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Den uniformirten Sicherheitsbeamten der theilnehmenden Staaten wird in redem derselben die Befuqniß eingeräumt, in dringenden Fällen und wenn sonst die Flucht einer zu verhaftenden Person zu besorgen stunde, die Verhaftung derselben in der nämlichen Weise vorzunehmen, als ob solches in dein eigenen Lande, welchem die Beamten angehören, geschähe und zwar ohne Jie* auisition der Angestellten des Orts der Verhaftung. , .

q Jedoch müssen in solchen Fällen die Verhafteten den zuständigen Polizei- oder Genchtsbe- börden des Orts der Verhaftung alsbald abgeliefert werden.

Die Verhaftenden haben zum Zwecke des Transports der Verhafteten dahin die Unter­stützung der nächsten Polizeistellen in Anspruch zu nel)mcn,die Vesbafteieniedochv.s U'mOne der Ablieferung zu begleiten und dort der zuständigen Behörde die nothige Aufklärung zu g b .

so wird dieses zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht.

Darmstadt den 20. Februar 1849. . ,

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.

äUttHn,.

Offizielle

Dienstnachrichten. Am 25. Januar wurde dem Leh- rer an der zweiten evangelischen Schule zu Waldmichelbach, im Regierungsbezirke Heppenheim, August Schneider die erste evangelische Schullehrerstelle daselbst, am 29. Januar dem Schullehrer Philipp Schäffer zu Erlenbach die evan­gelische Schullehrerstelle zu Lindenfels, im Regierungsbezirke Heppenheim, und am 1. Februar dem evangelischen Pfarrer und Decan Carl Brück zu Rädchen dre evangelische Pfarr- stclle zu Kirtorf, im Regierungsbezirke Alsfeld, übertragen.

Concurrenzeröffnuug. Erledigt ist: die dritte ka- tholische Schullehrerstelle zu Biblis, tm Regierungsbezirke Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 280 fl. ein­schließlich der Wohnungvergütung, nebst 4 Stecken Eichenschelt- holz zur Hcitzung der Schulstube.

Sterbfälle. Gestorben sind: am 13. September 1848

Nachrichten.

der Registrator bei dem Oberappellations- und Cassatiousge- richte, Archivar Georg Ludwig Raben au dahier; am 5. Januar der evangelische Pfarrer Ph. CH. Vrgelius zu Wolfsheim, im Regierungsbezirke Mainz; am 6. Januar der Schullehrer Anton Schneider zu Bechtolsheim, nn oregte- rungsbezirke Mainz; am 10. Januar der evangelische Pmr- rer Georg Wendeberg zu Höchst a d. Nidder, rm Re­gierungsbezirke Friedberg; am 2fl. Sattuat bet pensiomrte Stallmeister Friederich Himbert H i n z e zu Mainz; am 22. Januar der Recepturdtener Peter Johann G r a ni l i ch Zii Hirschhorn; am 23. Januar der evangelische Pfarrer, Kir- chenrath Johann Carl Christoph Steinberger zu Bich- bach im Regierungsbezirke Friedberg; am 2a. ^anuar der Registrator bei der Oberforstdircction Connrad Bork zu Darmstadt; am 9. Februar der Kreiöbaumeister Peter Wetter zu Mainz.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

- Die Vertilgung der Raupennester betreffend.

$'e ^wonach sämmtlichc Grundeigenthümer, Nutznießer oder Pächter von ^""^'genthum binnen 14 Tagen von heute an bei Vermeidung der durch den Art. 80 des Feldstrafgesetzeö vom 21. September 1841 bestimmten Strafe von 2 Kreuzern für jedes einzelne bet der demnachstigen Visitation vorgefunden werdende Raupennest, auf ihrem Grundbesitz rc. die Baume, Zaune und Gesträuche von den darauf befindlichen Raupennestern zu reinigen haben

wird zur Befolgung hierdurch in Erinnerung gebracht.

dm 5. SDiär, 1849. $et a6lgerm,l|ier d,r Stobt

Gg. Reiber.

Das Beschneiden der Hecken betreffend.

Die Garten- und Fcldbesitzer hiesiger Gemarkung werden hierdurch aufgefordert ihre Hecken, i n so - fern sie nicht an Wiesen grenzen, bis zum 15. März auf 5' Höhe und 2' Breite zuruckzu- schneiden und im Laufe des Monats September dieses zu wiederholen.

Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift unterliegt einer Strafe von 30 kr. bis 1 fl.

Gießen den 5. März 1849. Der Bürgermeister der Stadt Gießen

Gg. Reiber