Bekanntmachung.
Vetr.: Unterricht im .Hufbeschlag.
Anfang Januar 1908 beginnt ein neuer Unterrichts- knrsus der Großh. Hufbeschlagschule zu Gießen.
Die Anmelduugen zur Teilnahme haben an Herrn Krers- Vederinärarzt Dr. Knell zu Gießen als Vorstand der Hus- keschlagschule zu ersolgen.
Wir weisen zugleich aus nachstehende Lehrordnuug hrn. Gießen, den 24. Dezember 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V. W e l ck e r .
Sehr-Ordnung
für dieHusbeschlag-Schnlen in Darmstadt, Gießen und Mainz.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 18. d. M., den Unterricht im Hufbeschlag betreffend, solgende Lehr-Ordnung für die Hufbeschlag- Cchulen in Darmstadt, Gießen und Mainz erlassen: Lehr-Ordnung.
§ 1. Diejenigen Gesellen, welchen auf geschehene Mel- -ung eine Zulassung zu einem Unterrichts-Kursus in einer >er Beschlagschulen zu Darmstadt, Gießen oder Mainz zu- gegaugen ist, haben sich bei dem Vorstand der betreffenden Schule pünktlich zu der in der Zulassung angegebenen Zeit enrzufinden und durch Vorzeigen des Zulassungs-Schreibens sich zu legitimieren.
§ 2. Vor Beginn des Unterrichts-Kurses hat jeder zugelassene Geselle unter Aufsicht des Oehrschmiedemeisters, welchem er zugetcitt werden soll, uitb im Beisein des Vorstandes der betreffenden Beschlagschule ein Probeei^en anzu- fertigeu, um zu bekunden, daß er die für die Erlernung des Husbeschlags unumgänglich notwendige Handfertigkeit besitzt.
Schmiede, welche diese Handfertigkeit nicht» habdn, können durch den Vorstand der Beschlagfchule vorläufig vorn Besuche derselben zurückgewieseu werden.
§ 3. Jeder Schüler muß mit entern ledernen Schurzfell, einem Beschlaghammer, einer Beschlagbeißzange, einem Rinnmesser und einer Hufraspel versehen fein.
§ 4. Die Schüler haben die Arbeitsstunden genau ein- zuhalten und müssen zu den Unterrichtsstunden pünktlich erscheinen. Sie dürfen letztere, von Verhinderung durch Krankheit abgesehen, ohne Erlaubnis des Vorstands nicht versäumen. Insofern Ermahnungen nicht ausreichen, können unfleißige, unfolgsame und solche Schüler, welche einen den guten Sitten nicht entsprechenden Lebenswandel führen, von dem Besuch der Deschlagschule durch den Vorstand derselben ausgeschlossen werden.
§ 5. Am Schlüsse eines Unterricktskurses wird jedem Schüler ein Zeugnis über den Besuch desselben, über seinen Fleiß und seine Leistungen ausgefertigt, welches von dem Vorstand der betreffenden Beschlagschule und dem jeweiligen Lehrmeister zu unterzeichnen ist.
Dieses Zeugnis berechtigt nicht zur Ausübung des Hus- Heschlag-Gewerbes im Sinne des Art. 1 des Gesetzes über die Ausübung des Hufbeschlags vom 13. Juli 188b.
Darmstadt, den 19. Juni 1891.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege.
In Vertretung:
(gez.) v. Knorr.
__Best.
Bekanntmachung.
die Meldungen zum ein-, zioei- und mehrjährigen freiwilligen Militärdienst betr.
Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß zufolge Anordnung des Königlichen General-Kommandos XVIII. Armeekorps künftighin ein--, ztvei- und mehrjährig Freiwillige bei allen Truppenteilen des Armeekorps erst vom 2. Januar jeden Jahres ab angenommen werden dürfen, und daß sich die betreffenden Leute vom 2. Januar ab stets nur Dienstags, vormittags 10 Uhr, in der Kaserne des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, zur Untersuchung zu stellen haben.
G r e ß e n , den 23. Dezember 1907.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. L a n g e r m a n n.
Gießen, beit 23. Dezember 190Tt Bctr.: Wie oben.
Der Eivildorsitzende der Großh. Ersetz' Kommission Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung empfehle ich Ihnen, diejenigen jungen Leute Ihrer Gemeinde, welche freiwillig zum Militär cintreten wollen, darauf aufmerffam zu machen, daß ihre Untersuchung mit Dienstags, vormittags 10 Uhr, stattfinden könne, und daß sie an anderen Tagerl von den Truppenteilen abgewiesen werden müßten. _______________________Langermann.________________________
KekamNmachmig.
Das Infanterie-Regiment (Kaiser Wilhelm II.) Nr. 116 beabsichtigt, in der Zeit vom 16. bis 22. Januar 1908 Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Alten-Buseck, Daubringen, Mainzlar, Treis a. b. ßiitnbn, Climbach, Beuern, Großen-Bnseck abzuhalten.
Geschossen wird von der Straße Alteu-Buseck-Dcmbr mgerr ans in der Richtung nach Osten an den genannten Tagen von 9 Uhr vorm. bis 31/2 Uhr nachm.
Das Schießgelünde wird mit Posten abgesperrt. Die Straßen, welche die oben angeführten Orte miteinander direkt verbinden, sind ungefährdet.
Besonders wird darauf hingewiesen, daß an den betreffenden Tagen keine Holzarbeiter und Holzsammler sich in den gefährdeteil Waldungen anshalien dürfen.
Die Großh. Bürgermeistereien der hier in Betracht kommenden Gemeinden iuerben beauftragt, vorstehende Bo- kanntmachnug wiederholt in ihren Gemeinden veröffentlichen lassen zu wollen.
Gießen, den 10. Dezember 1907, Großherzogliches Kreis amt Gießen.
__I. V.: W elcke r.___________________________
Kekmmlmaüpmg.
Tie unterm 14. Dezember 1907 ungeordnete Sperre beS Schiffender ge r Wegs zwischen Licher Straße und Bergstraße wird hiermit aufgehoben.
Die unterm 17. Dezember 1907 ungeordnete Sperre, des Aster we g s zwischen Walltor- und Schillerstraße wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 24. Dezember 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Reinhart.
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Montag, den 30. Dezember 1907, vormittags VV- Avv beginnend ivcrben in den Waldungen der Stadt Gießerl im Distrikt er«» Wald ver^gft^t(^|eni,ct()^(Utnen injt 64 KsMr.
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Gießen, den 23. Dezember 1907.
Großli. Biirgermetsterei Gießen.
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