I
AnzeigMatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
,M H. Dienstag den 6. Februar 1859.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pranumerationsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Einheimische 1 fl. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr.; für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr., y albjähr^ 51 fr. Auswärts afonmrt man sich bet den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Ernruckungögevuhr für den Raum der gespaltenen CorvuS-AeAe 2 fr. , v ,
Inserate müssen jedeSmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dreses VlatteS an die Redaktion gelangt seyn.
Amtlicher Theil.
Gesetz,
bic Aushebung der Personalstcuersreiheit des aetiven Militärs, in Beziehung aus Offiziere und im Osfiziersraug stehende Militärbeamte betreffend.
8uDWJG 311. Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re.
Wir haben mit Beirath und Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
Artikel 1.
Die im Artikel 10, Ziffer 3 des Gesetzes vom 15. Juni 1827, über die Einführung einer gleichförmige» Personalstcucr im Großberzoglhum, ausgesprochene Befreiung des aetiven Militärs von der Personalstener ist bezüglich aller Offiziere und im Offizierörang stehenden Militärbeamten vom 1. Januar dieses Jahres an aufgehoben.
Artikel 2.
Sobald Offiziere und Militärbeamte im Osfiziersraug im Felde stehen, sind sie von der Personalsteuer befreit, und es hört deren Beitrag mit dem Ende des Monats auf, in welchem der Ausmarsch stattgefunden hat.
Tie Personalsteuer für die Zeit ihres Aufenthalts im Felde wird von Unserer Oberfinanzkammer I. Section in Ausgabe decretirt.
Artikel 3.
Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt den 16. Januar 1849.
(L. s.) LUDWIG.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Eine Kappe, ein Geldbeutel mit einiger Scheidemünze und ein Heft Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik, sind gefunden und auf dem Polizcibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 5. Februar 1849.


