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Gießen, den 8. Juli 1907. Betr.: Lehrerk uferen-.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Schulvorstände und die Gr. Bürgermeistereien des Kreises.
Montag den 15. Juli l. I., vormittags 10 Uhr, findet im Neuen Saalban (vormals Steins Garten) dahiev die KrciSlchrcrkonfcrcnz statt.
Sämtliche Lehrerinnen und Lehrer des Kreises sind verpflichtet, an derselben teilzunehmen. An die Konferenz schließt sich ein einfaches Mittagessen inr genannten Saale an.
Tag esord nu n g:
1. Statistische Mitteilungen über das Schultvesen des Kreises.
2. Vortrag des Lehrers Valentin Müller von Gießen „Friedrich der Große und seine Stellung zur S ch u l - u n d Erzi ehungsfrage."
3. /Empfehlung von Michern und Lehrmitteln durch die oberste Schulbehörde.
4. Tie schulärztliche Tätigkeit.
Mir beauftragen Sie, die Lehrerinnen und Lehrer hiervon zu benachrichtigen.
Tr. B r e i d e r t.
Bekanntmachung.
B e t r.: Raufchbrand zu Hof-Güll.
Unter dem Viehbestjand des C. Hoffmann zu Ho f-G ü t l ist Rauschbrand ausgebrochen. ! ,
Gießen, den 9. Juli 1907. ' f 1 (
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____________________I. V.: L a n g e r m a n n.____________________
Gießen, den 9. Juli 1907.
Betr.: Tie im Artikel 33 des Vvlksschulgesehes vorgesehene „er- weiterte Prüfung"; hier: im Dezember 19 07.
Die Groß!'. Kreisschnlkommiffion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Tie nachstehende Bekanntmachung teilen mir Ihnen mit dem Ersuchen mit, solche Lehrer, die sich der rubr. Prüfung untere ziehen rvollen, darauf aufmerksam zu machen.
Dr. B r e i d e r t.
Sekanntmachung.
In Gemäßheit des Artikel 33 des Volksschulgesetzes soll im Lause des Monats Dezember ds. Js. dahier eine „erweiterte Prüfung" (Prüfung für Hauptlehrer und Lehrer an höheren Bürgerschulen) stattfinden.
Unter Hin)veis auf tz 38 der Verordnung vom 10. Januar 1876, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, werden diejenigen Lehrer, welche sich dieser Prüfung zu untev- ziehen beabsichtigen, aufgefordert, ihre an die unterzeichnete Ministerialabteilung zu richtenden Gesuche, nebst den erforderlichen Anlagen f s
b i s spätestens zum 25. Juli d Ä I s.
bei der betreffenden Kreisschulkommission einzureichen. \ ' .
Ten Examinanden wird besondere Verfügung darüber zu- gehen, ob sie zur Prüfung zugelassen worden sind, an welchem! Tage und in welchem Lokale dieselbe stattfinden wird, sowie welche Aufgabe sie zu behandeln haben (§ 39 der Prüfung^ ordnung).
Tie Grvßherzoglichen Kreisschulkommissionen und die Ortsschulvorstände wollen die Lehrer von dieser Bekanntmachung in geeigneter Weise in Kenntnis fetzen. , \
Tarmstadt, den 5. Juni 1907.
Gwßherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten.
_____________________I. B.: Nodnagel. de Beauclaiv.
Gießen, den 9. Juli 1907.;
Betr.: Vertilgung der Maikäfer. " !
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vvm 16. A^riil laufenden Jahves (Kreisblatt Nr. 27- noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.
____________________I. V.: L a n g e r m a n n.___________________
Bekanntmachung.
Ter in Ober-Seemen für den 13. und 14. August d. Js. festgesetzte Vieh- und Krämer markt Ist auf den 6. und 7. A u g u st d. Js. verlegt worden.
Dienstag, den 6. August d. Js. ist Viehmarkt und Mittwoch, den 7. August b. Js. Surirmernvartt.
d» o 11 f n . betv 1. C^uXv 1907.
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Bekanntmachung.
Gefreite und Gemeine des Veurlaubtenstandes aller Waffengattungen, welche zum freiwilligen Eintritt in die Schutztruppe bereit smd, können sich an einem Wochentage vormittags 10 Ulw berm Gvoßh. Beztrks-Kvmmaudo Gießen melden.
Vergünstigungen,
welche unter Umständen den ehemaligen Schntzttuppen-Angehörigen, die nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung bei der Schutztruppe behufs Ansiedelung im Schutzgebiet verbleiben, gewährt werden können:
1. Ten ausgeschiedenen Schutztnippen-Angehörigen wird, falls sie auf Hennbeförderung verzichten und sich verpflichten, als Ansiedler im Lande zn bleiben, das Heimreisegeld als M- siedeluuasbeihülse gezahlt.
2. Ausgeschiedene Schutzttuppen-Angehörige werben beim Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises bevorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von mindestens 2000 Mk. nachweisen können.
3. Tiejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen, welche lauf eigener Farm wohnen, können ein unverzinsliches Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6000 Mk. bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber miberen Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung.
Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindlicher Artspruch nicht.
Grvhßerzogliches Bezirks-Koumrando Gießen.
KrluultttM'.ichnng.
Betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum! einjährig-freiwilligen Militärdienst int Herbst 1907.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der int Herbft 19 0 7 ftattfindenden r u b r. P r ü f n n g zu unterziehen, Werben hierburch aufgefordert, ihre desfallsigert Gesuche nm Zulassung bei Mei dring des Ausschlusses^ von d i e s e ü Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1907 bei her unterzeichneten Kommission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wirb im Speziellen bas Folgende bemerkt:
1. Tas Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfnngs- Kommission nur d a n n einzn reichen, wenn der sich Meldende im G ro ßhe r zo g tu m Hessen feinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Tie Zulassung zurPrüfung kann nicht Vor vollen detem 17. Lebensjahr erfolgen.
' 3. Tjas Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, Wenn stets die uäHere Adresse angegeben ivird.
4. Tenr Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:
a) Geburtszeugnis (Auszug aus bem Zivilstands-Re- gister, nicht Taufschein).
b)Tie Einwillignng des gesetzlichen Vertreters mit der. Erklärung, daß für die Dauer des ein- jährigen Dienstes die Kasten des Unter tot#, mit Ein- fchluß der Kasten der Ausrüstung, Bekleidung und Woh- . nung, von dem Bewerber getragen Werben sollen: statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters ober eines Tritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werben, er sich dieser gegenüber für die Ersatz- Pflicht des Bewerbers als Selbftschuldner verbürge.
Tie Unterschrift des gesetzlichen Bertteters und des Tritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des^ gesetzlichen Bertteters ober des Dritten zur Bestreitung der <1 Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertteter ober der Tritte die in vorstehendem Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.
c) Ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei-Obrigkeit, oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus- «•' zuftellen ist.
d) Ein vorgeschriebener L e b e n s l!a n f.
5. In dem Gesuche ist ferner anzugeben:
ja) In welchen zwei fremden Sprachen (wahlweise von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch, und an Stelle des Englischen Russisch) der sich Meldende geprüft fein will.
b) Ob, wie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat.
<5. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ciugeveicht Worben, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis beizu - I c a « N.
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