Ausgabe 
3.2.1849
 
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den könnten. Man war jedoch allgemein der Ansicht, das; die Protokolle in ihrer seitherigen Vollständigkei auch ferner fortzuführen seien. Da man den Vorsitzenden aber nicht gar zu sehr belästigen wolle, so wurde beschlossen mit der Restaction des Protokolls abzuwechseln.

Der Vors. verliest das Protokoll von der gestrigen Vormittagssitzung.

Einige Berichtigungen wurden von Dieterich und Engel veranlasst.

Während der Protokolls-Verlesung wurde über die Verhältnisse der Bezirksräthe, durch Regierungsrath v. Willich einige Erläuterungen gegeben, und namentlich auf Beharrung der gesetzlichen Bestimmungen hin­gewiesen, um wo möglich spätere Widersprüche zu vermeiden.

Engel sucht sich dagegen mit Einwendungen zu verwahren, und glaubt, wenn wir allerdings an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden seien, doch mehr als Jury das Gesetz interpretiren dürften, und zwar nach früheren Erörterungen des Regierungsraths.

Präs, berief sich auf die neuen Ideen hinsichtlich der Bürgeraufnahmen.

Schmand ergreift auch das Wort in Bezug der Grundsätze auf Bürgeraufnahmen und glaubt, auf speciellen Nachweis des Vermögens sehen zu müssen.

M enkel will im Geiste der ncnen Behörde, (Bezirksrath) sich nicht mehr auf die alte Gemeinde-Ord­nung bindend halten.

Lindenstruth und Schmand widersprechen dieser Ansicht. Wegen der im gestrigen Protokoll ent­haltenen Aeußerungen zwischen Regierungsrath v. Willich und Engel verständigen sich Beide in friedlicher Weise.

Um % auf 10 Uhr tritt Ferber ein.

Negierungsrath v. Willich macht aufmerksam, dass int Protokoll noch gewahrt werde, wie Ferber in der Neccptionssache von Giessen nach Vorschrift nicht mitgestimmt habe.

Hierauf wurde das Protokoll genehmigt.

Der Vors. lies nun den Ausschußbericht wegen der Wahl der Ersatzmänner zum Bezirksrath für den I. Bezirk durch Dieterich verlesen.

Der Bericht will einen Anstand in der Wahl von Giessen übersehen wissen, dagegen die Umstände von Heuchelheim, weil die Wahl nur 2 Tage vor der Wahl bekannt gemacht, auch die am 5. Dccbr. ernannte Commission schon Handlungen vom 4. beurkundet hat, auf Ungültigkeit der Wahl hin beantragen.

Der Reg.-Comm. erklärt, die Regierungs-Commission sei mit dem Ausschußantrag bezüglich der Wahl von Gießen und Heuchelheim einverstanden.

Ferber will eine allcnfallsigc Wahl baldigst vorgcnommcn wissen, was der Reg.-Comm. zusichert.

Der Vors. lies, nachdem in dieser Sache Niemand mehr das Wort ergreifen wollte, über den Aus­schußantrag bezüglich der Wahl in Gießen abstimmen.

Angenommen.

Hierauf lies er über den Antrag von Heuchelheim abstimmcn.

Ebenfalls angenommen.

Es wurde nun von Dieterich der Ausschussbericht wegen der Wahl im X. Wahlbezirke verlesen. Nach Bürgcrmeisterbcricht sind außer dem vor einigen Jahren gestorbenen Heinrich Erb II. noch ein Heinrich Erb III. und Heinrich Erb IV. in Weitcrshain wohnhaft. Der Ausschuss glaubt, da er sich nicht berech­tigt fühlt, im Sinne der Reclamantcn die streitigen Stimmen dem Heinrich Erb III. beizuzählen, und das Wahlgeheimnis; zu verletzen, die Reclamation abzuwciscn.

Vors. erklärt, er habe nur darum den Antrag gestellt, dass man untersuchen solle, ob es ein Heinrich Erb II. gäbe oder nicht, weil man bei diesen Sachen möglichst erschöpfend zu Werke gehen solle.

Nachdem Niemand das Wort in dieser Sache ergreifen wollte, lies der Vors. über den Ausschussantrag abstimmen, der dann angenommen wurde. Abg. Kliebe enthielt sich als Betheiligter, der Abstimmung.

Es ging nun die Berathung über die Wahl im II. Bezirk vor sich, und gab Engel hierin mündliche Erläuterung.

Da die Sache, (namentlich die Wahlacten) nicht ganz klar war, so wurde nach längerer Diskussion beschlossen, daß die Acten an den Wahlausschuß, der sich durch 2 Mitglieder (Ferber und Lindenstruth) verstärken, zurückgehen solle, um eine neue Zählliste anfzustellcn, um die Namen Selten II und Velten Käse- fabrikant gehörig zu unterscheiden. Gleichzeitig erbot sich der Reg.-Comm. allenfalls weiter eingelangte Recla- mationen wegen dieser Wahl vorlegen zu lassen.

Der Vors. lies nun durch Kliebe den Ausschußbericht wegen des Gesuchs der Gemeinde Wctterfeld, bezüglich ihrer Gemarkungsverhältnisse vorlegen.

Nachdem dies geschehen, ersuchte der Vors. den Abg. Franziskus nähere Erläuterungen darüber zu geben. Franziskus glaubt, etwas Besonderes hierüber vorzubringen nicht erforderlich.