Ausgabe 
8.8.1907
 
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Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten ist die Kreisstraße von ßxicbenteid) nach Tors-Gill voll heute ab auf die Dauer von 14 Tagen für Fnhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 7. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__________I. B.: Froelich.__

Kciiamllnmchung.

Detr.: Gesuch des Gastwirts Wilhelm Will von Wieseck um Genehinigung zur Erbauung eines Schlacht­hauses.

Wilhelm Will von Wieseck beabsichtigt auf dem Grundsiück Flur 1 Nr. 49 und 50 der Gemarkung Wieseck em Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses im Lrersblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dern Bureau der Großh. Bürgermeisterei Wieseck zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frrst bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bür­germeisterei Wieseck vorzubringen.

Gießen, den 7. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_______________I. V.: W e l ck e r. ______________________

KelmnntmachLug.

Betr.: Gesuch des Viehhändlers Louis Stern von Wieseck um Genehinigung zur Errichtung eines Schlacht­hauses.

Louis Stern, Viehhändler von Wieseck beabsich­tigt auf dem Grundstück Flur 19 Nr. 292y10 und 293V10 der Gemarkung Wieseck ein Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Er­scheinen dieses um Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Wieseck zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Ein­wendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Wieseck vorzu­bringen.

Gießen, den 7. August 1907.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen

__________________________I. V.: W e l ck e r.___________________________

Ketmnntmachung.

Detr.: Gesuch des Heinrich Schmidt VIII. von Lich, Ge­schäftsführers der Licher Tonwerke, G. m. b. H., um Genehmigung zur Erbauung eines neuen Ring­ofens.

Heinrich Schmidt VIII., als Geschäftsführer der Licher Tonwerke G. m. b. H., beabsichtigt auf dem Grund­stück Flur 1 Nr. der Gemarkung Lich einen Ringofen zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet aus dem Bureau der Großh. Bürger­meisterei Lich zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Lich vorzubrinqen.

Gießen, den 7. August 1907.

Großherzogliches Kreis amt Gießen. __________________I. Welcker.

Bekaimtmüchung.

Tas Proviantamt kauft Hafer und Roggenstroh dies­jähriger Ernte zu den gangbaren Tagespreisen. Es werden selbst die kleinsten Mengen angenommen.

Tie Einlieferung der Naturalien kann ohne vorherige Anmeldung und an jedem Wochentage von 812 Uhr Vormittags, sowie von 24 Uhr nachmittags erfolgen.

Ter Heuankaus muß wegen Erschöpfung des Lagerraums bis Mitte September d. Js. ausgesetzt werden.

Hanau, den 1. August 1907.

-Königliches Proviantamt.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

Tie seinerzeit unter den Schweinen in der Gemeinde Biedenkopf ausgebrochene Schweineseuche (Backstein­blattern) ist erloschen. Tie angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

a"/r

K 3/07

L-b/r

Giegen^bett ^6*$l$o7°rer,t erwünscht.

Grokherzogliche Bürgermeisterei.

Meeum __Oberbürgermeister.

K 47/07 [Bä/7

Donnerstag, d. 5. September 1907r nachmitt. 3 Uhr, werden auf hiesigem Orisgericht die vor dem Namen des Earl Euler IV. und Ehefrau geb. Eckhardt in Gießen stehenden Grundstücke der Gemarkung Gießen

28/256710 600 qm Hofreite, Lag- gärren in den hintersten Schießgärten

28/2565/io 179 qm Grabgarten daselbst

öffentlich meistbietend versteigert. Gießen, 24. Juli 1907.

Großh. Ortsgericht Gießen. Gros.

Geschäfts - Empfehlungen

«eieri biNias! Srühl'sche Univerfltäts-DriickeretGieben.

Die Stelle des

besoldeten Beigeordneten

Stadt Gießen ist wegen Wahl ihres bisherigen Inhabers zum neu^zu^besetzen &er warmen auf die Dauer von 12 Jahren r^Kohalt beträgt jährlich 4500 Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um ,e 500 Mart bis zum Höchstbelrage von 6000 Ntark. Für Bewerber nut Erfahrung mr Verwalymgsdienst kann das Anfangsgehalt höher bemeßen werden. Ruhegehalt, Witwen- und Waifenversorgung sind wie bei den höheren Staatsbeamten geregelt.

Bewerber, welche die Befähigung zum höheren Verwaltungs­dienst oder zum Richteramt besitzen, wollen ihre Meldungen mit kurzem Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis zum 1. September hierher entsenden.

Bekanntmachung.

UTIRenn 1907 angeordnete Sperre der Wil­

helm st raße zwischen Ebel- und Frankfurter Straße wird hier­mit aufgehoben.

k,«1. Juli 1907 angeordncte Sperre der Bahn- hofftraße zwischen West-Anlage und Alicestraße wird hier­mit aufgehoben. v

m.. unterm 8 Juli 1907 angcordnete Sperre des nördlichen Bürgersteigs der Frankfurter Straße zwischen Friedrich- und Hofmannstraße wird hiermit aufgehoben.

x -?te unterm 10. Juli J.907 angeordnete Sperre der Bahn- h o f st r a ß e zwischen Schanzenstraße und West-Anlage wird hier­mit aufgehoben.

Die unterm 10 Juli 1907 angeordnete Sperre der Liebiq- ftraße zwischen Ebel- und Frankfurter Straße wird hiermit aufgehoben.

Die unterm 16. Juli 1907 angeordnete Sperre der Oft- Anlage zwischen Walltor- und Landgrafenstraße wird hier­mit aufgehoben.

Die unterm 19. Juli 1907 angcordnete Sperre der Ost- Anlage wird hiermit aufgehoben

Gießen, den 5. August 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Betr.: Rotlauffeuche. n

- Schweinebestand des Hausvaters Johaimes Lob

tft bie Rotlaufscuche ausgebroche». *

Gehostsperre ist ungeordnet.

Gießen, den 5. August 1907

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Donnerstag, den 15. August 1907, nachmittags 3 Uhr wird auf hiesigem Ortsgericht die vor dem Namen des Peter Helfer stehende Parzelle der Gemarkung Gießen

l/13934/io = 455 qm Hofreite in der Walltorstraße

öffentlich meistbietend versteigert werden.

Auswärtige Bieter haben sich über ihre Zahlungsfähigkeit ge­nügend auszuweisen.

Gießen, den 24. Juli 1907.

Großh. Ortsgericht Gießen.

GekannLurachn^a.

,, Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß so­wohl Eigentümer als auch Mieter Schmutzwasser in die Straßen- rmnsteme oder auf die Bürgersteige gießen, damit es in die Kanäle ablaust.

Wir machen darauf austnerksam, daß nach § 3 der Polizei- ^0^)011119 die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß au die städtische Kanalisation in der Provinzial-Hauptstadt Gießen betr. vom 1. August l!>04, das Ausgießcn von Haus-, Wirtschafts-, s-tau- und wmttgeu Abwassern in die Strasrenrinusteine ver­boten und unter Strafe gestellt ist.

Suwiderhandlungen werden zur Bestrafung gebracht werden, letzen, den 6. August 1907.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ___________________I. B.: Curschmann. _______________B7/,

Liotationsdruck der Brübl' scheu Unto^-, Bucb- und Steindruckerer. 9L Lauge, Gießen.