3. fcanbferfdeuchte, sind von. anderen Schweinen getrennt auf den besonders frerfiir vorgesehenen Plätzen aufzustellen.

5. Bor 7 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Viehes nicht begönnet, tveröen. Nm 9 Uhr vormittags ist der Auftrieb geschlossen.

6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vor,chrttten werden auf Grund der einschlägigen Strafgesetze bestraft.

Alsfeld, den 29. Juni 1907.

Großhcrzoglichcs Kreisamt Alsfeld.

H ö l z i n g e r.__________________

Bekämt tmachnng. *

Feldbereinigung in der Gemarkung Geilshausen.

Von 59 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 441,2313 Hektar Fläche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung! des Feldbereinigungsvers-afrens und die Anlage vvn Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Geilshausen beantragt worden.

Ta an dem Uuternefruen int ganzen 244 Grundeigentümer mit 520,1460 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehr­heit von mehr wie ein Fünsteil der beteiligten Grundeigentümer, tvelche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.

Von Grvßherzoglichein Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und (^verbe ist das Unternehmen für zulässig erachtet, und die Einleitung des Verfahrens angeordnet worden.

Ter Antrag mit den Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung desselben liegt vom 13. bis einschließ­lich 20. Juli 1907 werktags auf der Großherzoglichen Bürger- nteisterei G a i l s h a u s e n »nährend der Geschästsftunden zur Ein­sichtnahme offen. EinweNduugetl gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feld­bereinigungsgesetzes bei Meidung späterer Nichtberücksichtignng binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschtverde bet Großh. Ministerium des Jnnertt, Abteilung für Landwirtschaft, Handel unb Gewerbe in Tarnt stad t geltend zu machen.

für Landwirtschaft, "S?chiM iiitb Gewerbe ist das Unternehmen für "zulässig erachtet" und" die "Einleitung des Verfahrens angeordnet worden.

Ter Antrag mit den Zustimmungserklärutigen nebst Ergebnis und Zusamntenstelluug desselben liegt vom 13. bis einschließ­lich 20. Juli 1907 werktags aus der Großherzoglichen Bürger­meisterei Eberstadt während der Geschäftsstnnden zur Ein­sichtnahme offen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbestäudigkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feld­bereinigungsgesetzes bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen voit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe in Darmstadt geltend zu machet!.

Friedberg, den 4. Juli 1907.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: ________________Kiruberger, Zlreisamttnanm_________________

Bekanntmochnng.

Ter Heuankauf muß tvegen Erschöpfung des Lagerraumes bis auf »veiteres aufgesetzt werden.

Ter freihändige Ankauf 'von Roggenstroh wird zu den gang- bareit Tagespreisen fortgesetzt. Tie Einlieferung des Strohs fnnit ohne vorherige Anmeldung und an jedent Wochen­tage von 812 Uhr vormittags sowie von 24 Uhr nach­mittags erfolgen.

Hanau, den 1. Juli'1907.

Königliches Proviantamt.

Gießen, den 8. Juli 1907. Bett.: Berufs- und Betriebszählung 1907.

Das Großherzogliche Kreisamt Metzen

an die Groszh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Zlihl- papiere noch int Rückstand sind, werden hiermit an Vortage derselben bis spätestetts 15. dS. Mts. bei Meidung der Enht sendung eines Wiartbotett erinnert.

I. V.: F r o e l t ch.

Friedberg, den 4. Juli 1907.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: K i r lt b e r g e r, KreiSanttinaun.

SekannlmachlUU.

Feldbereinigung in der Gemarkung Main?lar.

Von 81 beteiligten Grundeigentümern, tvelche zusammen 381,2270 Hektar Flüche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung! des Feldbereinigungsversahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumgrnudstücken der Geutarkung Mainzlar bean­tragt tvorden.

Da an ident Unternehmen, im gaitzen 300 Grundeigentümer mit 424,0522 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für daS Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehr­heit von mehr wie ein .Fünfteil der beteiligten Grurtdeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.

Bott Grvßherzo glichet» Ministerium des Jnnertt, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe ist das Unternehmen für zulässig erlachtct nnd die Einleitung des Versahretls angeordnet worden.

Ter Antrag mit bett Zustimmungserklacungcn nebst Ergebnis uttb Zusammenstellung desselben liegt vom 13. bis einschließ­lich 20. Juli 1907 werktags auf der Großherzoglichen Bürger­meisterei Mainzlar während der Geschäftsstunden zur Ein­sichtnahme offen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnis!eS smd nach Artikel 11 des Feld­bereinigungsgesetzes bei 'Meldung späterer Nlchtberücksichtigung binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Getverbe in Darmstadt geltend zu machet!.

Friedberg, den 4. Juli 1907.

Der Großherzogliche Feldberemigungskommissär: K i r n b e r g e r , 5lreis>amtmann.

KekanntmaüMg,

Feldbereinigung in der Gemarkung Eberstadt.

Von 74 beteiligten Grundetgentumeru, welche zusammen 274 7439 Nektar Fläche besitzen, ist nnterschristlich die Einleitung des'Feldbereinigunqsverfahrens und die Attlage von Wegen in den Obstbaumgrundstücken der Gemarkung Eberstadt bean-

Seite 39 der Rechnung für das Kalenderjahr 1905.

Die gesäurte Einnahme beträgt . . . Mk. 4,845,727,96

Die Ausgabe ... 4,576,030.22

Verglichen bleibt Nest M(. 269,697.74 xinb dieser besteht:

a) in barem Vorrat ...... Mk. 269,634.74

b) in liquidierten Ausständen ... 63.

Gleiche Summe wie oben Mk. 269,697.74

Gießen, am 1. September 1906.

Der Rechner: Doering, Nendant.

Hierntit bescheinige ich, daß ich die rubrizierte Rechntlng nebst Urkunden sowie die einzelnen Konti geprüft und in allen Teilen richtig befunden habe.

Dentuth, Kanzleirat.

Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß auf Seite 39 eine Aenderung ergeben hat.

Darmstadt, am 27. Juni 1907.

Großherzogliche Ober-Rechnuugskammer.

Ewald.

K o ch e n d ä r f e r.

Der vorstehende Abschluß ivird gemäß Art. 3 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen zur Kenntnis der Bezirksan­gehörigen gebracht.

Gießen, den 6. Juli 1907.

Der Direktor der Bezirkssparkaffe Gießen.

Doering. B0/r

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Vrübl'iche Universitäts-Druckerei. Eicken.

Rotationsdruck der Brühl' >ch-n Univ.-, Buch- und Stetndruckerei. R. Lang«, Gießen.

an" dem Unternehmen im ganz«» 266 Grnndeigentüiner mit 5333,2694 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die sur das Zustandekommen des Unternehrncns gesetzlich erforderliche Mehr­et! von mebr wir ein Fünsteil der beteiligten Grundeigentümer, Wche E als die Hälfte ber beteiligten Fläche besitzen vor.

Von Grvßherzoglichem Ministerium deu ^>uueru, ttbteckung ....---- ' . - . rv. Mr. r.tJ.__CT