Ausgabe 
11.7.1907
 
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Sm! weiteren weisen wir bknüuf hin, daß Gesuche u m Z u - ljassung zu einer späteren, als der im Frühjahr dies I. Militärpfklchtj ahres d. i. des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird stattfindenden Prüfung, der Genehmigung der Ersatzbehürde 3. Instanz be­dürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des Aufenthaltsorts, nicht bei uns, einzureichen find, welche die Gesuche der Ersatz­behörde 3. Instanz vorlegen treiben.

Tja die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zeit bean­sprucht, so empfiehlt sich im Interesse der Nachsuchenden, mit Einreichung derselben nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig zu machen, andern^ falls unter Umstanden eine Zulassung zur rubr. Prüfung nicht mehr möglich ist.

Ueber die Anforderungen, lvelche an die zu Prüfenden ge­stellt werden, gibt die Prüfungsordnung (Anl. 2 zur Wehr--Ord-< nung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 68 von 1901) Aufschluß.

Bezüglich des Pr ü fu n g s te r m i n s, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder es ergeht besondere Ladung zur Prüfung.

.Darmstadt, den 4. Juli 1907.

Gvoßh. Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige.

Der Borsitzende: von Starck, Regierungsrat.

Kekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Inheiden; hier die Arbeiten des 3. Abschnitts in dem für Errichtung eines Wasserwerks erforderlichen Gelände.

In der Zeit vom 11. bis einschließlich 24. Juli lf. Js. liegen auf drm Rathaus zu Inheiden die Arbeite,: des 3. Ab­schnitts (Zuteilung) des für die Errichtung des Wasserwerks in Flur II und III in Bettacht kommenden Geländes zur Einsicht dec Beteiligten offen.

Es sind dies:

ein Heft Besitzstandsverzeichnis,

ein Heft Gütergeschvsse,

ein Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,

ein Heft Zuteilungsverzeichnis,

eine Karte über die Zuteilung.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen und eventuell Wahl eines Mitglieds des Schiedsgerichts findet daselbst 'statt: Donnerstag, den 25. Juli 1907, vormittags 9 bis 10 Uhr, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlabe, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Tie Einwendungen sind schriftlich abzufassen und zu be­gründen. s -

Friedberg, den 4. Juli 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ____________Schnittspahn, Kreisamtmann.

KetumntmaHMA,

Nachstehende Polizeivervrdnung, welche an Stelle des Lokal- Reglements vom 8. Februar 1881 tritt, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 27. Juni 1907.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herb er g.

Polizei - Verordnung

Auf Grund der §8 73 und 74 der Gewerbeordnung Art. 184 bis 187 des Pvlizeisttafgesetzes und Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordueten-Versammlung und mit Genehmigung Grvßherzoglichen Ministeriums des Innen: vom 14. Juni 1907 zu M. d. I. III. 6202/07 für die Pwvinzialhaupt- ftadt Gießen in Abänderung bezw. unter Aufhebung des Lokal- Reglements vom 8. Februar 1881 verordnet wie folgt:

§ 1.

Bon den Bäckern und Büothändlern darf das Brot nur in Laiben Don 1, 2 und 3 Kilogramm (2, 4 und 6 Pfund) zum Verkauf ausgeboten werden.

§ 2.

Tas von den Bücken: und Brothündlern zum Verkaufe aus- gebotene Brot muß stets mit dem wohl ausgedrückten Namens­zeichen des betreffenden Bäckers versehen sein.

.Das Festhalten von Bvot zu höheren als den angeschlagene« Pressen, sowie der Verkauf von Brot mit geringerem als dem angeschlagenen Gewicht ist verboten.

§ 4.

. Die Bäcker und Brvthändler sind gehalten, im Verkaufslokale eme Wage nut den erforderlichen geeichten Gewichten an einem leicht zugänglichen Orte aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen des verkauften Brotes zu gestalten.

Für etwaiges Mindergewicht hat der Verkäufer aufzukonimen. 8 5.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestilnmungen werden,- sofern s:e Nicht den in den Artikeln 184 bis 187 des Pstizeisttaf-, gesetzes angedrohten Strafen unterliegen, mit Geldstrafe bis zu 10 Mark bestraft: im Uneinbriuglichkeitsfalle mit 5 Tagen Haft.

