Kreisblatt für den Kreis Gießen.
Nr. 59 15. August 1907
Vekanntmachuntz.
Betr.: Tie Abgabe der Steuererklärungen.
Tie nachstehenden Bekanntmachungen der Großh. Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen und Nidda bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 6. August 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Breidert.
-rZekanntmiulning.
Betr.: Tie Abgabe der EinKommensteuer-Erttärung behufs Veranlagung für das Steuerjahr 1908/09.
Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mark oder mehr besitzt, über die Jahresbeträge seiner Einkommenbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden. Tie Erklärungen sind je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1) Zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda bis zum 15. September dieses Jahres;
2) zur Stadt Gießen bis zum 30. September dieses Jahres, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuerkommissariat abzuliefern.
Ten außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuer-Erklärungen durch die betreffenden Steuerkommissariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden sind.
Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteeuer 1. Abteilung (Einkommen von 2600 Mark und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine Einkommenverbesserung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klasse bedingt.
Nach Art. 22 des Gesetzes hoben die Einkommensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjährige, vermißte ober unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzlicher Vertreter:
2) für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars);
3) in nillen anderen Fällen der Pflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer herangezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.
denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien usw. solcher Gesellschaft zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben, daß die Einkommensbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften, nicht den vollen Betrag, mit welchem sie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen sind, sondern nur mit den nachstehenden Prozentsätzen unter II. Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge einzustellen sind.
Prozent Aktienbrauerei Cluß in Heilbronn .... 0,60
Allgemeine Elektrizitätsgesellfchast in Berlin . . 0,12
Allgemeine Elsässische Banlgest'llschaft in Mainz . 6,5
Bank für Handel und Industrie in Darmstadt . 18,8 Bierbrauerei Schöfferhof und Frankfurter Bürger
brauerei zu Mainz 12,7 Binding'sche Brauereigesellschaft zu Frankfurt a. M. 2,15 Bonner Bergwerks- und Hüttenverein „Cementfabrik
fabrik zu Ober-Kassel bei Bonn" in Budenheim 5,26 Buderus'sche Eisenwerke in Wetzlar . . . 34,00
Chemische Fabrik Griesheim-Elektron zu Frankfurt
am Main 9,99 Chemische Werke zu Amöneburg .... 31,6 Tampfschiffahrtsgesellschaft für den Nieder'- und
Mittelrhein zu Düsseldorf . . . . 14,6
Prozent Filter- und brautechnische Maschinenfabrik vormals
L. A. Enzinger Worms 85,76 Harpener Bergbaugesellschaft 0,30 HeddernHeimer Kupferwerke 28,51! Mitteldeutsche Kreditbank 2,7 Nackenheimer Metallkapsel- und Ktzllereimaschinen-
fabrik Aktiengesellschaft 75,00
Oelfabrik Groß-Gerau-Bremen .... 40,26
Pfälzische Bank Ludwigshafen .... 6,47
Portland-Zementwerke Heidelberg und Mannheim zu
Weisenau 25,4 Preußisch-Rheinische Dampfschiffahrtsgesellschaft Cöln
zu Mainz 14,6 Rheinische Portland-Zementwerke Köln in Budenheim 12,62 Schramm'sche Lack- und Farbenfabriken vorm. Christoph
Schramm zu Offenbach-Bürgel . . . 89,48
Süddeutsche Bank in Mannheim .... 12,31! Stellawerk Aktiengesellschaft vormals Wilisch u. Co.
in Homberg a. Rh 2,03
Süddeutsche Eisenbahngesellschaft . . . .9,7
Süddeutsche Jmmobiliengesellschast zu Mainz . 51,6 Tietz Leonhard in Köln 27,3 Vereinigte Speyrer Ziegelwerke ,A. G. (Tonwerk
Heppenheim) Mannheim 8,36
Verein chemischer Fabriken zu Mannheim . . 19,2
Verein für chemische Industrie zu Mainz in Mom-
bach 40,53
Vereinigte Kunstseidefabriken in Kelsterbach . . 26,13
Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbaugesellschaft Nürnberg, Filiale Gustavsburg 29,23 Vereinigte Odenwaldgranitwerke, Lönholt Rüth u. Cie.
G. m. b. H. zu Hemsbach i. B 29,3 Vereinigte Strohstoffabriken in Dresden . . 48,00
Vereinigte Ultramarinefabriken vormals Leverkus,
Zeltner u. Kons, in Köln 8,78 Zuckerfabrik Frankenthal 2,37
-Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommissariate über etwaige Zweifel bezüglich der ab* zugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden.
Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommenfteuererklärungen verslichteten Betvohner unserer. Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen.
Tie bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet an die Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungskommission abgegeben werden.
Tas Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug auS dem Gesetz imb eine bezügliche nähere Anweisung bei* gefügt ist, hat der steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Nach Art. 48 des Einkommensteuergesetzes sind auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Veranlagungskommission an sie ergeht.
Gießen, Grün berg, Hungen, Nidda,
den 29. Juli 1907, Tie Grvßherzoglichen Steuerkommissariate:
Tr. Metzler. Wenzel. Hoos. Korfmann.
Keltanntmachung.
Betr.: Tie Mgabe der Kapitalrentensteuer-Erklärungen zum Behufe der Gemeindesteuerveranlagung für 1908/09.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Käpitalrentensteuer betr.'/ vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Mzug geeigneten Lasten beir der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden. Tie Erklärungen sind je nach Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1. Zu den Landgemeinden bet Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidba bis zum 15. September dieses Jahres;


