Ausgabe 
25.7.1907
 
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Stuten und Zohlen, welche nicht rechtzeitig und nicht wie vorgescgrreben angemeldet sind, werden zum Preis- bewerv nicht zugelassen.

_ ,^Luzungsprodukte sind von jeder Prämie ausae- schlossen. Deckscheine sind vorzulegen.

Leji^er von Stuten und Fohlen können nur bei den in ihrer Heunatprovinz stattfindendeu Pferdemärkten um Prämien konkurrieren und für ein- und dasselbe Tier in demselben Fahre nur zwei Geldpreise erhalten.

. Sämtliche Preise sind übertragbar von einer Kategorie in die andere. Einem Preisbewerber, welchem in ein- und derselben Klasse Preise für mehrere Tiere zuerkannt worden sind, wird nur der höchste dieser Preise aus- bezahlt.

Pferdezüchter, welche Mitglieder des Vandes-Pferde- zuchtvereins sind, erhalten bei gleicher Güte des Materials den Vorzug vor den übrigen Mitbewerbern Es werden nur 1., 2. und 3. Preise vergeben- alle weiteren Auszeichnungen gelten als Ancrkennuilg.

Stuten und Fohlen, welche 1., 2. und 3. Preise zu­erkannt wurden, erhalten Halsbänder; die mit 1. und 2. Preisen ausgezeichneten Stuten und Fohlen außerdem noch Diplome.

Die Pferdemarkt-Kommission. Der Vorsitzende: Arnold, Bürgermeister.

Gießen, den 24. Juli 1907.

Betr.: Die Bezeichnung der Gebäude mit Nummern.

Das Großherzogliche Kreisaml Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Es ist zur Kenntnis der Brandversicherungskammer gekommen, daß in vielen Gemeinden des Großherzogtums die Bezeichnung, der Gebäilde mit'Nummern mangelhaft und unvollständig ist. Insbesondere fehlen an den neu errichteten Gebäuden vielfach die Hausnummern, und in Gemeinden mit straßenweiser Numerierung sind an den neu eröffneten Straßen keine Straßenschilder angebracht. Durch diesen Mangel wird das Aufsuchen der Gebäude

Ivterefle von Großh. Ministerium des Innern für stempel frei ctuärt worden.

9. Schweine aus verseuchten Orten dürfen auf den Markt mcht anfgetrieben werden.

10. Zuwiderhandlungen gegen diese vorstehenden Vorschriften Mkdjt °Uf ^ninb be5 § 328 des Strafgesetzbuchs mit Gefängnis

Diese in veterinärtwlizeilicher Hinsicht getroffenen Bestim­mungen babcn auch Gültigkeit für die weiteren iwch in Gemein­den des diesseitigen Kreises abzuhallenden Biebmarkte

Die beim Auftrieb von Schweinen nötigen Zeugnisse werden streng geprüft und sind beim Auftrieb dem diensthabenden Ponzeibeamten abzuliefern.

Wir machen weiter darauf außnerksam, daß nach der für dre Stadt Schotten bestehenden Marktordnung das Vieh an den Markttagen außerhalb des Marktplatzes bei Strafe nicht verkauft oder aufgeftuft lverden darf. Das Polizeipersonal ist xntgcivicfcn, Zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen.

Scholten, den 15. Juli 1907.

Großherzogliches Kreisamt Schotten.

Schönfeld.

Die Preisverteitung findet anschließend an die Prämi- ierung auf dem Pserdemarktplatz bei KEonzert statt. Die prämiierten Stuten und Fohlen sowie Händlerpferde srnd hierzu vorzuführen, und erhalten die Besitzer der­selben die zuerkannten Preise bar ausbezuhlt.

Zunl Besuche dieses am Montag, den 29. Juli . Alsfeld stattfindenden Pferde- urrd Fohlenmarktes wird freundlichst eingeladen; insbesondere werden alle Pferde-Züchter, -Käufer und -Verkäufer, sowie Pferdehändler ersucht, den Markt mit Pferden und Fohlen zahlreich zu beschicken und zu besuchen.

Zu allen weiterer! Auskünften wolle man sich an die Pferdemarkt-Kommission in Alsfeld wenden.

Alsfeld, im Juli 1907.

Wirr Akck- nuö WenMkt 1007.

Am Montag den 29. Juli 1907 findet zu Als­feld auf dem Lr«denplatz der Pferde- und Fohlenmarkt, veranstaltet ton der Stadt Alsfeld, statt.

Mit dem Pferdemarkt ist eine Verlosung (bis zu 20000 Lose ä 50 Pfg., Generalvertrieb durch Herrn Georg Kurtz jr. in Alsfeld) und eine Prämiierung verbunden, bet welcher zum Preisbewerb vorgesührt werden können:

a) Stuten mit dem im laufenden Jahre gefallenen Fohlen und drei- und zweijährige Fohlen, sowie auch Saugfohlen der Arbeits- und Wagenschlüge, min­destens fünf Monate im Besitz Oberhessischer und auswärtiger Züchter,

b) Pferde der Arbeits- und Wagenschläge im Alter von 4 brs 9 Jahren, im Besitz von Händlern.

