Ausgabe 
22.8.1907
 
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3. 6. September bis einschl. 12. September l. Js. auf dem Rathaus zu Inheiden.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und eventl. Wahl eines Mitglieds des Schiedsgerichts findet statt:

Freitag, den 13. September 1907 vormittags 9 b i s 10 Uhr

auf dem Rathaus zu Inheiden, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet: Freitag, den 6. September 19 0 7

an Ort und Stelle statt.

Zusammenkunft hierzu vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Inheiden.

Friedberg, den 20. August 1907.

Der Großherzoglichc Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann.

BekautttmstchttNst.

B e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Borsdorf.

In der Zeit vom 20. ,Au.gust bis einschl. 2. September

19 0 7 liegen auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Borsdorf zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. das neue topographische Güterverzeichnis mit alphabetischem Namens Verzeichnis;

.2. das Verzeichnis der neuen Unterpfänder.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses, während obengenannter Offenlegungsstist bei Großh. Bürger­meisterei Borsdorf vorzubringen und zu begründen.

Büdingen, am 10. August 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

Dr. Goertz.

Bekanntmachung.

B e t r.: -Die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Großherzogtum.

Laut Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 13. August 1907 ist dem VereineHerzog Ernst Wald" E. V. in Altenburg S. A. die Erlaubnis erteilt, 8000 Lose der ersten Serie einer in Altenburg zu veranstaltenden Geldlotterie, welche im Jahre 1907 ausgespielt werden muß, innerhalb des Groß­herzogtums zu vertreiben.

Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zu- lassungsstempcl versehene Lose gelangen.

Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Königlich Preußischen Klassenlotterie ist Ankündigung, Aus- tzabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

.Gießen, den 20. August 1907.

.Großherzogliches Kreisamt Gießen.

- Tr. Breidert.

Tie Mitglieder des zur Abstellung des Bettels gegründeten Unterstübungsvereins (Armenvereins) in Gießen werden hiermit aus Dienstag den 3. September d. Js. mittags 12 Uhr in das

Regierungsgebäude, Sibrmgssaal dahier, zur diesjährigen Hauptversammlung ein geladen.

Tagesordnung.

1. Vorlage der Rechnung für 1906.

2. Voranschlag für 1907.

3. Beiträge zu den Kosten der Naturalverpflcgungsstationen für 1906 an die Kreiskasse.

4. Ergänzung des Ausschusses.

Gießen, den 14. August 1907.

Der Vorstand des Armenvereins.

Dr. Breidert, Geheim erat.

Bekanntmachung.

Nach § 35 Abs. 4 und 6 der Reichsgewerbevrdnung ist der Handel mit Drogen und,chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen, zu untersagen, wenn die Handhabung des Gewerbebetriebes Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet, und es haben Personen, welche dieses Gewerbe beginnen, bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebs der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.

Zuständig für die Entgegennahme dieser Anzeige ist das Großh. Polizeiamt in Gießen.

Unterlafiung der rechtzeitigen Anzeige zieht gemäß 8 148 Zisf. 4 der Reichsgewerbeordnung Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle Haststrafe bis zu 4 Wochen nach sich.

Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf kleinere Betriebe, welche nur einzelne Heilmittel vertreiben (Materialwarenhändler, Spezereihändler rc.).________________________________

Wir machen die beteiligten Gewerbetreibenden hierauf mit dem Anfügen aufmerksam, daß zur Durchführung dieser Ge- sebesvorschriften eine amtliche Kontrolle der Geschäftsbetriebe statt- findet, und daß zu diesenr Zwecke von Zeit und Zeit polizei­liche Revisionen der Verkaufs- und Aufbewahrungsräume statt- finden.

Gießen, den 20. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

____________ Herberg.

SekNmtmachMg.

Die hauptsächlich unter der Schuljugend viel verbreitete, nicht scharf genug zu verurteilende Unsitte, Gebäude und Einfriedigungen re., namentlich solche mit frischem An­strich durch Beschmieren mit Kreide, Schmutz usw. zu verunreinigen, hat in letzter Zeit wieder sehr überhand ge­nommen.

Wir sehen uns daher veranlaßt, vor dem Begehen solcher Beschädrgungen eindringlichst zu warnen, sowie an Lehrer, Eltern, Vormünder rc. das dringende Ersuchen zu richten, die ihrer Obhut unterstellten Kinder mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln von der Verübugg^ derartigen Unfugs abzuhaltcn.

Das Aufiichtspersonal ist angewiesen, die 'Schuldigen int Betretungsfalle unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, im Falle der Strafunmündigkeit der betr. Kinder aber die Bestrafung ihrer Eltern, Vormünder rc. nach Art. 44 des Polizeistrafgesetzes herbei­zufuhren.

Gießen, den 20. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

__Herberg.____________________

Bekanntmachung.

Tie unterm 18. Juli 1907 angeordnete Sperre der Klinik- st r a ß e wird hiermit aufgehoben.

Tie unterm 29. Juli 1907 angeordnete Sperre der Land­grafen st raße wird hiermit aufgehoben.

Die unterm 1. August 1907 angeordnete Sperre der Hille­brand st raße lvird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 19. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Die Stadtverordneten-Versammiung hat in ihrer Sitzung öom 12. d. Mts. beschlossen, für die Folge in allen Fällen, in welchen städtische^, Eigentum (Straßen, Platze usw.) durch außergewöhnliche Borsprunge an Bauten, wie Crker, Balkone und dergleichen- uberbaut oder sonstwie in Anspruch genommen werden soll (§ 2 Abs. 4 der Lotälpolizeiverordnung vom 6. Juli 1888) ihre Genehmigung h^rzu nur unter der Bedingung zu erteilen, daß für die Benutzung des städtischen Geländes eine einmalige Gebühr entrichtet wird. Diese beträgt:

1. für Erker 10 Mk. für jeden angefangenen qm überbauter Fläche und jedes Geschoß,

2. für Balkone 5 Mk. für jeden angesangenen qm überbauter Fläche und jedes Geschoß.

Die Gebühr ist vor Erteilung der Baugenehmigung zu ent­richten.

Gießen, den 17. August 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

____________________I. B.: Curschmann. B2I/a

Die regelmäßige Mfubr und der Verkauf des bei der Vieh- wagenrcinigungsanstalt auf Bahnhof Gießen gewonnenen Düngerö und Abfalls soll an einen leistungsfähigen Unternehmer meistbietend vergeben werden. Angebote mit entsprechender Anfschrift versehen, find versiegelt an untenbezeichnete Inspektion einzufenden. Eröffnungstermin am 31. August er., vorm. 11 Uhr. Die der Vergebung zu Grunde liegenden Bedingungen können bei der unter­zeichneten Stelle eingesehen, bezw. bezogen werden. bz2/8

Großh. Eisenbahn-Mafchinen-Jnspektion Gießen.

WüHkuMeRkberM brr MrsM mLnÄridt Lieft«

32. Woche. Vom 4. bis 10. August 1907. Einwohnerzahl: angenommen zu 30 000 (inkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 17,32 %0, nach Abzug von 2 Ortsfremden: 13,86°/cc.

Kinder

A n m.: Tie in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Es starben an: Zusammen:

Erwachsene:

im vom

Tuberkulose

3

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr

2 1

Krebs

1 (1)

1 (1)

- ,

Rhachitis

1

1

Diabetes

1

1

Nierenschrumpfung

4 (1)

4(1)

-

Summe 10 (2)

6(2)

1 1

Rotationsdruck der Brühl'scheu UnUv* Buch- und Stemdruckerei- R. Lause, Gießen.