Änzeigeklatt
der
Stadt Md des Regierungsbezirks Gieren.
M Dienstag den 13 Mai 1S&9.
Di-s-S Blatt ersch-mt wöchentlich zwei Mal; Dienstag and Sonnabend. Der PrLna nerationsbe^rag ist für ein ganzes yntjr für Ein- heimische I st. 30 fr-, für ein halbe» Zahr 45 ft.; für Aiajwstrtige i°el. Postaaffchlag 1 st. « fr., Halbjahr!. 51 kr. Laiwatt» abonmrt man sich bei den junädjft gelegenen (öbl. ,4}oftä>nic:n. In (Siepen bei der Ärpedition, Ennzleiberg Lit. ß. 'Jlc. 1. 'smrncknngsgebnhr rttr den ?Raum der gespaltenen Eorpa».Zeile 2 ft.
Inserate mässen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dteses Blatte» an die Redaktion gelangt iepn.
Amtlicher Theil.
Gießen am 12. Mai 1849. Bet reffe n d: Die politischen Verhältnisse.
Die Großherzoglich Hessische Regierullgs-Commissioll des Regierungsbezirks Gießen a n
die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
In Beziehung auf die ernsten politischen Verhältnisse der Gegenwart hat das Gr. Hess. Staats- Ministerium die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung vom 8. d. M. erlassen.
Wir empfehlen Ihnen, danach überallhin Ihre Wirksamkeit, verbunden mit besonnener Verständigung und Beruhigung eintreten zu lassen.
Die Hingebung der Gr. Hess. Staatsregierung in der deutschen Sache ist über allen Zweifel erhaben. Sie war eine der Ersten, welche die Reichsverfassung unbedingt anerkannt hat. Was sie gebilligt und angenommen wird sie auch durchzuführen trachten. Wie aber die Reichsverfassung durch das gemeinsame Anerkenntniß der zustimmenden Regierungen vorzugsweise erst festen Boden und Stützpunkt gewonnen hat, so sind nur gemeinschaftliche Beschlüsse und Maßregeln dieser Regierungen geeignet, ihre Aufrccht- haltung und Durchführung zu' erringen. — Das gemeinsame Ziel erfordert einheitliche Mittel. Vorgrei- fendc Einzel-Bestrebungen - und Erregungen zersplittern die Kräfte und können nur so der guten Sache, als den Unternehmern selbst verderblich werden. — Lassen Sie es deßhalb Ihre besondere Ausgabe sein, wo möglich, im Vereine mit dem Gemeinderath davon zurückzuhalten, und treffen Sie namentlich Fürsorge, daß, wo der Wunsch nach Bewaffnung rege werden sollte, nur allein der Weg des Gesetzes eingehalten wird, welchen die Verordnung über die Bürgerwehr vom 1. Rov. 1848 vorgezeichnet hat.
K ü ch l e r. Hallwachs.
Bekanntmachung,
Die aufregenden Verhältnisse der neuesten Zeit haben veranlaßt, daß der Staatsregierung eine große Menge von Adressen zugekommen, welche größtentheils von sehr achtungswerthen Ansichten «usgehen; zum Theil auch Vorschläge und Wünsche enthalten, deren Erfüllung großen Bedenken unterliegt.