Zur Prämiierung stehen im ganzen 1450 Mk. zur Verfügung; hierunter vom Kreis Alsfeld 150 Mk., vom Landw. Bozirksverein Alsfeld 100 Mk., ton der Stadt Als­feld 250 Mk., vom Landes-Pferdezuchtverein 250 Mk. und von der Pserdemarkt - Kommission 700 Mark, zusam­men = 1450 Mk.

Sur Berlosung bestimmten Fohlen werden, soweit Züchters Hand angekauft und sind hierzu 1200 Mk. vorgesehen.

Prämiierungsplan.

A. Prämien für Pferde im Besitz von Händlern. * 1. Schwere Arbeitspferde 100 Mk. 2. Leichte Arbeits­pferde 60 Mk. 3. Schwere Wagenpferde 90 Mk. 4. Leichte Wagenpferde 50 Mk. Zusammen 300 Mk. i

D. Prämien für Stuten und Johlen der Arbeits- und Wagen- fchlage, mindestens 5 Monate im Besitz Oberhessischer und auswärtiger Züchter.

1. Mutterstuten mit dem im laufenden Jahre ge- I fallenen Fohlen a) Arbeitsschläge 5 Preise: 60, 50, 40, 30, I 20 Mk. b) Wagenschläge 5 Preise: 60, 50, 40, 30, 20 Mk., zusammen 400 Mk. j

2. Dreijährige (1904 geb.) Hengst- Stut- und Wallach­fohlen a) Arbeitsschläge 5 Preise: 40, 30, 30, 20, 20 Mk I b) Magenschläge 5 Preise: 40, 30, 30, 20, 20 Mk., zusammen | 280 Mk. |

3. Zweijährige (1905 geb.) Hengst-, Stut- und Wallach- I Fohlen a) Arbeitsschläge 6 Preise: 40, 30, 20, 20, 20, I 20 Mk. b) Wagenschläge 6 Preise: 40, 30, 20, 20, 20, 20 Mk.,' I zusammen 300 Mk. |

4. Saugfohlen 4 Preise: 20, 20, 15, 15 Mk., zusammen I 70 Mk. |

Ehrenpreise des landw. Bezirks-Vereins Alsfeld a) für I das beste selbstgezogene dreijährige Fohlen (Arbeitsschl.) I 50 Mk. b) für das beste selbstgezogene dreijährige Fohlen I (Wagenschl.) 50 Mk., zusammen 100 Mk-, insgesamt 1450 Mk. I

Falls in einer Abteilung ungenügendes oder nur I mangelhaftes Material vorgeführt wird, ist die Prämi- I ierungskommission, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden I der Marktkommission berechtigt, die angesetzten Preise ganz I ober teilweise zurückzuhalten oder zur Prämiierung in I anderen Abteilungen zu verwenden.

Prämiierungs - Kommission: Vorsitzender:! von Willich, Oberlandstallmeister, Darmstadt. Stellvertreter: I H- Riedesel« Frhr. zu Eisenbach, Rittmeister a. D., Lauter- |

: Lerthrger,' Oekonomierat, Alsfeld': Hesse Otterbach; Storeir, Gutsbesitzer, Anaer^d JhtUi, Wrgerilletj-fer, Salmshansen. Ersa^Männer- «nJ brecht R'edefel, Frhr. zu C-isenbach, Sickendorf Haberkorn 9or ^lnhrep'i 9ljIllrSb; Kollmann, Gutspächter, Schrecksback'' . " ^,^.e "ka u f s -- K o in m i s s i o n: Vorsitzender-

v. Neufvillc, Rittmeister, Darmstadt. Stellvertreter- Back: Haus, Ockonomrerat, Lauterbach. Mitglieder: Stein st Landwirt, Windhausen; Vülzing, O., Landwirt, Groß-Felda- vr. Hofmann, Kreisveterinärarzt, Alsfeld c '

Die Prämiierung, sowie der Ankauf der Fohlen-be- LE,U°r'Nittags «Uhr auf dem Lind^npl7tz. Auszugaus den Pramirerungsbestim munaen. l~ r L Äu,!$enräur Prämiierung von ©tuten und Fohlen ftnb bitz längstens Mittwoch den 24. Juli an die C5o b.CA Landes-Pferdezuchtvereins, Darmstadt, Neckarstraße 10, zu richten.

- Anmeldungen von Händlerpferden haben an die Pferdemarkt-Kommission in Alsfeld zu erfolgen

2. Die zur Prämiierung angemeldeten Pferde und Fohlen inussen nach Schlägen getrennt, vormittags 7y8 Uhr auf den dazu bestimmten Plätzen zum Abruf aufgestellt

3. Bei den Anmeldungen von Stuten ist anzugeben.- Alter Farbe, Schlag. Saugsichlen von welchem Hengst.

®e* den Nnmeldungen der Fohlen ivird verlangt: Alter, Farbe, Ge,chlecht, Schlag und von tvelchem Hengst abstammend. v al