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Engel schließt sich dieser Bemerkung an.
Der Dors, hält die Akten für unvollständig und bittet daher die Versammlung, sich darüber ausru- sührung bekz2gen^"$ tem potenten möglich gemacht werden könne, den Nachweis einer guten 9(uf« ein ®itteniCU9ni6 rtuS tcr Gcn.einde Naunheim, der der Bittsteller eigentlich m c, 9ter9-"®Dln’n: die Beibringung eines solchen Zeugnisses für zweckmäßig: auch ratbe er der
Wer 3eusn<cs abzuwarten und nicht schon vorher einen weiteren Beschluß
uver die Sache selbst zu fassen. Uebngens glaubt der Reg.-Comm., bei dieser Gelegenheit die Grundsätze darlesen und entwickeln zu müssen, welche überhaupt bei Biirgerausnahmcn zu beachten sein dürsten. $
«y Der Bors, erklärt eine solche Darlegung für vollkommen angemessen, indem zwar in vorliegendem Falle von einer allgemeinen Diskussion abgesehen worden sei; cs aber doch wünschenswerth bleibe, daß die Reglerungskommrssion und der Bezirksrath über solch' wichtige Fragen sich verständige. Die hierauf einmal verwandte Zeit werde bei späteren Verhandlungen wieder gewonnen werden.
Reg.-Comm. bemerkt, daß in einem wohlgeordneten Staate einem Jeden das Reckt ruaellanden werden müsse, sich allenthalben niederzulassen, wo er glaube, seine Kräfte entfalten, feine Gaben und Fähiq- keitcn anwenden zu können; denn es liege ganz im Zweck des Staates, allen seinen Gliedern die Geleqen- 9/?E”' I^r/ra te «^nd Anlagen zu entwickeln und sich einen ihrer Eigenthiimlichkeit entsprechenden Wirkungskreis zu sichern Daher sei es billig, möglichst weite Grenzen für die fS fe c t i i e $cre£mta < AEWNWM' ia 9*’"K" ®ctr"‘6 MM- Ue«»S
DMA LMNMLAML OMsNW bloße Vermögen. Die Kraft des Willens, die sittliche Gediegenheit, die Lust und Fähigkeit zur^stbeit sei ASSE.
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auch darum äuße ^ Allerdings sei die Entscheidung meistentheils
,7 carum außerft jchwicrig, weil die Gemeinden bei solchen Fragen strena und selbst änastilsti itJo swLgm XA121°8u* -7 ÄSÄ’Ä vouiegenvcn tfall betreffe, o erscheine der gute Rus des Bittstellers jedenfalls sorerü mvh qr(
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„Urthcil' nicht über des Mannes einzelne Thaten,
„v . , ,Ue6cr den ganzen Mann spricht nur das richtende Wort "
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