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41) Gießen.
Protokoll
der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.
Vierte Sitzung vom 2. Januar 1849.
Fortsetzung Nachmittags 3 Uhr.
Anwesend: Reg.-Nath v. Willich und 10 Mitglieder des Bez irksrathS.
1) Der Reg.-Comm. wünscht, ausnahmsweise zu Anfang der Sitzung einige Aktenstücke einzureichen, weil er nicht bis zum Schluß der Tagesordnung anwesend bleiben könne. Diese Aktenstücke betreffen:
a. die Wahl des Bezirksraths im 2. Wahldistrict,
b. Gesuch des Konrad Rühl von Garbenteich um Aufnahme als Ortsbürger nach Kleinlinden,
c. Gesuch des Feist Katz I. i
ä. „ „ Gerson Katz I. [ von Steinbach
e. „ „ Löb Katz II. )
um Aufnahme als Ortsbürger nach Steinbach.
f. Gesuch des A. Dinkel von Grünberg um Aufnahme als Ortsbürger nach Laubach.
ff. Gesuch des Abraham Goldschmidt von Großenlinden um Aufnahme als Ortsbürger nach Leihgestern.
Der Bors, verkündigt die festgesetzte Tagesordnung und ersucht den Abg. Engel, Namens des 3. Ausschusses, Bericht zu erstatten über verschiedene Anträge.
Engel erstattet Bericht über den Antrag, bctr. die Ocffentlichkeit der Gemeinderathssitzungen, welcher von Franziskus, Menkel, Weigel, Steinberger gestellt war.
Der Antrag ging darauf hin, die Reg.-Commiss. zu ersuchen, sie wolle den Ortsvorständen empfehlen, die Gemeinderathssitzungen öffentlich und zwar in einer Weise abzuhalten, daß den Ortsbürgcrn möglich gemacht werde, denselben auch wirklich beizuwohnen.
Der Ausschuszbericht empfahl den Antrag, wünschte jedoch, daß es den Ortsvorständen nicht blos empfohlen, sondern zur Pflicht gemacht werde, ihre Sitzungen in der angegebenen Weise abzuhalten.
Der Vorsitzende eröffnete die Diskussion.
Dieterich hält es für angemessen, seine Erfahrungen in dieser Sache ausführlich mitzutheilcn und trägt Folgendes vor:
und
Zu Lich wurde im März beschlossen, daß alle Gemeinderathssitzunqen öffentlich abgehalten würden namentlich bestimmt, daß am 1. und 3. Montag eines jeden Monats, Vormittags 8 Ühr, regelmäßig eine solche Sitzung beginnen sollte. Die Tagesordnung wurde bereits Samstags öffentlich bekannt gemacht Diese Einrichtung war schön und zweckmäßig, allein der inzwischen neu bestätigte Bürgermeister vernichtete sie gar bald und verfuhr so willkürlich, daß der Wille einer Partei nicht selten an die'Stelle der Gemcin- derathsbeschlüsse trat. Statt die Sitzungen regelmäßig zu halten, ließ er sie bald Abends, bald Mittags und meist an solchen Tagen ankündigen, wo er wußte, daß gewisse Gemeinderäthe, deren Ansichten den sei- nigen widersprachen, nicht zu Hause waren, also der Sitzung nicht anwohncn konnten. Hierdurch entstand sehr bald eine Storung der an sich guten Einrichtung. Wenn das ein Bürgermeister will, ist ihm das leicht möglich wenn namentlich er einen ihm mißliebigen Gcmcinderath bei einem bestimmten Beschlüsse auf die Seite schieben will, so braucht er nur die Sitzung zur Unzeit zu bestellen. Ein weiteres Unwesen der Bürgermeister besteht darin, daß sie Beschlüsse eigenmächtig protokolliren, dann bei ihrer Partei zu Hause unterschreiben lassen und als Beschlüsse des Gemeinderaths ausgeben. Ein solches Verfahren ist völlig ungesetzlich Daher wünsche ich, daß die Reg.-Commiss. dasselbe ein für allemal verbiete. Das ist durchaus nicht im Geiste der Gemeindeordnung gehandelt. Auch dieser Grund hat mich bewogen, auf Abänderung der Gemeindeordnung anzutragen. Den vorliegenden Antrag unterstütze ich um so mehr, als bei dem bisheriaen Verfahr leicht die Wirksamkeit eines Gimeinderaths verdächtigt werden kann. Bei öffentlichen Sitzungen kann sich em ^eder überzeugen, welche Ansicht und welche Befähigungen die verschiedenen Mitglieder des Gememderaths haben.
Ferber. Ich unterstütze den Antrag und bin namentlich auch mit der Darlegung von Dieterich völlig Ä lMPtMlichstm Funktionen des Gemeinderaths gehört die Verwaltung des Gemein- devermogens, jedem Gemeindeglied aber muß es am Herzen liegen, zu erfahren, in welcher Weise das ös-


