Ausgabe 
3.3.1849
 
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für alle Klassen der Gesellschaft und für alle politischen Partheien so zweckmäßiges Institut wie der Bürgerklub nicht ans Mangel an Theilnahme eingehe. Es sollen auch ferner, wie bisher die bedeutendsten Zeitungen und politischen Brochüren aller Richtungen aufgelegt wer­den und es wird nur von der mehr oder minder großen Anzahl von Mitgliedern abhängen, ob eine Vermehrung oder Verminderung der bisherigen Anzahl beider einzutreten hat. Alle diejenigen, welche bereits Mitglieder des Bürgerklubs waren, oder noch sind, haben, auch wenn sie schon längere Zeit ausgetreten, kein neues Eintrittsgeld zu entrichten, und für die­jenigen, welche noch nicht Mitglieder gewesen sind, ihren Beitritt aber vor dem 10. März er­klären, ist das Eintrittsgeld auf 15 fr. festgesetzt, während alle später Eintretenden ein solches von 30 fr. zu entrichten haben.

Der Beitrag bleibt wie bisher 30 fr. für das Vierteljahr.

Gießen den 28. Februar 1849.

Im Namen des Varstandes

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

Ricker. Baur.