Ausgabe 
25.7.1907
 
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^-Stelle nicht nur sehr erschwert, sondern es 'b hierdurch auch schon öfters Irrtümer bei Festsetzung nU dichtete Gebäude und infolge­dessen Doppelversuherungen von Gebäuden vorgekommen.

Zur Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Gebäude- numerterung, die auch im Interesse des öffentlichen Ver­kehrs und namentlich bei den militärischen Herbstübunqen °ufsuchenden Mannschaften gc° fciÄ" ' "chchrn wir Sie, einem Ersuchen der Großh Lrandversrcherungskammer entsprechend, auf die etwaige Anschaffung und Anbringung der fehlenden Hausnum- merkfam""b eBentL ber fehlenden Straßenschilder auf-

3- B.: Langermann.

Vrkmmtmachung.

Vetr.: Rauschbrand zu Villingen.

Unter dem Viehbestand d^s Johannes Koch V. zu Vil langen tfl Rauschbrand ausgebrochen.

Gießen, den 23. Juli 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I- B.: Langermann.

Bekanntmachung.

B e t r.: Gesuch des Heinrich Hofmann I. zu Steinheim um Genehmigung zur Aufstellung einer Lokomobile.

f Heinrich H 0 fm ann I. von Steinheim beabsichtigt auf dem Grundstück Flur VIII Nr. 270 der GemarLrna Sternherm em Sägewerk zu errichten. Pläne und Be­schreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses rm Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Steinheim zur Einsicht der Interessenten offen.

Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Sternherm vorzuüringcn.

Gießen, den 22. Juli 1907.

Großh. Kreisamt Gießen.

I. V..- Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Tas Droschkenfuhrwesen während des UniversitätS- Jubiläums.

Auf Grund des § 37 der Gewerbe-Ordnung rind des Art. 56 der Städte-Ordnung wird für die Tauer des in Gießen stattfindenden Universitäts-Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August ds. Js. für da§ Droschkenfuhrwesen bestimmt:

1. Die Aufstellung von Fuhrwerken rind deren Ver­wendung während des Universitäts-Jubiläums ist nur den­jenigen Personen. gestattet, welche ihr Vorhaben bei dem Croßh. Polizeiamt Gießen angcmeSdet haben.

2. Kutscher darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist: er muß sauber und anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat dem Fahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten.

3. Die Fuhrwerke muffen mit gesunden, kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, gepolstert, von innen zu öffnen rind mit Laternen versehen sein.

4. In jedem Fuh werk ist der von Großh. Polizeiamt Gießen speziell für die Tage des JubilärnnS festgesetzte Tarif nntzusühren. Der Tarif muß den Stempel des Großherzogl. Polizeiamts Gießen, sowie den von dieser Behörde beigefetzten Namen des Kutschers enthalten. Jeder Kutscher hat die ihm überwiesene Nllnuner sichtbar zu tragen.

5. Die Fuhrwerke haben stets in kurzem Trab und rechts zu fahren.

Peitschenknallen ist verboten.

Tas Mitnehmen dritter Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrenden gestattet.

Die Bezahlung geschieht anden Kutscher gemäß Tarif Vor der Fahrt.

6. Als Arifstellungsplahe von Fuhrwerken werden be­stimmt :

a) Hauptbahnhofs

b) Süd-Anlage an der Lesehalle;

c) Marktplatz, Schulstraße;

d) Ludwigsplatz,

foroie die noch näher zu bezeichnenden Plätze an den je» welligen Feststätten (Festhalle, Theater, Phllosophenwald Ä er der Aufstellung haben sich die später anfahrende» Fuhrwerke je nach der Zeit ihres Eintreffens auf dem Platze hinter der zuerst am Platze befindlichen anzureihen.

7. Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder den nachstehenden Tarif zieht den Verlust des Rechtes zur Aus. i""8 des Gewerbebetriebes nach sich, sowie Bestrafung nach 8 147 Abs. 1 d. Gew.-Ordn.

8. Für die Benutzung der Fuhrwerke gilt folgender

Tarif

für die Tauer des Nuiversitäts - Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August 1007.

I. Streckenfahrten.

1. Für eine Fahrt vom Bahnhof nach irgend einem Punkte der Stadt oder für eine direkte Fahrt zwischen zwei Punkten innerhalb der Stadt:

Einspänner Zweispänner

Jtt $ jft, $

1 Person . ... 80 1

2 Personen ... 1 20 1 50

3 , ... 1 80 2

4 . if ....2 2 50

2. Für eine Fahrt von irgend einem Punkte der Stadt'nach dem Philosophenwald oder der LiebigShöher

Einspänner Zweispänner jft £ 12 Personen . . 1 50 2 50

34 - - 2 3

der Festhalle:

Einspänner Zweispänner £ JH 5) 12 Personen . . 1 1 50

34 . . 2 2 50

II. Zeitfahrten.

Eine Stunde in der Stadt:

Einspänner Zweispänner

12 Personen . . 2 50 3

34 , 3 3 50

Jede weitere Viertelstunde ohne Rücksicht auf die Zahl der Fahrgäste 0.50

Jede angebrochene Viertelstunde wird für voll gerechnet.

Fahrten nach auswärts unterliegen besonderer Ver­einbarung.

Von abends 10 Uhr ab tritt eine Erhöhung von 50 °/0 für alle Fahrten ein.

Für Breaks beträgt der Preis einer Fahrt innerhalb der Stadt 40 , nach der Liebigshöhe oder dem Philosophen-

wald 50 für die Person.

Gießen, den 18. Juli 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießerr.

Herberg.

Mkmmimackmrst.

Der Ziegeleibesitzer Louis Troß dahier ist als ftelb- geschworeuer für die Gemarkung Gießen von Gr. Krersamt Gießen ernannt und verpflichtet worben. b24/*

Gießen, den 20. Juli 1907.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

____________________I. B.: Cur sch mann. _____

Bekanutmachmig.

Das 2. Ziel Gemcindestcucr für 1907 ist innerhalb acht Tagen bei Bermeidung der Beitreibung zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen.

Zablsiunden: täglich von 812 Uhr vormittags mit Aus­nahme des 26. und 31. d. Mts. B94/,

Gießen, den 23. Juli 1907.

Doepfer, Stadtrechner.

Rotationsdruck der Brühl'jchen Unto.-. Buch- und Stemdruckereu 8L Sange, Gießen.