Kreisblatt für den Kreis Sichen.
Nr. 63 39. August 1907
Auszug
aus der von Großherzogl. Cberrccfnuinq§fammer revidierten
Rechnung der Provinzialkasse Oberhessen für 1
904.
Rubrik Bcschreibun g.
Betrag
Rr.
E i n n a h in e.
Mk. Pf.
1. Kassevorrat aus vorderen Jahren
63 597 44
2. Ausstände
318 93
3. Beiträge der Kreise
330 000 —
4. Kapitalzinsen
10 601 77
5. Prozeßkosien
4 093 53
6. Beitrag deS Staates zu Straßen-Neubauten
30 000 —
7. Einnahmen des chem. Untersuchungsamtes
.5 306 62
8. Ersatzposten
5 459 71
9. Gemeinnützige und wohltätige Zwecke
74 578 16
10. Agiogewinn
—
11. Reu auszunehmende Kapitalien
—
12. Zurückzuempfangende Kapitalien
163 075 55
, Summe der Einnahme
Ausgabe.
687 031 71
14. Besoldungen
4 366 67
15. Diäten und Gebühren
5 948 97
16. Botenlohn und Verkündigungskosten
542 19
37. Für Bureaubedürfnisse und Gerätschaften
1 923 64
18. Unterhaltung der Kreisstraßen
187 150 71
19. Neubau von Kreisstraßen
94 491 51
20. Für wohltätige und gemeinnützige Zwecke
129 209 55
21. Kosten des chemischen Untersuchungsamts
10 960 98
22. Uneinbringliche Posten und Nachlässe
340 18
24. Ausgeliehene Kapitalien
178190 41
25. Kapitalzinsen
20 986 —
26. Zinsvergütung und Reichsstempelstcucr
—
Summe der Ausgabe
034 110 bl
Abschluß.
Gesamtsumme der Einualnue 687 031 71
Gesamtsumme der Ausgabe 634110 81
Verglichen bleibt Nest 52 920 90
und dieser besteht: Mk. Pf.
1. in barem Vorrat 52 787 75
2. m Vorlagen , 100 —
3. in liquidierten Ausständen 33 16
Summe wie oben
Gießen, am 5. Mai 1906.
Der Provinzialkasscrechner: (fie.o) Kautz.
52 920 90
Revidiert, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Aenderung ergeben hat.
D a r m st a d r, 3. August 1907.
Grotzherzogliche Oberrechnungskammer.
(gez.) Eivald.
In Gemäßheit der Artikel 93 und 94 der Kreis- und Pro- vinzwlordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 20. Angust 1907.
Der Vorsitzende
des ProvinzialausschusscS der Provinz Oberheffen.
Dr. B r e i d c r r.
Bekanntmachung,
B ctr.: Pferde-Vormusierung und Fahrzeugprüfung im Kreise Gießen pro 1907.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die diesjährige Vormusterung des Pfcrdebestandes und Prüfung der Fahrzeuge im Kreise Gießen in folgender Weise vorgenommen wird:
1. In Gießen am Donnerstag, den 5. September 19 0 7, um 10.15 Uhr vormittags, auf dem Trieb: die erste Hälfte der Pferde und Fahrzeuge aus der Stadt Gießen mit Schiffenberg (Besitzer A bis einschließlich K) und die Pferde und Fahrzeuge aus der Gemeinde Wieseck.
2. In Großen-Buseck am Donnerstag, den 5. September 1907, u m 2.30 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofes, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Großen-Buseck, Alten-Buseck, Rödgen, Trohe, Oppenrod, Beuern.
3. In Linden st ruth am Donnerstag, den 5. September 19 0 7, u m 3.30 Uhr nachmittags, am Ausgang iach Reiskirchen, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden:
Lindenstruth, Reiskirchen, Hattenrod, Burkhardsfelden, Harbach, Ettingshausen, Bersrod mit Winnerod, Saasen mit Bollnbach, Vcitsberg und Wirberg.
4. In Lollar am Freitag, den 6. September 19 0 7, u ni 10.30 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lollar, Ruttershausen mit Kirchberg, Mainzlar, Daubringen mit Heiberts- hausen, Staufenberg mit Friedelhausen.
5. In Allendorf a. d. Lumda am Freitag, den 6. September 19 07, um 12 Uhr mittags, am Ausgang nach dem Bahnhof, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Treis a. d. Lda., Allertshausen, Climbach, Londorf.
6. In Oden Hausen am Freitag, den 6. September 19 0 7, um 1.30 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Odenhausen mit Appenborn, Geilshausen, Kesselbach, Nüddings- hausen, Weitershain.
7. In Grün berg amSamstag,den 7. September 19 0 7, um 8.50 vormittags, in der Nähe des Bahnhofes, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Grünberg, Beltershain, Göbelnrod, Lauter, Queckborn, Röthges, Stangenrod, Weickartshain, Stockhausen, Reinhardshain, Lumda, Münster.
8. In Gießen am Montag, den 9. September 19 0 7, um 10.15 Uhr vormittags, auf dem Trieb, die zweite Hälfte der Pferde und Fahrzeuge aus der Stadt Gießen (Besitzer L. bis Z.) und die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden Annorod und Heuchelheim.
9. In Garbenteich am Montag, den 9. September 1907, um 2.25 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Garbenteich, Hausen, Watzenborn mit Steinberg, Steinbach und Albach.
10. In Großen-Linden nm Dienstag, den 10. September 1907, um 8.25 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Großen-Linden, Leihgestern, Allendorf a. d. Lahn, Klein-Linden.
11. In Lang-Göns am Dienstag, den 10. Sep^ tember 1 9 0 7, um 10 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus der Gemeinde Lang-Göns.
12. In Grüningen am Dienstag, den 10. September 1907, nm 11.15 U h r vormittags, am Ausgang nach Lang-Göns, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Grüningen, Holzheim mit Bergheim.
13. In Li ch am Mittwoch, den 11. September 1 9 0 7, um 2.40 Uhr nachmittags, am Ausgang nach Steinbach, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lich mit Albacherhof, Hof Kolnhausen und Mühlsachsen, Birklar, Ober- Bessingen, Nieder-Bessingen.
14. Auf Straße Butzbach-Li ch bei Hof-Güll am Mittwoch, den 11. September 1907, um 3.45 Uhr nachmittags, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Dorf-Güll, Muschenhcim mit Hof Güll, Oberhörgern, Eberstadt mit Arnsburg. t',
15. In Hungen am Donnerstag, den 12. September 19 0 7, um 9 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Hungen, Langsdorf, Inheiden, Langd, Nonncnroth, Rabertshausen mit Rabertshausen II und Ringelshauscn, Rodheim an der Horloff mit Hof Graß, Villingen, Bettenhausen.
16. Am Straßenkreuz Trais-Horloff am Donnerstag, den 12. September 19 0 7, um 11 Uhr vormittags, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Trais-Horloff, Steinheim, Utphe mit Feldheim, Bellersheim, Obbornhofen.
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gcstellen; ausgeschlossen hiervon sind:
a) die unter 4 Jahre alten Pferde;
b) die Hengste:
c) die Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben. Als hochtragend sind Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist:
d) die Vollblutstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Union-
klub geführten — Listen eingetragen und von einem Voll- olnthengst laut Deckschein belegt sind. In diesem Falle findet die Befreiung von der Borführungspflicht nur auf Antrag des Besitzers statt:
e) die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind:


