Ausgabe 
14.8.1849
 
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sAnzeigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

Gieren.

64t Dienstag den 14. August 18^9-

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fr für Auiwürtige incL Postaufschlag 1 ff. 42 kr. Auswärts abounirl mau sich bei allen Postämtern. In ®iei;en bet der Crpevltion (Canzlerberg Lit. B. Jir. .) (Linrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszerle 2 kr.

Amtlicher Theil.

Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt.

Rr. 51 vom 11. August 1849.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; 2) Bekanntmachung, die An­stellung des Rechners der bischöflichen Dotationsverwaltung zu Mainz betr.; 3) Gemeiner Bescheid, die Aus­legung des Gesetzes vom 20. August 1848 über einige Abänderungen des cwilgerichtttchen Verfahrens in den Provinzen Starkenburg und Oberheffen betr.; 4) Bekanntmachung, den Ausschlag der Brantentschädigungs- beitrage für 181s betr.; - 5) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für verschiedene israelitische Religivns- gemeenoen des Regierungsbezirks Mainz; 6| Bekanntmachung, die Richterbebung eines Thckls der zur Be­streitung der Bedürfnisse der i raelitischen Religionsgemeinde Höringhausen, im Regierungsbezirke Biedenkopf, für 18*%, genehmigten Umlage betr.; 7) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlage der israelitischen Re­ligionsgemeinde zu Lollar, Daubringen, Mainzlar und Ruttershausen für ,849 betr.; 8) Bekanntmachung, dre Nichterhebung eines Ziels der Umlagen in zweiter Klaffe der Gemeinde Niederdieten, Regierungsbezirks Vie- denkopf, für 1849 betr.; g) Namensveränderungen; 10J Dienstnachrichtcn; II) Militärdienstnachrich­ten; - 12) Dienstentlassungz 13) Versetzungen in den Ruhestand; 14) Concurrenzeröffnungen; 15) Sterbfälle.

Bekanntmachung,

den Ausschlag der Brandentschädigungsbeiträge für 1848 betreffend.

Mittelst unserer in Nr. 44 des diesjährigen Regierungsblattes erschienenen Bekanntmachung vom 14. 3uni d. I. haben wir zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß der, zur Deckung des Bedürfnisses der Großh. Brandversscherungs-Kasse für das Jahr 1848 erforderliche Ausschlag von zehn Kreuzern einem Heller von Einhundert Gulden Brandversscherungskapital nebst den 1'/. kr. von jeder Hausnummer betragenden Repar- titionsgebühren in den ersten zehn Tagen des Monats August zu erheben sei.

Nachdem indessen auf mehrseitiges Nachsuchen, unserem Anträge gemäß, von Großherzogl. Hess. Mi­nisterium des Innern mittelst Entschließung vom 1. d. M. zu Nr. D. 11,712, um, bei der Höhe des frag­lichen Ausschlages, den Beitragspflichtigen in der Erfüllung ihrer Verbindlichkeit zur Zahlung der 1848r Brandverficherungsbeiträge eine Erleichterung zu gewähren, die Erhebung dieser Beiträge in zwei Zielen gestattet worden ist, so bringen wir solches unter dem Anfügen hiermit zur Kcnntniß der Beitragspflichtigen, daß nunmehr die Erhebung der ersten Hälfte der 1848t Brandverficherungsbeiträge innerhalb der ersten