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lich an dem Umstande, daß die Sterblichkeit des Viehes je nach der Oertlichkeit der Gemeinden allzuverschieden sei, auch in der Regel die Verwaltung und Controlc dabei zu kostspielig würde, und ist darin mit Ferber einverstanden. Er will nicht leugnen, daß Affecuranzen für größere Bezirke auf der anderen Seite mehr Garantie böten und bei möglichst einfacher Einrichtung auch angemessen sein könnten.
Er erklärte sich deßhalb bereit einen deßfallsigen Entwurf auszuarbeiten und dem Bezirksrath vorzulegen und schlägt vor, damit sodann wenigstens einen Versuch zu machen. Er glaubt, daß die wünschenswerthe Mitarbcitung der Bezirksräthe dabei nur als eine Privatbemühung betrachtet werden könne, eine solche Anstalt herbei zu führen.
Dieterich: Es sei in Lich eine Viehaffecuranzanstalt gewesen, welche nur so lange bestanden, bis in einem Stalle nur eine Seuche ausgebrochen sei, worauf sie sich aufgelöst habe, er hält Assecuranzen in größeren Bezirken für mehr gewährleistet. Allein cer Bczirksralh solle die Gründung nicht in die Hand nehmen, einzelne große Landwirthe würben dieses wohl gerne übernehmen.
Der Vorsitzende stellte die im Laufe der Debatte aufgetauchten Ansichten neben einander und ließ über den Ausschußantrag abstimmen, welcher mit 6 gegen 4 Stimmen angenommen wird.
Hierauf wird der Antrag von Dieterich verlesen.
Reg.-Comm. meinte, besser sei es blos für den Bezirk, später Vereinigung der Provinzen.
B ern beck ist hiermit einverstanden, man solle es späteren Vereinigungen überlassen.
Der Antrag wird angenommen.
Der Vorsitzende fragt: ob dieser Beschluß den übrigen Bezirksräthen vorgelegt werden solle, welche Frage mit Ja beantwortet wird
Der Bors, liest den Bericht des Ausschusses über das Gesuch Ebert um Ausnahme nach Große« <- buseck, nachdem die gewünschten Acten inmittelst cingelangt waren.
Ferber fragt den Reg.-Comm., wie es mit den Zunftverhältnissen zu halten sei, welches derselbe beantwortet. ,m:‘
Lindenstruth verlangt Sittenzeugniß bis in die neueste Zeit.
Dieterich will die Zeugnisse in den Wanderbüchcr nicht als Sittenzeugniß gelten lassen.
Engel will die Zeugnisse, wie sie nach früherem Beschluß verlangt worden, erbracht wissen, also von der Stadt Gießen als seinem Aufenthaltsort.
Bernbeck widerspricht die Ansicht Dieterichs, die Zeugnisse in den Wanderbüchern müßten allerdings als geltende Sittenzeugnisse betrachtet werden, wie solle denn sonst ein Reisender, der viele Lander durchreiset habe, sich über sein sittliches Betragen ausweisen.
Ferber schließt sich der Ansicht Bernbecks an, und will Zeugniß beigebracht haben, von der Zeit, wo er nicht in Buseck war.
M e n k e l stimmt Bernbeck bei und ebenso Franziskus.
Der Schluß der Debatte wird beantragt.
(Schluß folgt.)
Polizeiliche Bekanntmachung.
Ein Strickzeug und ein Schleier sind gefunden und auf Gr. Pollzeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 9. Februar 1849.
Edictalladung.
241) Laub ach. Die Gläubiger der Johann Heinrich Jmmclr III. Eheleute von Freienseen, über deren Vermögen der Concurs erkannt ist, haben ihre Forderungen sogewiß
Donnerstag den 19. April, Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, und zwar persönlich oder durch genügend Bevollmächtigte, als sonst sie von der Masse ohne Weiteres ausgeschlossen werden.
Bei dem im Termin zu machenden Güteversnch, Wahl eines Curators und Gläubiger - Ausschusses, werden die nicht persönlich Anwesende» als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend, angesehen.
Laubach am 3. Februar 1849.
Gr. Hess. Landgericht Brumhardt.
Besondere Bekanntmachung.
245) G ie ßen. Rach einer dabier gemachten Anzeige fehlen seit dem vom 5. auf den 6. d. M.


