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feN, einem Deschlaghammer, einer Beschlagbeißzange, einem Rinnmesser und einer Hufraspel versehen sein.
§ 4. Die Schüler haben die Arbeitsstttnden genau eiu- zuhalten und müssen zu den Unterrichtsstunden pünktlich erscheinen. Sie dürfen lehtere, von Verhinderung durch Krankheit abgesehen, ohne Erlaubnis des Vorstands nicht versäumen. Insofern Ermahnungen nicht ausreichen, fönmm unsleißige, unfolgsame und solche Schüler, welche einen den guten Sitten nicht entsprechenden Lebenswandel führen, von dem Besuch der Beschlagschule durch den Vorstand derselben ausgeschlossen werden.
§ 5. Am Schlüsse eines Unterrichtskurses wird jedem Schüler ein Zeugnis über den Besuch desselben, über seinen Fleis; und seine Leistungen ausgefertigt, welches von dem Vorstand der betreffenden Beschlagschule und dem jeweiligen Lehrmeister zu unterzeichnen ist.
Dieses Zeugnis berechtigt nicht zur Ausübung des beschlag-Gewerbes im Sinne des Art. 1 des Gesetzes über die Ausübung des Husbeschlags vom 13. Juli 1885.
Darmstadt, den 19. Juni 1891.
Grotzherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege.
In Vertretung:
(gez.) v. Knorr.
_____________________Best.
Bekanntmachung,
die Meldungen zuni ein-, zwei- und mehrjährigen freiwilligen Militärdienst betr.
Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Interessenten, das; zufolge Anordnung des Königlichen General-KvmmandoS XVLLl. Armeekorps künftighin ein-, zwei- und mehrjährig Freiwillige bei allen Truvpenteilen des Armeekorps erst vom 2. Januar jeden Jahres ab angenommen werden dürfen, und daß sich die betreffenden Leute v o in 2. Januar ab stets nur Dienstags, vormittags 10 Uhr, in der Kaserne des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, zur Untersuchung zu stellen haben.
Gießen, den 23. Dezember 190,.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. L a n g e r m a n n.
Gießen, den 23. Dezember 1907.
B e t r.: Wie oben.
Ter bivilvorslheode der Gresch. Erb tp Kommission Güßen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung empfehle ich Jhiien, diejenigen jungen Leute Ihrer Gemeinde, welche freiwillig zum Militär eintreten wollen, darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Untersuchung nur Dienstags, vormittags 10 Uhr, stattfinden könne, und daß sie an anderen Tagen von den Truppenteilen abgewiesen werden müßten.
__Langermann.___
Worrn-irq
vor dem angeblichen Universalheilmittel „W a r - ner’s Safe Cur e”.
(Darmst. Tagbl. Nr. 291 vom 11. Dez. 1907, Darmst. Zeitung Nr. 293 vom 13. Dez. 1907.)
Neuerdings werden wieder von Münck-en aus Drucksachen der H. H. Warner & Comp. Ltd. in London — diesmal mit der Aufschrift: „Was bringt die Post Neues!" — massenhaft verbreitet, die eine Anpreisung des von diesem geschäftlichen Unternehmen in Verkehr gebrachten Mittels ,,W arner s Safe Cure” als Heilmittel gegen „u n z ä h l i g e K r a n k - h eiten, die oft sogar als unheilbar erklärt worden sind , enthalten. — Dieses Mittel ist längst als wert- unb wirkungslos erkannt und in die sogen. Geheimmittelliste des Bundes' rats ausgenommen. Schon seit Jahren wird VE beii Behörden vor dessen Bezug und Anwendung öffentlich gewarnt.
Wir sehen uns darum veranlaßt, diese Warnung zu wiederholen. Wer sich vor Schaden bewahren will, lasse die Anpreisungen des Mittels unbeachtet.
Gießen, den 28. Dezember 1907.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B: Welcker.
Bekanntmachung,
Das Jnsanterie-Mgirnent (Kaiser Wilhelm II.) Nr. 116 beabsichtigt, in der Zeit'vom 16. bis 22. Januar 1908 Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen
Alten-Buseck, Daubriligen, Mainzlar, Treis a. d. Lulnda, Climbach, Beuern, Großeu-Buseck abzuhalten.
