Ausgabe 
15.8.1907
 
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Kreisblatt für den Kreis Gießen.

Nr. 59 15. August 1907

Vekanntmachuntz.

Betr.: Tie Abgabe der Steuererklärungen.

Tie nachstehenden Bekanntmachungen der Großh. Steuer­kommissariate Gießen, Grünberg, Hungen und Nidda bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 6. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Breidert.

-rZekanntmiulning.

Betr.: Tie Abgabe der EinKommensteuer-Erttärung behufs Ver­anlagung für das Steuerjahr 1908/09.

Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuer­pflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mark oder mehr besitzt, über die Jahresbeträge seiner Ein­kommenbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich ab­zugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Mini­sterium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden. Tie Erklärungen sind je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, so­weit sie gehören:

1) Zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda bis zum 15. September dieses Jahres;

2) zur Stadt Gießen bis zum 30. September dieses Jahres, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforde­rung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohn­orts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuerkommissariat abzuliefern.

Ten außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuer-Erklärungen durch die betreffenden Steuerkommissariate zugesendet, an welche die abzugebenden Er­klärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden sind.

Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, die­jenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vor­ausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteeuer 1. Abteilung (Einkommen von 2600 Mark und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine Einkommenverbesserung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klasse bedingt.

Nach Art. 22 des Gesetzes hoben die Einkommensteuererklärung abzugeben:

1) für minderjährige, vermißte ober unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzlicher Vertreter:

2) für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Be­nützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorge­schriebenen Formulars);

3) in nillen anderen Fällen der Pflichtige selbst und zwar hin­sichtlich des gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selb­ständig zur Einkommensteuer herangezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.

denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien usw. solcher Gesellschaft zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt ge­geben, daß die Einkommensbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften, nicht den vollen Betrag, mit welchem sie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen sind, sondern nur mit den nachstehenden Pro­zentsätzen unter II. Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge einzu­stellen sind.

Prozent Aktienbrauerei Cluß in Heilbronn .... 0,60

Allgemeine Elektrizitätsgesellfchast in Berlin . . 0,12

Allgemeine Elsässische Banlgest'llschaft in Mainz . 6,5

Bank für Handel und Industrie in Darmstadt . 18,8 Bierbrauerei Schöfferhof und Frankfurter Bürger­

brauerei zu Mainz 12,7 Binding'sche Brauereigesellschaft zu Frankfurt a. M. 2,15 Bonner Bergwerks- und HüttenvereinCementfabrik

fabrik zu Ober-Kassel bei Bonn" in Budenheim 5,26 Buderus'sche Eisenwerke in Wetzlar . . . 34,00

Chemische Fabrik Griesheim-Elektron zu Frankfurt

am Main 9,99 Chemische Werke zu Amöneburg .... 31,6 Tampfschiffahrtsgesellschaft für den Nieder'- und

Mittelrhein zu Düsseldorf . . . . 14,6

Prozent Filter- und brautechnische Maschinenfabrik vormals

L. A. Enzinger Worms 85,76 Harpener Bergbaugesellschaft 0,30 HeddernHeimer Kupferwerke 28,51! Mitteldeutsche Kreditbank 2,7 Nackenheimer Metallkapsel- und Ktzllereimaschinen-

fabrik Aktiengesellschaft 75,00

Oelfabrik Groß-Gerau-Bremen .... 40,26

Pfälzische Bank Ludwigshafen .... 6,47

Portland-Zementwerke Heidelberg und Mannheim zu

Weisenau 25,4 Preußisch-Rheinische Dampfschiffahrtsgesellschaft Cöln

zu Mainz 14,6 Rheinische Portland-Zementwerke Köln in Budenheim 12,62 Schramm'sche Lack- und Farbenfabriken vorm. Christoph

Schramm zu Offenbach-Bürgel . . . 89,48

Süddeutsche Bank in Mannheim .... 12,31! Stellawerk Aktiengesellschaft vormals Wilisch u. Co.

in Homberg a. Rh 2,03

Süddeutsche Eisenbahngesellschaft . . . .9,7

Süddeutsche Jmmobiliengesellschast zu Mainz . 51,6 Tietz Leonhard in Köln 27,3 Vereinigte Speyrer Ziegelwerke ,A. G. (Tonwerk

Heppenheim) Mannheim 8,36

Verein chemischer Fabriken zu Mannheim . . 19,2

Verein für chemische Industrie zu Mainz in Mom-

bach 40,53

Vereinigte Kunstseidefabriken in Kelsterbach . . 26,13

Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinen­baugesellschaft Nürnberg, Filiale Gustavsburg 29,23 Vereinigte Odenwaldgranitwerke, Lönholt Rüth u. Cie.

G. m. b. H. zu Hemsbach i. B 29,3 Vereinigte Strohstoffabriken in Dresden . . 48,00

Vereinigte Ultramarinefabriken vormals Leverkus,

Zeltner u. Kons, in Köln 8,78 Zuckerfabrik Frankenthal 2,37

-Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommissariate über etwaige Zweifel bezüglich der ab* zugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft er­teilen werden.

Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommenfteuererklärungen verslichteten Betvohner unserer. Bezirke hiermit die Auffor­derung, ihre Erklärungen bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen.

Tie bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet an die Vor­sitzenden der betreffenden Veranlagungskommission abgegeben werden.

Tas Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Aus­zug auS dem Gesetz imb eine bezügliche nähere Anweisung bei* gefügt ist, hat der steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Nach Art. 48 des Einkommensteuergesetzes sind auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. be­trägt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Veranlagungs­kommission an sie ergeht.

Gießen, Grün berg, Hungen, Nidda,

den 29. Juli 1907, Tie Grvßherzoglichen Steuerkommissariate:

Tr. Metzler. Wenzel. Hoos. Korfmann.

Keltanntmachung.

Betr.: Tie Mgabe der Kapitalrentensteuer-Erklärungen zum Behufe der Gemeindesteuerveranlagung für 1908/09.

Nach Art. 14 des Gesetzes, die Käpitalrentensteuer betr.'/ vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Mzug geeigneten Lasten beir der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzu­geben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Mini­sterium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden. Tie Erklärungen sind je nach Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

1. Zu den Landgemeinden bet Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidba bis zum 15. September dieses Jahres;