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Nr. N. E. 2701. Gießen am 9. März 1849.
B etreffend: Die Audienzen bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzogr.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
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sämmtliche Gr. Bürgermeister des hiesigen Regierungsbezirks.
Machen Sie in geeigneter Weise bekannt, daß Sr. Königliche Hoheit der Großherzog am 14. d. M. verhindert sein werden, die gewöhnlichen Audienzen zu ertheilen.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung,
betreffend
die Gründung einer Hagelschaden-Versicherungsanstalt für das Großherzogthum Hessen und Einladung zur Theilnahme daran.
Nachdem von hicrländischen Grundbesitzern vielseitig der Wunsch ausgesprochen worden, ihre Feld- erzeugnisse gegen Hagelschaden im Lande selbst versichern zu können, auch auf die Möglichkeit des gedeihlichen Bestandes einer eigenen Landesanstalt hierfür von hierländischen Agenten auswärtiger Anstalten dieser Art selbst aufmerksam gemacht worden, glaubten wir nicht verfehlen zu dürfen, die dießfalls nöthigen Einleitungen zu treffen.
Demgemäß haben wir die Statuten einer Hagelschaden-Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit für das Großherzogthum Hessen entworfen und sie nicht nur seiner Zeit in der landwirthschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, sondern auch noch das Publicum überhaupt, insbesondere aber die landwirthschaftlichen Provinzial- vereine und einzelne in dem Versicherungswesen besonders erfahrene Männer um gutächlliche Aeußerung darüber ersucht. Diesem Ersuchen wurde auf das Dankenswertheste entsprochen, andernseits aber auch von uns jede Bemerkung aufs Genaueste geprüft, soweit als möglich berücksichtigt und unsere Arbeit darnach vervollständigt.
Auf diese Art entstand der in der heute ausgegebenen Nr. 9 der landwirthschaftlichen Zeitschrift abgedruckte „Entwurf der Statuten einer Hagelschäden-Versicherungsanftalt auf Gegenseitigkeit für das Großherzogthum Hessen," und es kann zu deren Gründung selbst nach diesen Vorarbeiten nunmehr geschritten werden.
Zu diesem Behufe ergeht an alle Diejenigen, welche derselben beizutreten Willens sind, die Einladung ihre Beitrittserklärung, als L. V. S. bezeichnet, spätestens bis zum 21. März d. I. um so gewisser an uns gelangen zu lassen, als die Zahl der bis dahin eingehenden Erklärungen die definitive Gründung entscheiden soll.
Entsprechendenfalls werden wir dann alsbald (wie dieß so bei Gründung der Viehversicherungsanstalt für die Provinz Starkenburg gehalten worden und sich ganz bewährt hat) eine Generalversammlung der sich angemeldeten Theilnehmer zur Beschlußnahme über die Statuten, zur Wahl der Geschäftsführer und definitiven Gründung der Anstalt veranlassen und mit diesem Zeitpunkte wird sofort dieselbe auch in deren selbständige Leitung übergeben. Noch wird bemerkt, daß besondere Abdrücke der Statuten auf unserem Büreau unentgeltlich zu haben sind.
Darmstadt am 12. Februar 1849.
Die Gr. Centralbchörde der landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums Hessen.
Gießen.
Protokoll
der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.
Sechste Sitzung vom 4. Januar 1849.
Vormittags 9 Uhr.
Anwesend: Reg..Rath Küchler und 8 Mitglieder des Bezirksraths.
(Fortsetzung.)
Dieterich erstattet Bericht Namens des 1. Ausschusses, worin er die Wichtigkeit deö Gegenstandes hervorhebt und dem Anträge daö Wort redet. Nach der von dem Präsidenten des Finanzministeriums den


