2. für Personen, die in einem anderen deutschen Bundesstaate ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben:
a. auf ein Jahr...... . . . 4b Mk.
b. ans sieben unmittelbar aufeinanderfolgende
Tage...........10 „
Z. für Personen, die im Deutschen Reich leinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben:
a. ans ein Jahr .........60 Mk.
b. auf sieben unmittelbar aufeinanderfolgende Tage ........... 15 „
§ 3. In § 10 unter a) der Verordnung treten an die Stelle der Worte „von 50 Mark" die Worte „gleich dem doppelten Betrag der Jahresabgabe".
§ 4. Als Absatz 2 erhält der § 10 folgenden Zusatz: Ergibt sich im Falle unter a) au's den Umständen, daß eine Hinterziehung der Abgabe nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt war, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu der dort bezeichneten Höhe ein.
§ 5. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachnng im Regierungsblatt in Kraft. Jedoch bleiben die vor diesem Tage ausgestellten Jagdwaffenpässe bis zu den: Zeitpunkt ihres Mlaufs in Gültigkeit.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem Großherzoglichen Siegels.
D a r nl st a d t, den 19. Juni 1907.
(L. S.) ERNST LUDWIG-
In Vertretung des Finauzministers: Wilbrand.
Bckaimlmachmlg,
den Umzug der Universitäts^-Augenklinik zu Gießen betreffend.
Die Universitäts-Augenklinik zu Gießen befindet sich vom 7. Auaust ds. Js. ab in dem Neubau rn der verlängerten Friedrichstraße. Bon diesem Tage ab sinden in dem alten Kliniksgebäude in der Liebigstraße augenürztliche Behandlungen pp. nicht mehr statt.
Gießen, deit 25. Juli 1907.
Grobherzogliches Krcisaint Gießen.
Dr. B r e i d e r t.
KUrmmlmachlmg.
B e t r.: Arbeitsnachweis; hier Fahrpreisermäßigung für Arbeitsuchende.
Nachstehende Zusatzbestimmungen § 10 der Eisenbahn- Verkehrsordnung in den deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif Teil I ausgenommen, welche am 1. Juli l. Js. in Kraft getreten sind, werden hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Tie Bestimmungen finden auch im Binnen- und Verbandsverkehr der hessischen Nebenbahnlinien der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft und der Butzbach-Licher Eisenbahn Anwendung.
Gießen, den 27. Juli 1907.
Grohherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. B r e i d e r t.
Nenderungeu und Ergänzungen der Zttfatzbestimmnngen zur VcrkehrSordnnng.
Als neue Ziffer VII unter L zu § 10 E. B. O. aus Seite 12 des Tarifs ist auszunehrnen:
VU. ZuNl Zweckeder Arbeitsvermittlung.
nr 1; Kn der IV. Klasse und aus Bahilstrecken, wo keine IV. Klasse geführt wird, in der III. Klasse der Personenzüge Werden zum halben Fahrpreis III. Klasse befördert •
Personen, denen durch eine dem Verbände deutscher Arbeitsnachweise angehörende, von den Eisenbahnen anerkannte öffentliche oder gemeinnützige Arbeits^- nachweisanstalt eine auswärtige Arbeitsstelle ermittelt worden ist.
. Fahrkarten zum ermäßigten Preis werden von
den Fahrkartenausgaben gegen Vorlage eines von der Arbeitsnachweisanstalt nach dem vorgeschriebenen Muster aus^- Ausweises verabfolgt, in dem die Person des Arbeitsuchenden, die zu befahrende Strecke und der Reisetag angegeben und bescheinigt sein muß, daß dem Inhaber eine Arbeitsstelle vermittelt worden ist.
x A ?Lusweis wird von der Fahrkartenausgabe bei der Verabfolgung der Fahrkarte abgestempelt. Er ist bei
I der Fahrkartenprüfung vorzuzeigen und bei der Beendigung der Fahrt mit der Fahrkarte abzugeben.
4. Für Reisen von weniger als 25 Kilometer wird die Ermäßigung nicht bewilligt.
Sekanntmachung.
Betr.: Leichenfund.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das Ausschreiben K'önigl. Polizei-Präsidiums Frankfurt a. M. III L. K. 499 vom 14. Juni 1907, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 44 vom 21. Juni 1907, seine Erledigung gefunden hat.
Gießen, den 24. Juni 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: W e l ck e r.
Bekanntmachung.
We t r.: Schweinerotlauf zu Langsdorf.
Unter dem Schweinebestand des Gabriel Rabenau; zu Langsdorf ist ein Fall von Rotlausseuche festgestellt worden. Gehöftsperre ist verhängt.
Gießen, den 26. Juli.
Großh. Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbcreinigung in der Gemarkung Langsdorf.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. August lf. Js. liegen Werktags auf dem Alntszimmer der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Tas topographische Gnterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks, in dem auch die Wahrung der Rechtsverhältnisse zur Tarftellung gebracht worden ist.
2. Tas Verzeichnis der neuen Unterpfänder, d. h. derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung anstelle der verpfändeten alten Grundstücke getreten sind.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses! innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Langsdorf schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg, den 24. Juli 1907.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ______________Kirnb erger, Kreisamtmann.
DekamMnachmiH.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Torf-Gill.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 8. August lf. Js. liegen Werktags auf der Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill in den üblichen Amtsstunden zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Projekt nebst Kostenanschlag über Herstellung verschiedener Gräben und Wege, sowie teilweise Verschleifung eines Grabens in dem Gelände zwischen Gemarkung Bergheim und Gemarkung Hof-Gill.
2. Projekt nebst Kostenanschlag über Ausführung von Drai- uagen „In den Federwiesen", „Auf der Eiche" und „Am alten See".
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill schriftlich einzureichen und zu be* gründen.
Friedberg, den 24. Juli 1907.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär:
______Kirnberger, Kreisamtmann.
Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.
Tie in einem Gehöfte zu Arnshain (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Rotlaufseuche tst erloschen. D.i,e lüBter diesxs Gehöft verhängte Sperre ist wieder aufgehoben.
ÄttarmlmachllNg. ~
Betr.: Das Droschkensuhrwefen luäbvenb des Universitäts- Jubiläums.
Arif Gruild des § 37 der Gewerbe-Ordnung imb des Art. 56 der Stäbte-Orbmulg wird für bie Dauer des in Gießen stattfinbenbeu Universitäts-Jubiläums von» 30. Juli bis 4. August bs. Js. für das Droschkensuhrwesen bestimmt:
1. Die Ausstellung von Fuhrwerken unb bereu Verwendung während des Universitäts-Jubiläums ist nur denjenigen Personen, gestattet, welche ihr Vorhaben bei dem Großh. Polizeiamt Gießen angemeldet haben.
2. Kutscher darf nur (ein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist: er muß sauber


