Ausgabe 
15.8.1907
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim an der Horloff.

In der Zeit vom 17. August bis einschließlich 2. September laufenden Jahres liegen Werttags zu den üblichen Amtsstunden auf dem Gemeindehaus zu Rodheim a' d. H. die Arbeiten des 2. Abschnitts (Besitzstandsaufnahme) der Feldbereinigung Rod- herm a. d. H. und zwar:

1 Band Besitzstandsverzeichnis,

2 Bände Gütergeschosse,

1 Band Zusammenstellung der Gütergefchossc,

die Bonitierungskarten,

das Protokollbuch, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und ev. Wahl eines Mitglieds zum Schiedsgericht findet da­selbst statt:

Dienstag, den 3. September 1907, vormittags 9 Vs 10 V2 Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nicht- erscheiuenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen und zu be­gründen.

Friedberg, den 9. August 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Kreisamtmann.

Bekanntmachnng.

B e t r.: Gesuch des Ludwig Schmidt IV. von Heuchelheim um Genehmigung zur Errichtung eines Schlachthauses.

Ludwig Schmidt beabsichtigt auf dem Grundstück Flur XXI. Nr. 155,3 der Gemarkung Heuchelheim eine Schlachthausanlage zu errichten. Pläne und Beschreibung hier­über liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet, auf dem Bureau der Großherzogl. Bürgermeisterei Heuchelheim zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Heuchelheim vorzubringen.

Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliches Kveisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

Nrntliche Nachrichten über Viehseuchen.

Die Schafräude bei der Herde zu Oberseener-Hof Meis Schotten) ist erloschen und die Gemarkungssperre auf­gehoben worden.

In einem Gehöfte zu Reibertenrod (Kreis Alsfeld) und zwei Gehöfte:: zu R 0 m r 0 d (Kreis Alsfeld) ist die Schweinerotlauf­seuche amtlich festgestellt worden. Ueber diese Gehöfte ist die Sperre verhängt.

Die in einem Gehöfte zu Otterbach (Kreis Alsfeld) ausge­brochene Rotlaufseuche (Backsteinblattern) ist erloschen.

Die über dieses Gehöfte verhängte Sperre ist wieder aufgehoben.

In der Gemeinde Bi eben ko pf ist unter den Schweinen die Schweineseuche (Backsteinblattern) amtlich festgeftellt worden.

Stallsperre ist angeordnet.

Leichenländung.

Am 31. Juli Js. tourde hier die Leiche einer uube--

kannte:: Frauensperson aus dem Main gelandet, deren Perso­nalien noch nicht bekannt sind. Es wird um gefällige Bekannt­gabe im dortigen Kteise und im Ermittelungsfalle um Mitteilung hierher ersucht. .

Bes chreib ung:

3540 Jahre alt, anscheinend dem Arbeiterstande gnge- hörend, mittelgroß, untersetzte Statur, rotes rundes Gesicht. Be­kleidet war die Tote mit schwarzer Bluse und kariertem Rock; in der Rocktasche befanden sich 11 Pfennig. IV L K 1014.

Fran kfurt a. M., den 8. 8. 07.

'__Der Polizei-Präsident.___________

Erledigung.

Unser Ausschreiben vom 7. Juni 1907 betr. Auffindung eines neuen Auwmobil-Radmantels nehmen wir als erledigt zu­rück, da der Eigentümer (Adlerwerke Frankfurt a. M.) ermittelt wurde.

Kastel, den 2. August 1907.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung.

__Neumer.__

Bekanntmachung.

Betr ' Schießen ohne polizeiliche Erlaubnis.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß trotz' unserer kürzlichen Wartung immer noch in Gärten ohne polizeiliche Erlaubnis oder sogar nach emgeholter Erlaubnis zum Schießen

von Raubzeug nach Singvögeln und Tauben geschossen worden ist.

Wir warnen hiermit ausdrücklich vor dem leichtsinnigen Schießen und insbesondere vor dem Schießen nach nützlichen Vögeln.

Tie Schutzmannschaft ist angewiesen, ein besonderes Augen­merk auf diese Ausschreitungen zu richten und unnachsichtlich Anzeige zu erheben.

Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

___________________Herberg.___________________

Bekanntmachung.

Betr.: Rotlaufscuche.

Unter dem Schweinebstand des Steinmetz Heinrich Gabriel dahier ist die Notlaufseuche ausgebrochen.

Gehöftsperre ist verhängt.

Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

!_________________ Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die St e i n str a ße zwischen Nordanlage und Ederstraße von heute an bis auf wei­teres für den Fährverkehr gesperrt.

Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

__Herberg._________________

Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Stadtverordneten Versammlung vom 12. August l. Js. ist für das Gebiet zwischen Frankfurter Straße Leihgesterner Weg und Aulweg ein Bebauungsplan aufgestellt worden, und soll dazu die nachstehende Ortsbausatzung erlassen werden:

§ 1.

In Block IXI sind Anlagen der in § 16 der Gewerbe- Ordnung erwähnten Art nicht zulässig.

8 2.

Die Baublöcke IIVI sind der villenmäßigen Bebauung vor- behalten. Zu diesem Zweck werden folgende Sonderbestimmungen getroffen:

a) Grundstücke von weniger als 700 qm Flächeninhalt dürfen nicht bebaut werden.

b) Bon jedem Grundstück müssen mindestens 450 qm Fläche unbebaut bleiben.

c) Eine größere Boraartentiese, als im Bebauungsplan vor- gesehen und eine von der Baufluchtlinie abweichende Stellung der Gebäude kann zugelassen werden.

d) Alle Gebäude müssen von der Nachbargrenze mindestens 3 m und von anderen Gebäuden aus demselben Grundstück mindestens 6 m entfernt bleiben.

Bebauungsplan und Ortsbausahuilg liegen bis zum 15. Sept, d. Js. bei unserem Tiesbauamt zur Einsicht offen.

Einwendungen dageaen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.

Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

____________________________Mecu in.________________________B14/a

Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung von: 12. August 1907 ist für das Gebiet zwischen Ebelstraße und Aulweg an Stelle des Bebauungsplans vom Jahre 1906 ein neuer Be­bauungsplan aufgestellt worden und soll dazu die nachstehende Orts- bausatzung ertasten werden.

§ 1.

Die Grenze der Bebauung wird gebildet durch den Leih- gesterneriveg und den Aulwcg,

§2.

Zur Bebauung werden eröffnet die Wilhelmstraße von C IV bis C I und die Verbiudungsstraße B III, C III und B II, C II.

Der früher für dieses Gebiet ausgestellte Bebauungsplan ist ausgehoben.

Der Entwurf des neuen Bebauungsplans und die Orts­bausatzung liegt bis zum 15. September 1907 auf unserem Tief­bauamt offen. Einwendung gegen Plan und Satzung find binnen der gleichen Frist, bei Meldung des Ausschlusses, bet uns vorzilbringen. Gießen, den 13. August 1907.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

_________________________Meeu m._________________ B"/«

Die LiesttW non M Clr. MM Nr. 2 zur Heizung für Kirche und stiftischen Gemeindesaal pro 1907/8 soll vergeben werden. Die Korngröße der Ware darf 30 bis 40 mm nicht überschreiten, das Einfahren muß bei trockenem Wetter bis spätestens den 15, September d. I. geschehen. Schriftliche, verschlossene Angebote sind bis zum 30. d. MtS. an den Stiftsrechner zu richten. d15/,

Evangel. Mari en stift zu Lich.

Rotationsdruck der Brühl'scheu Univ.-. Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.