Ausgabe 
8.10.1907
 
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Kreisblatt»Len Ureis Gietzen.

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8. Oktober

Nr. 74

Gießen, den 3. Oktober 1907. Betreffend: Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns gewöhn­licher Tagesarbciter, sowie der Durchschnittswert der Naturalbezüge.

Tas Großherzogliche Kreisamt Gießen dH die Großh. Vürgermeistcreren der Landgemeinden des Llrcises.

Gemäß § 8 desKr-ankenvcrsicherungsgesetzes und 8 2 der Großh. Hess. Verordnung vom 13. Dezember 1899 hat eine Neufest­setzung des ortsüblich en Tagelohnsge w ö h n l i a) er Tagesarbeiter und der Durchschnittswert der Natural­bezüge mit Wirkung vom 1. Juli 1908 ab zu erfolgen.

Sic wollen deshalb nach Anhörung des Gemelnde- r a t s und nachdem Vertretern der beteiligten Arbeit­geber und der beteiligten Versicherungspflichtigen Gelegenheit zu e i n c r A e u ß e r u n g g e g e b e n w o r d e n i st, bis spätestens 1. November l Js. berichten, ob die Tagelöhne gewöhnlicher Tagesarbeiter und die Turchsmnitt^werte der Naturalbezüge, wie sie in unserer Bekanntmachung vom 19 Dezember 1904 (Kr. Bl. Nr. 183) veröffentlicht worden sind, noch den dermalen in Ihrer Gemeinde tatsälich gezahlten Sätzen entsprechen oder ob und welche Aenderungen hrerm emgetretcn sind Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unterlassen, darauf hinzuweiscn, daß des öfteren Klagen bei uns vorgebracht worden sind, die Sätze seien zu gering bemessen Bei Ihrer Berichterstat­tung wollen Sie alle 4 Klassen von Arbeitern und die Durch­schnittswerte der Naturalbezüge besonders berückstclftrgen.

Außerdem ist mit Rücksicht aus die neuerdings durchgeftihrte Krankenversicherung erwerbstätiger Kinder (vgl. Amtsblatt Nr. 2 vom 14. Juni 1907) für Kinder unter 14 Jahren ein besonderer Tagelohnsatz in Vorschlag zu bringen. .

I. V.: Froelich.___________________

Gießen, den 3. Oktober 1907.

58 c t r Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. BnraerrneLstercien der Landgemeinden des Kreises.

Gemäß § 2 der Gr. Hess. Verordnung vom 13. Dezember 1899 und ß 10 des Unfallversicherungsgesetzes für die Land-,und Forst­wirtschaft hat eine Neufestsetzung des durchschnittlichen I a h r e s a r b e i t s v e r d i e n ft e s d e r i n l a n d - n n d f o r ft - wirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen mit Wir­kung vom 1. April 1908 ab auf 3 Jahre zu erfolgen.

Unter Bezugnahme auf unsere im Amtsblatt Nr. 7 vom 21. Dezember 1904 veröffentlichte letztmalige Festsetzung beauftragen wir Sie, bis spätestens 1. N o v. l. I s. nach Anhörung des Gemeinderats und nachdem Sie einer entsprechenden Zahl von Sachverständigen aus dem Kreise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört haben, zu berichten, ob und welche Abänderungen der am 21. Dez. 1904 veröffentlichten Verdienst- sätzc in Anbetracht der in Ihrer Gemeinde tatsächlich bezahlten Löhne angezeigt erscheinen. ,

Wir wollen nicht unerwähnt lüften, daß die festgesetzten Be­träge wiederholt als zn niedrig bezeichnet worden sind und daß anderwärts jetzt zum Teil als Jahresarbeitsverdienst der land- und forstw. Arbeiter der 300sache Betrag des ortsüblichen ^age- lohns gilt, weil angenommen wird, daß die land- und forstw. Arbeiter, wenn man die Verpflegung mitrechnet, sich heutzutage nicht schlechter stellen, als die übrigen Arbeiter.

Bei Ihrer Berichterstattung sind selbstverständlich alle vier Klassen von Arbeitern, wie dieselben in unserer vorgenannten Be­kanntmachung aufgeführt sind, zu berücksichtigen.

I. V.: Froelich. ___________

Gießen, den 25. September 1907.

