Ausgabe 
13.12.1907
 
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1. Lebensjahr: 2.15. Iah«

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Temperatur am 12. Dezember = 4- 7,0 6 c.

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Ketmnntmachlmg.

Wegen Vornahme von Äanalisationsarbeiten wird die Sa tljart neu gaffe zwischen Kaplans- und Löwengasse von heute an bis auf weiteres für den Fuhr- und Radfahr- verkehr gesperrt. v

Gießen, den 11. Dezember 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

__Reinhart.

Berkaus dm Bauterrain bei Gießen. Sil sSff .ÄÄÄE i.iMS'K.äÄ

VS1 Gemarkung Großen-Linden, f mJr dem Bruch, zunächst in Gröhe von nshtCo öffentlich an den Mekstoietenden vertäust. Das Land L'f.pA,nÄyw des Dorfes Klein-Linden an der Gießen-Frank- l1*Vq} Straße und eignet ficfj wegen seiner schönen Lage vorzüalictr zur ^luläge einer Vkllentolonie, von Grohgärtnereien und zu sonstigen andw.r fchastitchen und gewerblichen Zwecken Ein

b's zu iit in Aussicht nenonimen 9

c (U uusrunft erteilt das Burgerlncisteramt Rechtenbach, auch ist das @runbWaSu »einem 4 8ÜC'ci"bcu tereit'

Groß-Rechtenbäch, den 18. Oktober 1907. 1X8

Das Bürgermeisteramt.

wenn hierfür eine Gebühr von 30 Mart an die Gerneinde- kasse entrichtet wird.

§ 15. lieber alle Beerdigungen ist von der Büraer- mersterei ein genaues Begräbnis-Register zu führen. Das­selbe hat zu enthalten:

1. die mit dem Lageplan übereinstimmende wimmer jedes Grabes,

2. Vor- und Zuname, sowie Alter des Beerdigten,

3i bi« ^-nbVmb <?en ^6 der erfolgten Beerdigung.

Y. 8 16. Die Verwaltung der Friedhofsangelegenheiten liegt dem Gememderat ob. Derselbe kann sie einer be­sonderen nach § 50 der Landgemeindeordnung gebildeten Kommission übertragen. i

Die Handhabung der Polizei aus dem Friedhof liegt der Burgermetsteret nnd unter deren Aufsicht dein Friedhof-

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§ 17. Der Friedhossaufseher, dem zugleich das Amt ^^5'^^uoräbers übertragen werden kann, wird vom S'clJJJlber.(ll ernannt und auf den Polizeischutz verpflichtet. <

^^lbe ist für dre vorschriftsmäßige Anfertigung der i

verantwortlich. Er hat die sämtlicheir Wege regel­nd -n ^uung zu halte», und den Schlüssel des Fried­hofs in Vertvahr zu nehmen. °

ke,m iedhos s a u f s e h er können von dem

Gememderat noch eut oder mehrere Totengräber angestellt werden. Dieselben habell bei der Anlage der Gräber fchaft^vermivden^werben' M Beschädigungen der Nachbar-

nebX19' Srwbbof wird in der Regel geschlossen

gehalten. Jedoch eme Stunde vor jeder Beerdigung und in

außerdem von dem Gemeinderat bestimmten Seiten

geoffitet Wünscht jemand den Friedhof außer dieser leit

!?. ^Lcr «ich den^SchÜissel bei dem Fried-

^en und bleibt für die Rückgabe des-

sowie für allen Schaden, den er innerhalb des

Uphofs verursachen sollte, oder der durch sein Ber- schulden herbergeführt wird, haftbar. } ' <er c ^osucher des Friedhofs ist verpflichtet

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9 Das Mitbringen von Hunden und das

fhnnMi1 Ybem ^bdhof ist verboten. Mit Zugtieren be'

^«si* -Ä"« «--L,Ü»d?L,Lu Mm9'

ie/!L/ Jei1 6. Dezember 1907.

^roßherzogliches Kreisamt Gießen.

Langer mann.

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0 ruC ks ach en a I! er Art

Meteorologische Beobacht»!,gen

________der Station Gießen.

WgchkntliHkWMiHt dnTMMükiiTärrSfnötSiehrn , 4?; Woche. Vom 1.-7. Dezember 1907.

(Einwohnerzahl: angenomnien 311 30 000 (inkl. 1600 Niann Militär) Sterblichkeitsziffer: 40,16%0, Nach Abzng von 3 Ortsfremden: 36,39 7ä,;.

starben an: Zusammen: Erivachsene: im vom

rc . dläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang von E^chetnen dieses tu der Darmstädter Zeitung" bezw. int Kreis- £« ftA- .^ßen an gerechnet auf dem Bureau der

^^ermeisterei Weickartshain zur Einsicht der Interessent^ offen. Gtwmge Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Mel­dung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Weickarts­hain vorzubringen.

Gießen, den 7. Dezember 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: W e l ck e r.

mpH _.f, k Bekattntmachttttl;.

d e t r.. Milzbrand zu Treis a. d. Lda °

Stegen, beu ll. Dezember 1907.

Sro6I)crjoölic6cä KreiSvmt Giehen.

----jo- «ö.: Langer m a n tt.

Suuuna: 24 (3) 7 (2) ö----------q-ttt

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SchlWuZnla/e Tu' enM.^1' Qkmrfl,n9 Weickartsha°in'

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