Ausgabe 
3.2.1849
 
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§. 7. Nach Erledigung der etwaigen Recurse und nach Aufstellung des im §. 5 erwähnten beson­deren Verzeichnisses hat die RegierungS-Commisnon des Hauptortes der Provinz binnen vier Tagen dem Art. 42 des ostgedachten Gesetzes zu entsprechen.

§. 8. Jede einschlägige Regierungs-Commission beruft hierauf binnen drei Tagen den Bezirksrath zusammen, um zur Wahl der geschwornen-Candidaten nach Anleitung des Art. 43 jenes Gesetzes zu schreiten.

Diese Wahl hat innerhalb vierzehn Tagen, von Ablauf jener dreitägigen Frist an, zu geschehen.

§. 9. Sobald diese Wahl erfolgt ist, ist von den einschlägigen Behörden ohne allen Aufschub den Artikeln 44, 45 und 46 des Gesetzes vom 28. October 1848 gemäß zu verfahren.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

Darmstadt am 6. Januar 1849.

(l. S.) LUDWIG.

Kilian.

Bekanntmachung,

die Wahl eines Bisthumöverwesers und eines Verwalters der bischöflichen Dotation betreffend.

Nachdem der bischöfliche Stuhl zu Mainz durch das am 30. v. M. erfolgte Ableben des Herrn Bischofs Petrus Leopold Kaiser erledigt worden ist, hat das Domcapitel zu Mainz für die interimistische Verwaltung der Diöcese und der bischöflichen Dotation, den Landes- und Kirchengesetzen gemäß, Vorsorge getroffen und am 7. d. M. den Herrn Dvmcapitulator Caspar Grimm zum Bisthumsverweser und den Herrn Domdecan Tobias Höfer zum Verwalter der bischöflichen Dotation gewählt.

Diese Wahlen werden hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht.

Darmstadt am 8. Januar 1849.

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.

I a u p. C. Schmidt.

Nr. R. C. 976. Gießen am 1. Februar 1849.

Betreffend: Die regelmäßigen Audienzen bei Seiner

Königlichen Hoheit dem Großherzoge.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Es wird höchsten Orts zweckmäßig erachtet, wenn die Gesuche um Geldunterstützung nicht von den Bittstellern, sondern von den Regierungs-Commissionen an das Kabineis-Secretariat Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eingesendet werden.

Sie wollen dies ungesäumt in den Gemeiuden bekannt machen.

K ü ch l e r.

41) Gießen.

Protokoll

der Sitzungen des Bezirksralhs zu Gießen.

Fünfte Sitzung vom 3. Januar 1849.

Vormittags 9/4 Uhr.

Anw esend: Reg.-Rath v. Willich und 8 Mitglieder des Bez irksraths.

Abg. Bernbeck hatte sich durch Unwohlsein entschuldigen lassen.

Der Präsident fragt bei der Versammlung an, ob die Protokolle in Zukunft nicht kürzer gefaßt wer-