Geschossen wird von der Straße Allen-Buseck-Daubriugen aus in der Richtung nach Osten an den genannten Tagen von 9 Uhr vorm. bis 3^ Uhr nachm.
Das Schießgelände wird mit Posten abgesperrt. Die Straßen, welche die oben angeführten Orte miteinander direkt verbinden, sind ungestthrdet.
Besonders wird daraus hingewiesen, daß an den betreffenden Tagen keine Holzarbeiter wid Holzsammler sich in den gefährdeten Waldungen aufhalten dürfen.
Die- Großh. Bürgermeistereien der hier U Betracht kommenden Gemeinden werden beauftragt, vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Gemeinden veröffentlichen lassen zu wollen.
Gießen, den 10. Dezember 1907.
Großherzoaliches Kreisamt Gießen.
I. V.: W e l ck e r.___________________________
Lekamttrnnltmng.
B e-tr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Queckborn, Kreis Gießen.
Von 84 beteiligten Grundeigentümern, lvelche zusammen 419 6738 Hektar besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen ut den Obstbanmstücken der Gemarkung Queckborn beantragt worden.
Da an dem Unternehmen im ganzen 252 Grundeigentümer mit 627.9155 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Untcriiehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr wie ein Fünsteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.
Von Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe ist das Unternehmen für zulässig erachtet und die alsbaldige Einleitung des Verfahrens angeordnet worden. Der Antrag mit den Zustimmungserklärungen liebst Ergebnis und Zusammenstellung desselben liegt vom 4 bis einschließlich 11. Januar 1908 werktags auf der Großh. Bürgermeisterei Queckborn »während der Geschäftsstunden zur Einsicht offen Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechts- beständlgkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feld- bereinigüugsgesetzes bei Meidung späterer Nichtbcrücksichtigung binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung int Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel lind Gewerbe in Darmstadt geltend zu machen.
Friedberg, den 27. Dezember 1907.
Der Großherzogliche Fcldbereiniguugskommissär.
S ch u i t t s p a h n , Kreisamtmann.____________
Betr • Tie Strafregister; hier die Nachweisungen der im II. Halb^ jahr 1907 verstorbenen bestraften Personen.
Ter GroscheiMlühe Oiur-Stlwtsanw lt beim Landaeriä t der Provinz Oberluffen mt sämtliche Ortspolizeibehvrden des Kreises.
Sie werden ersucht/die oben erwähnten Nachweisungen oder! Fehlanzeigen bis zum 1. Februar 1908 ohne daß eure Erinnerung nötig wird — an mich einzufenden.
Gießen, den 30. Dezember 1907.
______________ Theobald.________
BUlunllmluinma.
Unbekannte männliche Leiche.
Am 10. d. Mts. ist hier in einer Gärtnerhntte, am Bischofsweg, ein unbekannter, anscheinend dem Arbeiterstande angehörender Mann erhängt aufgefundeu worden, dessen Personalien noch nicht bekannt sind. Es wird um aefl. Bekanntgabe im dortigen Kreise und im Ermittelungssalle um Mitteilung hierher ersucht.
Photographie steht zur Versüssung
Beschreibung: Ungefähr 50 Jahre alt, 1./0 Meter groß, graumeliertes, knrzgeschnittenes Haar, graumelierter Schnurrbart, hohe Stirn, graumelierte Augenbrauen.
Kleidung: dunkler Sackrock, Hose und Weste, braun- toollene Unterjacke, blaukariertes .Heind, weiße Unterhose, bräunliche Strümpfe, Zngstiesel, braune Mntze.
Nachforschungen zu IV L K 1973.
Frankfurt a. M., den 21 Dezember 1907.
Der Polizei-Präsident.
-j- . . । K,ieil,lNl.",'‘N Maschinenbau,Elektrotechnik,^«
IcchniKum Gingen Automobilbau, Brückenbau,
ChHnirenrkurkie.
Rotationsdruck bei Blüh!'scheu Unix».*. Buch' und Slemdruckerer N. Lange. Gießen.


