Ausgabe 
20.8.1907
 
Einzelbild herunterladen

3

1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien; ***)

2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschafts­personal;

3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von tljnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde;

.4 - Beamte im Reicks- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde;

6. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, ivelche voll ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig ge­halten werden muß;

6. die städtischer! Berufsfeuerwehren.

Pferdebesiher, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vvrsühren, haben außer der gesetz- lrchen Strafe zu gewärtigen, daß aus ihre Kosten eine zwangs­weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgerrommen wird-

*) Als hochtragend sind Stuten zu betrachten, deren M- innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten ist. .vorübergehend kriegsunbrauchbaren" sind von

der Vorführung nicht befreit-

***) Erstreckt sich nur auf die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirtschaftsbetrieben ver­wendeten Pferde zu gestcllen sind-

Bekanntmachung.

Betr-,: Rotlauf zu Bettenhausen.

Unter denl Schweinebestand des Hch- Wilh. Ruckel zu Bettenhausen ist Rotlauf festgestellt worden-

Sperre ist verhängt-

Betr.: Rauschbrand zu Eberstadt.

Der bei einem Rind des Adam Müller zu Eberstadt ausgebrochene Rauschbrand ist erloschen und die Sperre auf­gehoben.

Betr- : Ansteckender Scheidenkatarrh unter dem Rindvieh zu Langsdorf.

Nachdem der unter dem Rindvieh zu Langsdorf ausgebrochene ansteckende Scheidenkatarrh erloschen ist, werden die angeordnetcn .Sperrmaßregeln aufgehoben.

Gießen, den 19- August 1907.

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

_____________I. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

Nachstehende Polizei-Verordnung bringen wir wiederholt zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 17. August 1907.

Großherzoglichos Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Polizei-Verordmmg,

betreffend

den Fuhrverkehr in der Dammstraste.

Auf Grund des Artikels 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnelen-Versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. Juni 1904 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet, wie folgt:

§ 1

. TaS Befahren der alten Flügelsgasse, das ist der Strecke von der Walltorstraße bis zu dem Hause Nr. 22 der Tamm- straße, mit Fuhrwerken ist nur von der Walltorstraße aus ge­stattet.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden nach § 366 pos. 10 des Reichs­strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Gießen, den 4. Juli 1904.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

______________________Herberg.__________________'

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 10. his 17. August 1907 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 DamengürbeV, 1 Peitsche, 1 Zigarrenetuis 1 gol­denes Kettchen mit Anhängsel, 1 Taschenmesser, 1 Brosche, 1 Zentner Kartoffeln, 1 Uhr und Geld;

verloren: 1 schwarzes Somttäschchen mit 1 Portemonnaie, 1 Taschentuch mrd 2 Schlüsseln Inhalt und 1 silbernes Kettenarmband.

.Entflogen: 1 Kanarienvogel.

. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­ileben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an redem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags

und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zrmmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 17. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung,

Betr-: Besetzung einer Hilfsschutzmannstelle.

Bei unterzeichneter Behörde ist die Stelle eines Hitfsschutz- mannes alsbald zu besetzen-

Anfangsgehalt 600 Mark, Kleiderentschädigung bei Eintritt 100 Mk-, jährliches Kleidergeld 36 Mk., Höchstgehalt 750 Mk.

Geeignete Bewerber wollen sich sofort und spätestens bis 1- kommenden Monats bei unsfpielden.

Gießen, den 19- August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Schloß­gasse von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge­sperrt-

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird der Schiffen berge r Weg zwischen Licher- und Bergstraße von heute an bis auf roeiteres für den Fuhrverkehr gesperrt-

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Svnnenstraße zwischen Kreuzplatz und Schulstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt-

Tie unterm 13- Juli 1907 angeordnete Sperre der Süd- Anlage zwischen Bleich- und Frankftlrter Sttaße wird hiermit aufgehoben.

Tie unterm 13- Juli 1907 ungeordnete Sperre der Hof­mannstraße wird hiermit ausgelwben-

Tie unterm 13- Juli 1907 an geordnete Sperre derLudwig- straße zwischen Garten- und Bismarckstraße wird hiermit auf­gehoben.

Tie unterm 24. Juli 1907 angeordnete Sperre des Rie­ge l p f a d s zwischen Ludwigstraße und Aulweg wird hiermit aufgehoben-

Gießen, den 19- August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

KekaimtmaHmrg.

Betr.: Besetzung der Stelle eines Polizetzet'retärS.

Die Stelle eines Polizeisekretärs auf dem Bureau der unterzeichneten Behörde ist erledigt und sofort wieder zu besetzen.

Mit der Stelle ist ein Ansangsgehalt von 2100 Alk. mit ^jähr­lichen Zulagen von 75 Alk. bis zum Höchstgehalt von 3600 Alk. verbunden.

Pensionsberechtigung und Witwenversorgung regelt sich nach Maßgabe der für Staatsbeamte geltenden Bestimmungen.

Geeignete Bewerber, ivelche das Polizeikommissärexamen be­standen haben und womöglich schon längere Zeit bei einer Polizei­behörde vrattisch beschäitlgt gewesen sind und günstige Zengin se besitzen, wollen sich alsbald und spätestens bis 1. September ds. Zs. unter Vorlage eines Lebenslaufes und der Zeugnisse schristttch melden.

Gießen, den 16. August 1907.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Wonütlitze IMrrfldjt der Todesfälle in tzieftil.

Monat Inti 1907.

Einwohnerzahl: angenommen zu 30 000 (inkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 18,0 °/00, nach Abzug von 21 Ortsfremden' 9,6 '/so.

Kinder

2(1111!.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrackte Kranke kommen.

ES starben an: Zusammen: Erivachsene:

im rbensjahr:

vorn

2.15. Jahr

1.2

Wochenbettsieber

2(2)

2(2)

Tuberkulose

10 (3)

7(3)

2

1

Lungenentzündung

10 (3)

3(2)

4

3(1)

Jnsiuenza

1

1

Herzkrankheiten

5(2)

5(2)

Gehirnschlag anderen Nerven-

1

1

krankheiten

2(1)

Kl)

1

_

Magenkatarrh

1

1

Darmentzündung

2 (3)

2(2)

Krebs

7(5)

7(5)

Selbstmord

1

1

anderen Krankheiten

3(3)

2(2)

1(1)

Summa:

45 (21)

31 (19)

10 (1)

4(1)

f!

Rotationsdruck der Brühl' scheu Unto.-. Buch- unb Steindrnckereu R. Lange, Gießen.