KretsNatt für dm Kreis Eichen.
Nr. 55 1. Nnguft 1907
Gießen, den 27. Juli 1907.
Betr: Tie Ausstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchenfonds für 1908 und 1908/10.
Das Grsßhemögliche Sreisam! Gießer?
an die evangelischen Kirchenvorftände deö Krorses.
Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der. Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die rubri- zierten Voranschläge nach Anhörung des Kirchenrechners so zeitig aufzustellen, daß die Beratung derselben im Gesamt-Kirchenvorstand und in der Kirchengemeindevertretung im Monat September stattfinden und die Vorlage an das Großh. Dekanat bis spätestens Mitte Oktober erfolgen kann.
Insofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Defizits in Anspruch genommen Werder: muß, ist nach 8 24 Ord.-Nr. 10 der Kirchenvovanschlagsinstruktion alsbald nach der Beratung des Vorschlags im Kirchenvorstand und Ge- nieindevertretung, der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschlag von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderliche Kredit im Gemeindevoranschlage ordnungsmäßig gewahrt werden kann.
Wir verweisen noch auf das Ausschreiben Großh. Ober- Konftstvriums voui 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revisionsbemerknngen genaue Befolgung dieser Vorschrift.
Revisionsverhandlungen zu den vorhergehenden Voran- schlagen fmd bei Aufstellung des neuen Voranschlags zu beachten.
Von der Mliefernng der Voranschläge an die Großherzogl. Dekanate wollen Sie uns demnächst unb jedenfalls bis Mitte Oktober Anzeige erstatten.
I. V.: W e l ck e r.
ÄktminlmmhUW.
den Umzug der Universitäts-Augenklinik zu Gießen betreffend
T:e Universitäts-Augenklinik zu Gießen befindet sich vom 7. August ds. Js. ab in dem Neubau in der verlängerten Friedrichstraße. Bon diesem Tage ab finden in dem alten Kliniksg-ebäude in der Licbigstraße augenärztliche Behandlungen pv. mci)t mehr statt.
Gießen, den 25. Juli 1907.
Großherzogliches Kveisamt Gießen.
Dr. Brei b e r t.
Mit der Po st Hilfsstelle in Rü dd i n g s ha u se n ist eine ?..bgrap Henau statt mit öffentlicher Spvechstelle und Un- fallmeldestclle vereinigt Nwrden.
Gießen, den 29. Juli 1907.
Grvßherzogliches Kveisamt Gießen.
Dr. Breidert.
Bahn entweder getragen oder auf Wagen oder unterschobenen Schleifen gefahren werden.
§ 3. Jede Beschädigung der Bahn und der dazu gehörigen Aiilagen, sowie der Betriebsmittel uebst Zubehör, das Auflegen von Steinen, Holz usw. auf das Planum der Bahn, das Auf- und Mladen von Gegenständen auf dem Fahrgleise oder näher als einen Meter 75 Zentimeter von der nächsten Schiene, das Anbringen sonstiger Fahrhindernissc, die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweichvorrichtungen iind überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden .Handlungen ist verboten.
8 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. ge- a hübet.
Gießen, der: 29. Juli 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen
____________________I. V.: Dr. Merck.___________________
Gekanntmachung.
Vetr^ Scheidenkatarrh.unter dem Rindvieh zu Lich.
- . dem Rindvieh zu Lich ausgebrochene Scheiderr-
katarrh t|i erloschen und die sperre ausgehoben.
Gießen, den 29. Juli 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
________I- V.: Langer m a n n.______________
Bekanntmachung.
1 Kteisveterinärarzt Neunhöffer in Grünberg ist vom
1. bis 28 August lf. ^;s. beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Großh. Kreisveterinärarzt Knell, resp Assistenz- vetermararzt Dr. S ch w e i ck e r t in G i e ß e n vertreten
Gießen, den 30. Juli 1907.
Großh. Kreis amt Gießen.
I- B.: Langermann.
BekanntmachMg.