Vctr.: Ten Vertrieb der Lose zur ersten Klasse der 218. König­lich Preußischen Klasscn-Lotterie und die Genehmigung; von Geldlotterien.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an das Großh. Polizeiamt Gießen nnd die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir benachrichtigen. Sie, daß der Vertrieb der Lose zur ersten Klasse der 218. Königl. Preuß. Klassen-Lotterie am 5. Dezcniber 1907 beginnen und die Ziehung der ersten Klasse dieser Lotterie am 10. und 11. Januar 1908 stattfinden wird.

Mit Rücksicht auf die Bestimmung in Artikel 5 Abs. 2 Pos. c. des Staatsvertrags zwischen Preußen und den bei der Hessisch Thüringischen Staalslotterie beteiligten Staaten zur Regelung der Lotterieverhältnisse vom 17. Juni 1905 (Reg.-Bl. Nr. 11 von 1906) genehmigt Großh. Ministerium des Innern, falls im Einzelfall mit der Königl. Preuß. Negierung nichts anderes verein­bart wird, Geldlotterien nur unter der Bedingung, daß Ankün­digung, Ausgabe und Vertrieb der Lose sowie die Ziehung nicht während der Zeit des Vertriebs der Lose zur ersten Klasse einer Königl. Preuß. Klassenlottcrie ftattsindet. Es ist Aufgabe der Polizeibehörden, darüber zn wachen, daß dieser Bedingung nicht zuwider gehandelt wird.

I. V.: Welcker.

SekanutmachMg.

B e tr.: Schweinerotlauf zu Röthges.

Unter dem Schweinebestand des Georg Tamer zu Röthges ist ein Fall von Notlaufseuche festgestellt worden.

Gehöstsperre ist verhängt.

Gießen, den 31. September 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. , I. V.: Froelich. __________________

Gießen, den 3. Oktober 1907. Betr.: Die Kinderarbeit in gelverblichen Betrieben.

Die Großh. Kreisschulkommission Gießen an die Schulvorstände in Alteudorf a. d. Lda, Birklar, Eber- stadt, Wiescck, Trais-Horloff, Steinbach, Weitershain, Weickartshain, Stockhausen, Watzenborn - Steinberg, Kessel­bach, Lich, Inheiden, Langsdorf, Muschenheim, Langd, Heuchelheim.

Wir erinnern Sie an Erledigung unserer Verfügung vom 10. September lf. Js. (Kreisblatt Nr. 67).

____________________I. V.: Welckcr.__

Gießen, den 3. Oktober 1907.

Betr.: Die Fortbildungsschule. ,

Die Großh. Kreisschnlkommisnon Gießen

an die Schulvorstände des »Kreises.

Soweit Sie mit Erledigung unserer Auflage vom 12. Sep­tember 1907 (Kreisblatt Nr. 68) noch im Rückstände find, wer­den Sie hieran erinnert. Vy*

I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorf-Gill; hier: die Arbeiten des 2. Abschnitts. , o ,

In der Zeit vom 23. September bis enftchlieglich 8. Oktober lausenden Jahres liegen Werktags zu den üblichen Amtsttunden auf dem Rathaus zu Dorf-Gill die Arbeiten des 2 Ab,a)nitts (Besitzstandsaufnahme) der Feldbereinigung Dorf-Gill und zwar.

2 Bände Vesitzstandsverzcichnisse,

2 Bände Gütergeschosse,

1 Band Zusammenstellung der Gutergcschosse,

34 Blatt Boniticrungskarten und

das Protokollbuch

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und eventuellen Wahl eines Mitglieds zum Schiedsgericht findet da- Sütw" ch, den 9. Oktober 1907, Vorm. 9,15 bis 10,15 Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen emlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen und zu be^ gründen.

Friedberg, den 14. September 1907.

Der Großberzogliche Feldbereinigungskommiftar.

Kirnberger, Kreisamtmann. 4

Bekanntmachung.

Betr Feldbereinigung in der Gemarkung Borsdorf.

Nachdem Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, durch Verfügung vom 26 September d. I. den Zuteilungsplan der Gemarkung Bors­dorf für vollziehbar erklärt hat, bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung des Zuteilungsplans (Eigentumsübergang) den 10 Oktober 1907 und überweise hiermit die Ersatzgurndtrücke mit Wirkung von diesem Tage in das Eigentum der Beteiligter^