Ausgabe 
16.7.1907
 
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Seit des Erwerbs der Schweine, deren Aster und Zahl und die Namen der Besitzer angeben, deren Zuchten sie entstammen.

3. Die beim Austrieb von Schweinen nötigen Zeugnisse werden streng gepriift und sind beim Auftrieb dem diensthabenden Poli- zeibeainten abzuliefern. k c

4. Händlerschweine sind von anderen Schweinen getrennt auf den besonders hierfür vorgesehenen Plätzen aufzustellen..

5. Bor 71/2 Uhr vormittags darf mit dein Auftrieb des Viehes nicht begonnen werden. Um 9Va HUr vormittags i)t der Auftrieb

geschlossen. . __ ., ..

6. Zuwiderhandlungen gegen diese vorstehenden Vorschriften werden auf Grund der einschlägigen Strafgesetze beitraft.

,A l s f e l d, den 1. Juli 190

Groszherzogliches Kreisamt Alsfeld.

Hölzinger.

«licht Nachrichten über Viehseuchen.

Die in entern Gehöfte zu Bleidenwd ausgebrochene Notlauf- seuche (Backsteinblattern) ist erloschen. Die über dieses Gehöfte verhängte Sperre ist aufgehoben.

Bekanntmachung.

In der Zest vom 643. Juli 1907 wurden in hiestger Stadt gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Siegelring, 1 Spitzenkragen, 1 Paar Hosenträger, 1 D amen gürtet, 1 Reißzeug, 20 Stück Eisenbahnschwellen, 1 Paar Hand­liche und 3 junge Hähne; , ,

verloren: 1 braunledernes Portenwnnate mit 12 Mr. und 1 Aronatskarte von Gießen nach Garbentecch JnlMt, 1 Portemonnaie mit 1 Zwanzig- und 1 Minfmarkstück Inhalt, 1 Pferdedecke und 1 silbergrauer Kindersport­wagen.

-L'ie Enipfangsbeeechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann san jedem Wochetag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 b i s 5 U h r n ja ch in i t t a g s bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 13. Juli 1907.

Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Betr.: Gebührentarif der Gesiltdeverniieterinneu.

Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gedührentarif der hiesigen Gesindevermieter und Stellenvermittler zum Albdruck.

Tie Gebühr einer Gesindevermieterin beträgt:

1. für Vermittlung eines Tienstboteli an eine Herrschaft in Gießen 5. Mk. (Frau Geisel, Walltorstraße 8, 3. Mk.); - 2. st'ir Vermittlung eines Dienstboten an eine Herrschaft nach auswärts 7. Mk. (Frau Geisel Walltorstraße 8, und Fwau Opper, Asterweg 1, 5. Mk., Frau Bärrn, Kirchen- platz 11, 6. Mk.), wovon der Dienstbote jeweils 2.Mk. zu entrichten hat.

(Frau Bärrn, Kirchenplatz 11, erhebt von den Dienstboten 1. Mk. Gebühr, Frau Schmidt, Neuen Baue 5, und Frau Geisel, Walltorstraße 8, erheben keine Gebühr.)

Die Gebühr des Stellenvermittlers Germann beträgt:

für einen 1. Gesellen.....3. Mk.

für einen 2. Gesellen.....2. Mk.

für einen 3. Gesellen ..... 1.50 Mk.,

wovon Meister und Geselle je die Hälfte zu enttichten haben.

Gießen, den 10. Juli 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornähme bon Walzarbeiten wird die Ludwig- st'räße ztvischen Bismarck- und Gartenstraße von heute an bis auf weiteres für den Fährverkehr gesperrt.

Wegen Vornähme von Walzarbeiten wird die Südanlage zwischen Bleich- und Frankfurterstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Wegen' Vornahme von Walzarbeiten wird die Hofmann- straß e von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge­sperrt. - '

Wegen Vornahme von Pflafterungsarbeiten wird die Bahn­hofstraße zwischen Weftanlage und Schanzenstraße von heute »an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Die unterm 28. Juni l. Js. angeordnete Sperre der Nord- Anlage zwischen Weser- und Eoerstraße wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 13. Juli 1907.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Leichenlrili-ung.

Am 2. d MtS. wurde die Leiche eines unbekannten Mannes hier an der Gerbermühle aus dem Main geländet, dessen Per­sonalien noch nicht bekannt sind. Es wird um gefl. Bekanntgabe in dortigem Kreise und im Ermittlungsfalle um Mitteilung hier­her ersucht.

Beschreibung:

Anscheinend Arbeiter, etwa 35 Jahre alt, mittelgroß, unter­setzter Statur, volle dunkle Haare, blonden kräftigen Schnurrbart, große spitze Nase, trug dunklen Jacketanzug mit weißen Tupfen, schwarze, ziemlich neue Zugstiefel und Fußlappen. In den Taschen befand sich ein Taschen­messer (Knicker) mit 2 Klingen und Korkenzieher. IV L K 740.

Frankfurt a. M., den 10. 7. 07.

__Der Polizei-Präsident._____________________

Auf Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom 11. Avril 1907, und) Anhörung des Kreisausschusses und mit Ge­nehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 1. Juli 1907 erhält das Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgenden Nachtrag:

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 1. Für die Ost-, Süd-, West- und Nordanlage wird offene Bauweise vorgeschrieben.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 2. Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erkern, Balkonen usw. bis auf 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze ist zulässig.

Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.

s 3 weiten und Hintergebäude können nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden Bedingungen genehmigt werden.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 4. Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architek­tonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 5. Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, sind in den in § 1 genannten Straßen unzulässig.

§ 6. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, den 11. Juli 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

____________________I. V.: Curschmann._________________B15/r

Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan für den südlichen Teil des Schiffen- bergerwegs ist mit nachstehender Ortsbausatzung genehmigt und festgestellt worden.

Der Plan kann von jedermann bei unserem Tiefbauamt ein« gesehen werden.

Gießen, den 10. Juli 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum. Bl5/r

Ortsbansatzung.

Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2 und 20 des Ge< setzes vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betreffend, und in den §§ 5 und 8 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der Allgemeinen Bauordnung betreffend, rvird imdj Vernehmung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kreisansschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 29. April 1907 zu Nr. M. d. 1.11638, im Anschluß an den Bebauungsplan für den südlichen Teil des Schiffenbergerwegs folgende Ortsbausatzung erlassen.

§ 1. Abweichend von den Vorschriften in den §§ 7 und 8 des Ortsbaustatuts wird bestimmt, daß an den bei A, B, C, D, E, F und G vom Schiffenbergerweg abzweigenden Straßen nur die Eckgrund' stücke bebaut werden dürfen.

§ 2. Die Bebauung dieser Eckgrundstücke ist nur auf eine Tiefe von 20 m von der Straßenfluchtlmie des Schiffenbergerweges aus gerechnet, gestattet.

8 3. Diese Eckgrundstücke dürfen Ausgänge nach den uom Schiffenbergerweg abzweigenden Straßen vorerst nicht erhalten.

Gießen, de.l 10. Juli 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

________________________Mecu m._____________________

Bekanntmachung.

Zwecks Vornahme von Anschlußarbeiten in der Kraftstation ist das gesamte Stadtnetz nm

Mittwoch den 17. Juli d. I.

morgens von 4 bis 8 Uhr abgeschaltet.

Gießen, den 15. Juli 1907.

Städtisches Elektrizitätswerk Gießen. _________________________Stolte.______________________BJV

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