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Reg.-Comm. protestirt gegen die Kompetenz deS Bezirksraths, wenn man die Sache in dem Voranschlag ausgenommen hätte; er glaubt daß dem Bezirksrath über alle auf gesetzlichem Wege geregelte Ausgabe keine Entscheidung zustebe.
Steinberger ist der Ansicht, daß der Bezirksrath allerdings kompetent feie, wenn die Verhältnisse i» dem Voranschlag gewahrt wären, und empfiehlt das Gesuch, womit Dieterich einverstanden ist.
Nach geschlossener Debatte wurde über den gestellten Antrag abgestimmt, und derselbe einstimmig angenommen.
Man schritt nun zum siebenten Gegenstand der Tagesordnung, betreffend : Vorstellung des Stadtvvr- standes zu Grünberg, die Verlegung eines Kreisgerichts nach Grünberg.
Der Vorsitzende ersucht vor Eröffnung der Debatte den Vicepräsideitten das Präsidium zu übernehmen.
Berichterstatter Engel verliest zuerst die angerüfenc Vorstellung 11116 erstattet dann mündlichen Bericht, er macht hierbei darauf aufmerksam, daß der Stadtvorstand durch Vorstellungen an den Großherzog, sowie an die Ständekammer im Jntresse seiner Gemeinde bereits alles gethan habe, hält es aber für seine Pflicht, den gerechten Wünschen desselben entgegen zu kommen, und der namentlich eine Befürwortung des Bezirksraths, auf das Gesuch wesentlichen Einfluß äußern müsse, die Bitte der Versammlung zu empfehlen; er hält die in der Vorstellung hervorgehobenen Gründe im allgemeinen schon für erheblich, macht aber namentlich noch aus die Verluste aufmerksam, die Grünberg bereits erlitten und sicher noch erleiden werde; er empfiehlt mit aller Theilnahme das Gesuch.
Der Vorsitzende unterstützt den Berichterstatter noch durch weitere Erörterungen und spricht sich noch sehr für seine Gemeinde aus.
Ferber kann den Antrag nicht unterstützen, weil er gestern gegen das Gesuch der Stadl Lich gestimmt habe; er fürchtet namentlich daß dann noch viele Städte und Gemeinden kommen würden.
(Schluß fllgt.)
Polizeiliche Bekanntmachungen.
worden'" ®ft$fflnbel unb ebl Messer sind gefunden und auf Grvßh. Polizeibüreau dahier ahgegeben Gießen den 9. März 1819.
Besondere Bekanntmachungen.
394) Gießen. Nachstehende Bekannntmachnng „Für die im Jahr 1848 für die Stellvertretung deö Jahres 1849 versicherten Loospflichltgen, welche durch ihre bei der Musterung gezogenen Loosnum- mern zum 2. und 3. Aufgebot kommen, kann wegen Mangel an Einsteher keine Venretung stattsinden, es haben daher die Versicherer die eingezahlten Versicherungssummen mit 95 fl. nebst 1 fl. 35 kr. Zinsen davon zurückzuempfangen, und zu diesem Behufe die über diesen Betrag qnittirte Versicherungsurkunde dem Unterzeichneten binnen 4 Wochen abzugeben und dafür das Geld in Empfang zu nehmen.
Ebenso müssen wegen Mangel an Einsteher diejenigen, welche außer der Versicherungssumme auch noch eine Vertretungsfumme von 250 fl. eingezahlt haben, und dem 2. und 3. Aufgebvl angehören, diese Vertretungsfumme zurückempfangen und haben sie zu diesem Behufe die qntttirte Einstandskasse-Quittung zurückzugeben und das Geld dafür in Empfang zu nehmen.
Darmstadt den 27. Februar 1849.
Der Vorsteher dcr Vertretungs-Anstalt
Fresenius, Oberst."
bringe ich zur allgemeinen Kennlniß der Betheiligten. Gießen den 1. März 1849.
Der Bürgermeister G g. Reiber.
296) Gießen.
Aufforderung an die Schuldner dcr hiesigen Pfand- und Leih-Anstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und Deeember 1848 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 26. Februar bis einschließlich den 24. März, dieselben entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. April stattsiudet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn fte ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin, gegen baare Zahlung einigen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Gießen den 16. Februar 1849.
Die Pfandhausverwaltung: Bieler. Pfeil.


