unb anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat den: Jahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten.
3. Die Fuhrwerke müssen mit gesunden, kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, gepolstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sein.
4. In jedem Fuhrwerk ist der von Großh. Polizeiamt Gießen speziell für die Tage des Jubiläums festgesetzte Tarif mitzuführen. Der Tarif muß den Stempel des Großherzogl. Polizeiamts Gießen, sowie den von dieser Behörde beigesetzten Namen des Kutschers enthalten. Jeder Kutscher hat die ihm überwiesene Nummer sichtbar zu tragen.
5. Die Fuhrwerke haben stets in kurzem Trab und rechts zu fahren.
Peitschenknallen ist verboten.
Das Mitnehmen dritter Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrenden gestattet.
Die Bezahlung geschieht anden Kutscher gemäß Tarif vor der Fahrt.
6. Als Anfstellungsplätze von Fuhrwerken werden be- stimmt:
a) Hauptbahnhos;
b) Süd-Anlage an der Lesehalle;
c) Marktplatz, Schnlstraße;
d) Ludwigsplatz,
sowie die noch näher zu bezeichnenden Plätze an den jeweiligen Feststätten (Festhalle, Theater, Philosophenwald 2C.).
Bei dec Aufstellung haben sich die später anfahcenden Fuhrwerke je nach der Zeit ihres Eintreffens auf dein Platze hinter der zuerst am Platze befindlichen anzureihen.
7. Zuwiderhandlung gegen diese Bestiinmungen oder den nachstehenden Tarif zieht den Verlust des Rechtes zur Aus- übiing des Geiverbebetriebes nach sich, sowie Bestrafilng nach § 147 Abs.. 1 d. Gew.-Ordn.
6. Für die Benutzung der Fuhrwerke gilt solgeiider
Tarif
für die Dauer des Nniversitäts - Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August 1907.
I. Streckenfahrten.
1. Für eine Fahrt vom Bahnhof nach irgend einem Punkte der Stadt oder für eine direkte Fahrt zwischen zwei Punkten innerhalb der Stadt:
Einspänner Zweispämier
1 Person .... — 80 1 —
2 Personen ... 1 20 1 50
3 „ .... 1 80 2 —
4 ,, .... 2 — 2 50
2. Für eine Fahrt von irgend einem Punkte dec Stadt nach dem Philosophenwald odec dec L i ebigsh öhe: Einspänner- Zweispänner
1—2 Personen . . 1 50 2 50
3—4 „ . . 2 — 3 —
der Festhalle: Einspänner Zweispänner
1—2 Personen . . 1 — 1 50
*3—4 a . . 2 — 2 50
II. Zeitfahrten.
Eine Stunde in der Stadt:
Einspänner u/fC
1—2 Personen . . 2 50
3 — 4 „ . . 3 —
Jede weitere Viertelstunde ohne der Fahrgäste 0.50
Zweispänner tAC 2) 3 — 3 50
Rücksicht auf die Zahl
Jede angebrochene Viertelstunde wird für voll gerechnet.
Fahrten nach auswärts unterliegen besonderer Vereinbarung.
Von abends 10 Uhr ab tritt eine Erhöhung von 50 °/A für alle Fahrten ein.
Für Breaks beträgt der Preis einer Fahrt innerhalb der Stadt 40 , nach dec Liebigshähe odec dem Philosophen
wald 50 für die Person.
Gießen, den 18. Juli 1907.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Betr.: Nniversitätsjubiläum.
Im Interesse der Aufrechterhaltung des Verkehrs und der Sicherheit des Publikums werden für die Tjauer be$' Universität^
Jubiläums folgende Anordnungen getroffen, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse liegt:
1. Tie Anfahrt zur Festhalte geschieht durch die Liebigstraße, die Abfahrt durch die Wllhelmstraße. Ter Zugang ist nur von der Stadtseite aus gestattet. Am Leihgesternerweg befindet sich kein Eingang.
2. Tie Anfahrt zum Philosophenwald am 1. August l. Js. geschieht über den Eichweg, die Abfahrt über den Mittelweg.
3. Tie Lluffahrt zum neuen Theater erfolgt von dem Neuenweger Torhäuschen aus, die Abfahrt nach der Bismarckstraße. Die das Theater zu Fuß besuchenden Personen nehmen den Ein- und Ausgang nur durch die Seitentüren, andernfalls ist Ge-
fahr der Beschädigung durch die anfahrenden Wagen vorhanden.
4. Tie Vorfahrt an der Aula erfolgt an dein Hauptportäl in der Ludwigstraße von der Goethestraße aus. Tie Aufstellung der wartenden Wagen geschieht in der Goethestraße (zwischen Löber- und Ludwigstraße und in der oberen Ludwigstraße).
5. Fußgänger benutzen hauptsächlich jeweils die rechten Bürgersteige insbesondere in den Hauptverkehrsstraßen (Bahnhofs- ftraße, Seltersweg ?c.).
6. Zum Philiosophentoaldfcst am 1. August haben Kinder unter 12 Jähren keinen Zutritt: andere Kinder nur dann, wenn sie in Begleitung Erwächsener erscheinen und unter deren Aufsicht bleiben.
Es wird schließlich ersucht, den Anweisungen des ?lufsichtsl- Personals willig Folge zu leisten, um Verkehrsstörungen zu ver? meiden und Belästigungen möglichst vor^ubeugen.
Gießen, den 27. Juli 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
Auf Grund des § 139 e II 2 der Gewerbe-Ordnung wird den Pa pier- und Zigarrenhändlerngeftattet, am 30., 3 1. d s. M t s. u n d 1., 2. u n d 3. A u g u st d s. I s. die Verkaufsstellen bis 10 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr! offen zu halten.
Gießen, den 27. Juli 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __________________ Herberg.
Vekannlnrachlmg.
Betr. ^anitätswache.
Während des Jubiläumsfestes wird durch die hiesige Sani- tätskolonne ein geordneter Dienst zur Sicherung erkrankter und verletzter Personen cingeführt werden.
den Hauptfestorten Festhalle, Philvsophenwald wie anj den Festtagen wird eine ständige Abteilung der Sanitätskolonne Postiert fehl.
Außerdem wird am Tag des Fackelzugs und der Jllumiinrtton: im alten städtischen Hospital am Seltersweg eine Wische Postiert sein.
Ferner werden auf den Straßen vier Mann der Sanitätst- wache patrouillieren.
Außerdem sind die fünf Verbandstellen in der Stadt, nämlich Neuemveg 30 Sattler Seidel, Neuen Baue 3 Friseurgehilf« Schmidt bei Friseur Stier, Astertveg 2 Sattler Malkomesius, Seltersweg 81 Heilgehilfe Kraushaar, Neustadt 33 Friseur WaM angewiesen, im Bedarfsfälle helfend einzutreten und die Sanhi tätswache vom Depot I)erbeizurufen.
Gießen, den 29. Juli 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.
Bckanntmuchttttll.
In der Zeit vom 20. bis 27. Juli 1907 wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Trauringe 1 Znncker, 1 Portemonnaie mit
Inhalt, 14 Stehkragen und 1 Paar Manschetten; verloren: 1 gelbes Portemonnaie mit 13 bis 14 Mk.
Inhalts, 1 silberne Nadel mit rotem Steins 1 goldene Herrenuhr mit Bier- und Weinzipfel und ca. 50 Mk. in Gold.