Gießen, den 27. Juni 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ___________________ Herberg.

Bekanntmachung. "

Betr.: Ausführung der Gesiudeorduung.

Um täglich bei uns geltend gemachte Zweifel zu beheben, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach den Bestimmuiigen der Gesindeordnung und des auf Grund des Artikels 7 der Gesindeorduung für die Stadt Gießen erlassenen Ortsstatuts vom 30. August 1900 sämtliche T ienstbotenverträge, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Tienstdauer verein-, bart, als auf die Tauer eines Kalenderviertel^ jahres abgeschlossen gelten.

Wird ein solcher Dienstvertrag nicht 4 Wochen vor dem Ablauf des Kalen de rvie r t el j ahr e s auf­gekündigt, so ist er stillschweigend auf ein wei­teres Kalendervier tell'ahr als erneut anzusehen.

Es ergibt sich hieraus, daß in der Stadt Gießen Dienste botenvertt äge nur auf den 1. Januar, 1. April/ 1. Juli und 1. Oktober aufgekündigt werden Fön*, nen, unddaßdie Kündigung spätestens 4 Wo chen vor dem jeweiligen Termin erfolgt sein muß, eS sei denn, daß ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Lohn nach Mo^ na teil bemessen ist, da der von monatlicher Lohnzahlung handelnde Abs. 4 des Art. 6 der Gesindeordnung mit den übrigen Bestimmungei: Artikels 6 durch das erwähnte Ortsstatut allster Kraft gesetzt ist.

Ebenso niacht es feinen Unterschied, Vb ein Dienstverhältnis am Anfang oder erst im Laufe eines Kvlendervierteljahres ein* gegangen worden ist, da ein im Laufe des Kaleudervierteljahvess eingegangenes Dieilftverhältnis zunächst bis zum Ende des Ka- lenderviertcljahres und dann in der oben bezeichneten Weise von Vierteljahr zu Vierteljahr iveiterUuft.

Gießen, den 26. Juni 1907.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Kekanntmachung.

Tie untenn 14. Mai 1907 angeordnete Sperre des Sch i f> fenberger Wegs zwischeil Kepler- und Bergsttaße ivird hier-, mit ausgehoben.

Tie unterm 29. Msai 1907 angevebnete Sperre der Löber-i straße zwischen Bismarck- und Bleichsttaße wird hiermit auf- gehobeil.

Tie unternl 29. Mai 1907 au geordnete Sperre der Goel hei straße zwischen Löber- und Ludwigstraße wird hiermit tuifa gehoben.

Wegen Vornahme von Kvualisationsarbeiten wird der nörd­liche Bürgersteig der Frankfurter Straße zwischen Frie-^ drieh- und Hofmsannstraße von heute all bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Wegen Vornahme voll Walzarbeiten wird die Liebigs straße zwischen Ebel- und Frankfurterstraße von heute an bis! ans weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Gießen, den 10. Juli 1907.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Arbeitsvergebmtg.

Die zur Unterhaltung der Stadtmädchenschule nötigen Weiß­binder , Maurer, Schlosser- und Schreiuerarbeiten sollen Dienstag, deu 1V. Juli d. Js., vormittags 11 Uhr öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlageu liegen bei und zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis auui ge­nannten Termin an uns einzureichen. Zrschlagsfrist 14 Tage.

Gieben, den 9. Inti 1907.

<StäbtifcJjc& OocbOmmmt.

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In jeder offenen Verkaufsstelle, in welcher Vrvt feilgeboten wttd, sind die Preise und das Gewicht des zum Verkaufe kommenden Bwtes durch einen mit dem polizeilichen Stempel versehenen von außen sichtbaren Anschlag täglich während der Verkaufszelt zur Kenntnis des Publikums zu bringen.

Ter Anschlag ist in gut lesbarem Zustande zu erhalten und bei gänzlicher oder teilweiser Abänderung der Preise oder Ge­wichte durch einen mit dem polizeilichen Stempel zu versehenden neuen "s,1 f blng >rt fifrlirn____________ ___

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