Ausgabe 
29.8.1907
 
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Bekanntmachung.

Betr-: Bahnhof Gießen; hier: Verlängerung des Sttimpf- gleises 19.

Tie Kgl- Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. beabsichtigt auf dem Bahnhof Gießen eine Verlängerung des Stumpfgleises 19 vorzunehmen.

Ter Plan dieser Anlage liegt bis zum 5. September l. I. einschließlich auf unserer Kanzlei zur Einsicht der Interessenten offen-

Einwendungen gegen den Plan können bis zu dem ge­nannten Tage der uns erhoben werden-

Gießen, 27. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen?

I. V.: Dr. Merck.

Kekamttmachrmg,

Betr.: Anzeigepflicht bei Rotlauf.

Wir haben in letzter Zeit mehrfach die Erfahrung ge­macht, daß der Rotlauf, sofern er in Form der sogenannten Backsteinblattern auftritt, von Viehbesitzern und sonstigen zur Anzeige verpflichteten Personen nicht für anzeigepflichtig gehalten wird.

Tie Backsteinblattern verlaufen nämlich zumeist gut­artig und werden deshalb häufig nicht berücksichtigt. Es entstehen hieraus sowohl erhebliche Nachteile in der Be­kämpfung der Rotlaufseuche als auch durch die, im weiteren Verlauf solcher Seuchensälle entstehenden Verluste große finanzielle Schädigungen. Tenn einmal kann aus oieser relativ gutartigen Form der Seuche jederzeit die bösartige, rasch um sich greifende und schnell zum Tode führende Form der Rotlaufseuche entstehen. Weiterhin bleiben die an Backsteinblattern erkrankt gewesenen Tiere häufig in ihrer weiteren Entwicklung zurück oder verenden später, nach längerer scheinbarer Genesung, an den Folgen der Erkrankung. (Herzklappenentzündung.) Wir weisen des­halb darauf hin, daß der Rotlauf stets, auch wenn er in der Forin der Backsteinblattern auftritt, anzeigepflichtig ist und daß eine Unterlassung der Anzeige stets den Ver­lust eventueller Entschädigungsansprüche zur Folge hat.

Weiter bringen wir nachstehende vom Großh. Kveis- veterinäramt Gießen verfaßte Belehrung zur öffentlichen Kenntnis.

Tie Rotlaufseuche der Schtveine ist eine ansteckende, häufig tödlich verlaufende Erkrankung der Schweine, die in zwei Formen vorkommt.

1. Der eigentliche Rotlauf (Bräune, bösartige Form des Rotlaufs). .Tus Befinden der Tiere ist sehr stark gestört, Futteraufnahme unterbrochen. Tie Tiere haben hohes Fieber und verstecken sich in die Streu. An Hals, Ohren, Unterbrust, Bauch und zwischen den Hinterschenkekr stellen sich rote Verfärbungen ein, die später dunkelrot, blaurot werden. Tie Rötung tritt meist bald nach Beginn der Erkrankung, zuweilen auch erst kurz vor dem Tode auf. Meist besteht gleichzeittg Turchfall. Die Krankheit verläuft w kurzer Zett häufig tödlich und zwar in 13 Tagen. Tiere, die die Krankheit überstehen, bleiben meist Kümmerer und verenden zulveilen erst nach Monaten. Durch recht­zeitige Impfung ist die Krankheit in vielen Füllen heil­bar und kann stets der Verbreitung der Seuche Einhalt getan werden.

2. Backstein blättern (Nesselfieber). Tie Tiere zeigen runde, öfters viereckige, blaßrote ooer dunkelrote, zuweilen schwarzrote, scharf umgrenzte Flecken, die über die Oberfläche hervorragen. Gleichzeitig fressen die Pa­ttenten schlecht oder gar nicht und verkriechen sich in die Die Krankheit führt rneist zur Genesung. Nicht selten aber bleiben die erkrankten Tiere Kümmerer oder verenden spater an Herzfehlern. Diese Farm der Krankheit kann in die oben beschriebene bösartige Form Umschlägen.

Trese Folgen können stets durch die rechtzeitige Vor- nähme der Impfung verhindert werden.

Gießen, den 24. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

- ______________I- V.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

K«tr.i Feldbereinigung in der Gemarkung Borsdorf.

1907 rhLn* .August bis cinschl. 2. September ««.au . ,dem Amtszimmer Grostst Bürgermeisterei Borsdorf zur Einsicht der Beteiligten osfeni

1. das neue topographische Güterverzeichnis mit alphabetischem Namensverzeichnis;

2. Pas Verzeichnis der neuen Unterpfänder.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses, während obengenannter Offenlegungsfrist bei Großh. Bürger­meisterei Borsdorf vvrzubringen und zu begründen.

Büdingen, am 10 August 1907.

Ter Großherzogliche Feldberein-igungskommissär: Dr. Goertz.

Bekanntmachung.

Be t r.: Feldbereiuigung in der Gemarkung Bellersheim.

In der Zeit vom 27. August bis einschließlich 9. September l. Js. liegen auf dem Amtszimmer Großherzogl. Bürgermeisteei Bellersheim folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. Das topographische Güterverzeichnis des Feldbereinigungs- bezirks neost alphabet. Narnensverzeichnis, in dem auch die Ordnung der Rechtsverhältnisse zur Darstellung gebracht ist;

2. das Verzeichnis der neuen Unterpfänder, d. h. derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung an Stelle der verpfändeten alten Grundstücke getreten sind.

Einivcndungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der obengenannten Offenlegungsfrist bei Großh. Bürger- melsterei Bellersheim schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 20. August 1907.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär.

Schnittspahn, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Feldhcirn.

Die Arbeiten des III. Abschnitts (Bildung der Ersatzgrund- ftücke), nämlich:

1. 7 Parzellenkarten, aus denen auch die Bewertung der Zu­schnitte von Bellersheim, Utphe, Inheiden und Fcldheimer-« Wald zu ersehen sind;

2. 1 Band Zuteilungsverzeichnis;

3. 2 Bände Gütergeschosse;

4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse;

5. 1 Band Abschätzung der Obstbäume;

6. 1 Band Obstbaumgeschosse;

7. das Protokollbuch

liegen zur Einsicht der Beteiligten offen und zwar vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags 2 bis 6 Uhr in der Zeit vom:

1- 2 3. Aug u st bis einschl. 2 9. A u g u st l. I s. auf. dem Rathaus zu Utphe;

2. 3 0. August bis einschl. 5. September l. Js. auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Trais-Horloff;

3. 6. September bis einschl. 12. September l. Js. auf dem Rathaus zu Inheiden.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und eventl. Wahl eines Mitglieds des Schiedsgerichts findet statt.

Freitag, den 13. September 19 0 7 vormittags 9 bis 10 Uhr

auf dem Rathaus zu Inheiden, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterschcinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet:

Freitag, den 6. September 1907 an Ort und Stelle statt.

Zusammenkunft hierzu vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Inheiden.

Friedberg, den 20. August 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i 11 s p a h n , Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Mainzlar.

Nachdem die.Feldbereinigung in der Geinarkung Mainzlar endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereinigungsar­beiten von Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentünier zu der in Gemäßheit des Art. 16 des Feldbereinigungsgesetzes Freitag, den 13. Septeniber 1907

, vormittags 10 Uhr

tm Saale des Gastwirts Wilhelm Bingel zu Mainzlar stattfindenden Versammlung ein.

Die Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten auf­gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen- gehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder abgesehen von dem in Art. 20 des Feldbereiniqungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Masse­grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aus­gebracht werden sollen;

2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen