Ausgabe 
3.2.1849
 
Einzelbild herunterladen

98

Schmand erwähnt der Gemarkungsverhältnisse zu Watzenborn und Steinberg, und glaubt, daß es auch möglich sei, wie hier in Wetterfeld zwei verschiedene Gemarkungen bestehen könnten.

Der Reg.-Comm. bezweifelt die Compctenz des Bezirksraths und schlägt vor, die Sache vorerst an die Reg.-Commiss. abzugeben, da dieselbe bis jetzt noch gar keine Kenntniß davon erhalten habe. Er ver­spricht möglichste Abhülfe.

Franziskus erwähnt die standesherrschaftlichen Verhältnisse.

Dieterich erläutert das eigentliche Verhältniß, und weist nach wie ein Theil der Gemarkung Wet- terfeld und von Münster von jeher unter Staatshoheit gestanden hätten, und glaubt auf die Ansicht des Reg.-Comm. eingehen zu können, da sich dieser Umstand seit Aufhebung der Standesverhältnisse leicht heben lassen werde. , n v

Vors. ist auch damit einverstanden, gibt noch einige Erläuterungen und läßt über den Ausschußantrag abstimmen, nachdem zuvor Reg.-Comm. aufmerksam macht, den Betreff Beschwerde in Bitte umwandeln zu lassen.

Wird an die Reg.-Commiss. zur Abhülfe abgegeben.

Vors. ersucht den Reg.-Comm. auf die gestrigen Interpellationen zu antworten.

Dieser erklärt sich hierzu bereit und antwortet demgemäß, bezüglich der Jagdverpachtung in Lardenbach und Ilsdorf, wie die StandeSherrschaft Laubach gegen die Jagdverpachtnng Einsprüche erhoben und Ver­handlungen veranlaßt habe, die bis jetzt nicht-zum Ende geführt hätten. Er hoffe jedoch demnächstige bal­dige Beseitigung.

Wegen der Bürgermeisterwahl in Gonterskirchen.

Er weist aus den Acten nach, wie die betr. Wahl vor dem 20. Januar 1850 nicht vorgenommcn werden dürfe, und sich hiernach die Interpellation nicht begründet finde.

Franziskus findet sich hiernach zufrieden gestellt.

Wegen der Holzkultur in der Allendörfer Gemeinde.

Reg.-Comm. erläutert den Gegenstand gründlich, verliest mehrere Verfügungen und weist nach, wie die Anforderungen der Gemeinde keine Berücksichtigung mehr verdiente, wie jedoch bei besserem Wetter, vor einer weiteren Verfügung, noch ein Augenschein an Ort und Stelle eingenommen werden solle.

Engel versichert, wie er, wenn ihm die letzte Verfügung bekannt gewesen, die Interpellation gar nicht gemacht haben würde.

Reg. Comm. übergibt die Akten.

Gesuch des Caspar Kausmann von Niederohmen um Aufnahme als Ortsbürger nach Lchnheim," an den II. Ausschuß.

Da die Tagesordnung erledigt war, so beantragte der Vors. über die Compctenzsrage des Bez.-Raths eine Diskussion zu eröffnen.

Er führt in ausführlicher Rede die Rechte des Bez.-Raths an.

Reg.- Comm. erklärt, da dieser Gegenstand nicht auf der Tagesordnung stehe, so müsse er sich gegen eine Einlassung erklären.

Lindenstrnth glaubt die Competenzfrage wegen der Verhandlung, in Sachen der politisch Ange« schuldigten, schon für entschieden.

Präs, will die Ansicht des Bez.-Raths nicht bestreiten, und einen besonderen Antrag demnächst auf die Tagesordnung bringen.

Reg.-Comm. erläutert, wie er durch seine früheren Aeusserungen ausdrücklich erklärt habe heute einen Competenzstreit nicht herbei führen zu wollen.

Ferber verliest hierauf eine Eingabe der Branntweinhändler zu Gießen, bezüglich der Rückvergütung von Octroi, an den I. Ausschuß.

Ferber übergibt gleichzeitig jedem Mitgliedc des Bez -Raths ein Exemplar der Brochüre: Beleuchtung des Gesetzes vom 25. September 184=8 betr- Octroi-Erhebung der Stadt Gießen, insbesondere Rückvergütung auf Branntwein, bearbeitet von G. Noll und Cons.

Vors. verliest sodann die Rubriken einer Anzahl von Anträgen und vertheilt sie an die betreffenden Ausschüsse, als

1) Eingabe der Gemeinde Wetterfcld, betr. Entschädigung für beschädigte Chausseebäuinc, an den III. Ausschuß.

2) Antrag von Steinberger, die Bürgerwehr, an III. Ausschuß.

3) Antrag von Linde nstruth, die Vieh-Assecurrauzgesellschaften, an III. Ausschuß.

4) Gesuch der Gemeinde Zeilbach, den Hirtenlohn betr. an I. Ausschuß.