Bett.: Feldbereinigung in der Gemarkung Langsdorf
^u der Zeit vom 1 bis einschließlich 16. August lf. Js. liegen Werktags auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Laugsdorf folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen
1. Das topograpmiche Güterverzeichnis des Fetdbereinigung^- bezilns, in dem auch die Wahrung der Rechtsverhältnisse zur Darstellung gebracht worden ist.
2- Z'as Z^ichnis der neuen Unterpfänder, d. h. derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung anstelle der verpfändeten aiten Grundstücke getreten sind.
Elnwenduiigen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bür- germeisterei L,angsdorf schriftlich einzureichen und 311 be-
Friedbergs den 24. Juli 1907.
S)er Grvßherzogliche Feldbereinigungskommissar: Kirnberger, Kreisamtmann.
DekMntmachMg.
Betr: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorf-Gill.
tn^r^=bcr ?Cls August lf. Js. liegen
Ov auf der Großh. Bürgermeisterei Torf-Gill in den ublitgen .amts stunden zur Einsicht der Beteiligten offen:
H^'w'kt nebst Kostenanschlag über Herstellung verschiedener Graoen und Wege, sowie teilweise Berschleifting eines Graben^ in dem Gelände zwischen Gemarkung Bergheim und Gemarkung Hof-Gill.
2. Projekt nebst Kostenanschlag über Ausführung von Trai- uiigen^'n den Federwiesen", „Auf der Eiche" und „Am alten oe-e .
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb per obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bür- grünben^1^1 schriftlich einzureichen und zu be-
Friedberg, den 24. Juli 1907.
D" Eft'Wh- Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Kreisamtmann.
Polizei-Verordttttlkg.
Betr.: Den Betrieb der Anschlußgleisanlage der Firma Scheid- hauer rmd Gießmg, ^Aktiengesellschaft in Duisburg zur Nebenbahn Grunberg-Lollar in der Gemarkung Mainzlar. 10 ^^ehmignng Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 13. Jill, 1907 zu Nr. M. d. I. III. 7283 und nach Vor" nehmung der Lokalpolizeibehörde und der Gemeindevertretung vom 3. xtuiu 1907 wird auf Grund des Art. 78 der K'reisord- nung Vom^l2. ^zimi 1874 für Ben Betrieb der Anschlußgleisan- Me der ö-irma ^cherdhauer und Gießing Aktiengesellschaft in Duisburg zurN e b e n b a hn G r ü n be r g - L o l l a r in der Gemarkung M a i u z l a r hiermit verordnet wie folgt •
. § .fctm Ertönen der Zugsignnle haben Fußgänger, Fuhr
werke, Reiter nud Biehtvansporte sich rechtzeitig von den Gleisen zu entsernen rmd dem Zuge vollständig auszuweichen oder falls n d '^^ln Bah^leise nähern in angemessener Entfernung und gwar, sofern Warnungsrafeln vorhanden sind, vor dieseii
,machen. Es ist verboten, Fmhi'werke oder Vieh ohne n! I <nUr ob/r neben den Fahrgleisen stehen, oder Vieh frei laffen. Personen, denen die Aussicht 't- ?der sonst in der Nähe der Bahn be-
sindlichen Tiere obliegt, habeii dafür Sorge zu tragen, daß b Ä UM.b-en Bahnkörper betteten und daß sie vorkom^ Äsbald wieder von ihm abgetrieben werden. Das Vahnpeasonal ist befugt, alle tue Gleise versperrenden Gegen- stande von dem Bahnkörper zu entfernen. .
z ^. Pfluge, Eggen und andere Geräte, Baumstämme und Modere schvere Gegenstäiide müsse.i beim Trw'ä!^^
!n ?dcr beliebigen Schriltan uno «onsr,.
ViHlHIi teil lorte, sowie mit Zirkeln aller stubenlischca Vereinigungen, liefert zu mäßigen preijea
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Rotationsdruck der Brübl' ichen Univ.-. Buck- und" Steindruckereu R. Lange. Gießcm ’


