Warnung.

In hiesigen und auswärtigen Zeitungen wird von der hie­sigen FirmaDr. med. Karl. Hartmann G. in. b. H." in auffälliger Weise Reklame gemacht für dieNervennahrung Antineurasthin". Dem aus Eigelb, Eiweißkörpern, Milchzucker und Cerealiew- ftärke mit geschmackverbessernden Zusätzen bestehenden Mittel wer­den von der Firma Wirkungen auf getvisse Krankheitszustände: beigelegt, die es nicht besitzt.

Vor Bezug dieses, auf Ausbeutung des Publikums berechn treten, unverhältnismäßig teuren Mittels wird hiernrit gewamst.

Berlin, den 17. Juni 1907.

Der Polizeipräsident.

von Borries.

Ter vorstehenden Warnung schließen wir uns an.

Gießen, den 10. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

____________________I. V.: Dr. Merck.____________________

KekmmtmmhMA.

Betr.: Feldbereinignug in der Gemarkung Dollar.

In der Zeit vom 8. bis einschließlich 23. August liegen Werk­tags aus dem Nathans ju Lollar die Arbeiten des II. Abschnitts (Besitzstandsausnahme) der Feldbereinignng Lollar einschließlich des zugezogenen Teils der Gemarkung Wieseck zur Einsicht der Be- teiligten offen:

Es sind dies:

a) über die Gemarkung Lollar:

4 Bände Besitzstandsverzeichnisse,

2 Bände Gütergeschosie,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

die Bonitierungskarten,

b) über den zugezogenen Teil der Gemarknng Wieseck:

1 Band Besitzstandsverzeichnis,

1 Band Gütergeschosie,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosie,

die Bonitierungskarten, sowie das Protokollbuch.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und eventuell Wahl eines Mitgliedes zum Schiedsgericht findet da- selbst statt:

Samstag, bett 24. August 1907, vormittags 8*/2 bis 91/, Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlnbe, daß die Nicht- erschemenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

gr Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen und zu be- ünden.

Friedberg, den 1. August 1907.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär:

_________Schnittspahn, Kreisamtmann.__________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lich; hier die Stellung des Geländes der Kreisstraße nach Garbeiteich.

In der Zeit vom 12. bis einschließlich 17. August 1907 liegt KXuf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Lich eine Abschrift des Beschlusses der Vollzugskommission vom 3. Juli l. Js. über Ausscheidung des zum Bau der Kreisstraße nach Garben­leich innerhalb der Gemarkung Lich erforderlichen Geländes zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einwendungen gegen den Beschluß sind bei Mcidung des Ausschlusses innerhalb der Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich ein­zureichen.

Friedberg, 7. August 1907.

Ter Großh. Feldbereinigungskommissär.

____________Schnittspahn, Kreisamtmann.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Eberstadt.

Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Eberstadt endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereinigunsarbeiten von Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirt­schaft, Handel und Gewerbe angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in Gemäß­heit des Art. 16 des Feldbereinigungsgesetzes

Freitag, den 6. September 1907 vormittags 8 V2 Uhr

im Saale des Gasthauses,Zum Schwanen" M Eberstadt statt- kindenden Versammlung ein.

Tie Versammlung hat: ,

1 darüber zu beschließen, tote die Feldberermgungskosten auf­gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen- gehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder ab­gesehen von dem in Art. 20 des Feldbereinigungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Masse- grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf­nis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

Rotationsdruck der B r ü b l * sehen Univ.-, t

2 . die zur Vollzugskommisfion zu berufenden Sachverständigen nnb deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds­gerichts und dessen Stellvertreter (Art. 35 Ges.) zu wählen. Außerdenr können Wünsche und Anträge seitens der Be­teiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund- ergentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Vor­aussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbind­lich. Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinigungs- gesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grund­eigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Beteiligten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reichs aufhalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.

Ist unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung.

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum eingebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Ein­willigung des Mannes.

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorzulegen.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:

zu 1. Die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und h

zu 2. Die Landeskommission, die Sachverständigen und Schieds­richter zu ernennen.

Zugleich fordere ich die außerhalb Eberstadt wohnenden be­teiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Eberstadt wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 6. August 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Kreisamtmann.,

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Hille- brandstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von Arbeiten wird die Weidengasse von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von K'analisationsarbeiten wird die Walltor st raße zwischen Brandgasse mit) Nord-Anlage von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von Arbeiten wird die Weioen- gaffe von heute an bis auf weiteres für den Fuhrvetkehr gesperrt.

Gießen, den 10. August 1907.

Grotzherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntnrochnna,

In der Zeit vom 3. bis 10. August 1907 wurde in hiesiger Stadt

g e funben: 2 Ringe nnb 1 Messer;

verloren: 1 silberne Damenuhr, 1 Damenschirm, 1 goldenes Gliederarmband mit 3 Brillanten, 1 goldene Brosche, 1 goldener Zwicker, 1 grauer Ueberzieher und 1 schwarz- lederne Handtasche.

Entlaufen: 1schwarzer Zwerghund.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefunden en Gegen stände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 10. August 1907.

Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen.

Herberg.

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