Ausgabe 
10.3.1849
 
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Ständen gegebenen Versicherung, stehe eine Acndcrung der Obcrcinnchmercicn und Rentämter in Aus­sicht, und cs gebe diese die zuversichtliche Vcrmuthung, daß das hier berührte Nachihciligc für unseren Be­zirk wegfallen werde. Doch durste es gewiß nicht schaden, wenn wir die Staatöregicrung von dem hier berührten Ucbelstand aufmerksam machten, und wir unterstützen den Antrag in der vcränderien Weise: Gr. Staatöregicrung wolle die Einleitung treffen, daß künflighin die Forst- und Felbstrafen nur von dem Berechtigten selbst erhoben werden.

Nach längeren Debatten, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes hinlänglich begründeten, und wo­ran sich Kliebe, Dieterich, der Gr. Rcg.-Commissär, Engel, der Vorsitzende, Mcnkel und Schmand bcthci- ligten, wurde der Antrag solgcndcr Maßen formulirt und einstimmig angenommen, daß da

wo die Gemeinden zum Strafbezug berechtigt sind, Strafen, Schadenersätze und Kosten, von dem Gcmcindc-Einnchmcr erhoben werden sollen.

Man schritt hierauf zum vierten Gegenstand der Tagesordnung, betreffend Beschwerdcgesuch dcS WirthS Karl Kliebe zu Wieseck, im Betreff von Tranksteucrstrafe. .

Dieterich ei stattet Bericht, Namens des ersten AuSschusieS, und trägt da dcr Gegenstand nicht zur Competenz deS BczirkSrathS gehöre, um Abweisung an, was angenommen wurde.

Es wurde zum fünften Gegenstand der Tagesordnung geschritten, betreffend, Vorstellung deS Orts- bürqers Johannes Müller zu Ettingshausen, wegen entzogenen LooSholzeö. ~

Dieterich erstattet Bericht, Namens des ersten Ausschusses und trägt darauf an, da die Lache nicht zur Competenz deS Bezirksraths gehöre, das Gesuch ab und den Bittsteller an die Regierungs- Commission zu verweisen; welcher Antrag einstimmig angenommen wurde.

Es wurde nun zum sechsten Gegenstand der Tagesordnung geschritten, Antrag von Kliebe, die Aus­legung des Art. 84 der Gemeindc-Ordnnng, insbesondere Berücksichtigung der Verhältniße der Geineindcn auf der Rabenau betreffend. .

Der Antragsteller weist in seinem ausführlichen und hinlänglich mvtivirten Anträge nach, daß in Folge des erwähnten Artikels und in Folge dcr aus der Rabenau bestchcndcn eigenthümlichen Verhältniße rücksichtlich der Waldbcsitzungen der Gemeinden für letztere bedeutende Nachtheile entstünd.n, indem ncmlich der Ucbcrschuß des Erlöses, aus den Waldungen in der ersten Klaffe zum besten der Herren von Rabenau, welche verpflichtet seien, nach ihrem Stcucr-Capital, die Umlage zweiter Klasse zu tragen, in die zweite Klasse übergehe, wogegen er schon in seiner früheren Verwaltung als Bürgermeister, bei dem früheren Krcisrathe vergebens reklamirt habe.

Steinberger erstattet mündlichen Bericht, nachdem er den Vicepräsidenten ersucht hatte, das Prä­sidium zu übernehmen, er glaubt aus Erörterungen des Antrags nicht mehr eingehen zu müssen, da derselbe hinlänglich motivirt scie durch ausführliche Darlegung dcr auf dcr Rabenau eigcnthümlich bestehenden Ver­hältnisse; er empfiehlt das Gesuch. , . .

Dieterich ist mit dem Antrag einverstanden, allem aus Abänderung einzelner Artikel werde die Re­gierung nach seiner Meinung nicht eingchen und will ihn nach dem gestrigen Beschlüsse, auf Abänderung der Gemeinde-Ordnung berücksichtigt sehen.

Reg -Comm. fragt, ob über diesen Gegenstand schon früher Verhandlungen gepflogen worden seien.

Kliebe erörtert mündlich nochmals den Gegenstand, und hebt namentlich seine früheren vergeblichen Reklamationen bei dem KrciSrathe hervor. , ,, . O(L v

Steinberger ist mit Dieterich nicht einverstanden, da der vorliegende Antrag nicht eine Abände­rung, sondern nur eine Auslegung des Art. 84 beantrage, er glaubt daß dcr BezirkSrath berechtigt scie, diesen Antrag zu empfehlen. , , , ,

Reg.-Comm. bemerkt, daß dcr fragliche Art. aus dem Landtag beiprochcn, allein zurTagcsordiiung ubergcqangcn scie, weil eine allgemeine Abänderung der Gemeinde-Ordnung beabsichtigt werde.

Kliebe fragt den Reg.-Comm., ob nicht noch von Feststellung des Budgets für 1849 auf den für das Jahr 1849 in Aussicht stehenden Holzerlös Rücksicht genommen werden könne, und die Einnahmen und Ausgaben ohne diesen Erlös erst festgestellt, und die Umlagen berechnet, und dann diese Letzcren, soweit sie auf die Ortsbürger fallen, um jenen Erlös vermindert würden, wodurch dann der fragliche Erlös, wie bil­lig nnd recht nur den OrtSbürgcrn zu gut käme, und nicht wie in dem seitherigen Verhältnisse den Herrn von Rabenau, die nicht Ortsbürger find, wieder ein großer Theil des Gemeinde Eigenlhums zugewicscn werde.

Der Reg.-Comm.: er kenne die factischen Verhältnisse nicht.

Engel ist für Empseblung des Gesuchs.

Dieterich ist dagegen, er meint die Gemeinde hätte die Sache durch Wahrung «n Budgets zur Entscheidung deS Bezirksraths bringen sollen.