) Das Vereins-Bureau (Sekretariat und Registratur) wird, vom 1. Juli d. I. an, in Lauda ch eingerichtet und in Thätigkeit sein.
2) Nicht nur die Vereinsmitglieder, sondern alle Bewohner der Provinz können, die Wirksamkeit des Vereins berührende Anliegen auf diesem Büreau und je nach den Umständen bei dem Präsidenten selbst, dem ersten Secretär Gros oder auch bei dem mit den Registiatur- und Canzlei- geschäften betrauten Registrator Dietz vorbringen.
Ist mündliche Besprechung nicht ausreichend, dann wird das betr. Individuum zu Protocoll genommen, nnd hierauf demnächst von dem Präsidenten das Erforderliche veranlaßt werden.
3) Mit Rücksicht auf die Bequemlichkeit des Publieums hat der Rechner des Vereins, welcher zugleich das Magazin für landwirthschaftlichen Geräthe, Werkzeuge und Sämereien verwaltet, wie bisher seinen Wohnsitz in Gießen und ist zugleich beauftragt mündlich vorgebrachte Anliegen, wenn sie auch seine Thätigkeit nicht, sondern die des Büreans in Laubach berühren, den letzteren durch schriftliche Mit- theilungen zur Kenntniß zu bringen, um das Geeignete dortseits verfügen zu können. Umgekehrt wird auch das Büreau in Laubach, Angelegenheiten, die bei ihm vvrgebracht werden, aber die Wirksamkeit des Vereinsrcchners, resp. des Magazinverwalters berühren, zur Erledigung an den Letzteren befördern.
Zum Schluffe bitte ich, die zum möglichst erleichtertem Verkehr mit dem Vereinsvorstande gebotenen Gelegenheiten recht häufig zu benutzen, nnd dadurch auf dessen Wirksamkeit hinzuarbeiten. Für die Fälle in welchen ein unmittelbares Benehmen mit dem Präsidenten ausdrücklich beabsichtiget werden sollte, wolle man sich der Adresse bedienen:
An
den Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins von Obcrhessen
in
Laubach.
in allen übrigen aber, je nach den obigen Ausführungen:
An
das Bürean des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen
in
Laubach.


