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Wuinervd, Bersrod, Beuern, Lindenstruth, Trohe, Burkhardsfelden. Vertrauensmann: Bürgermeister Hoffmann zu Bnrkhards- felden. Stellvertreter: Bürgermeister Scheld zu Lindenstruth.
. ' - . 06 irk Allen do r st a. d. L d a. Gemeinden: Treis a. d. Lda, Allendor, a. v. Lda., Klimbach, Allertshausen, Londorf, Ruddlngsvauien, Ke»selbach, Odenhansen, Geilshausen. Bertrauens- mann: Vcerkel, vemrich, zu Allendorf. a. d. Lda. ^tellucrtreter : Rabenau III., Joachim, zu Londorf.
Die Armee-Konservenfabrik zu Mainz hat den Ankauf von Kvcherbsen, Die unter deui Namen Viktoria- oder Riesenerbsen in den Handel kommen, sowie weißen Speisebohnen diesjähriger Ernte wieder ausgenommen.
Angebote mit Preissorderung sind entweder direkt an die S?1 tF my!? -Ji11 ö^föciie Proviantamt zu richten,
helfen Mitwirkung aus Wunsch des Verkäufers auch bei Abfertigung der Sendungen auf der Verlade-Station in Anspruch genommen werden kann. In diesem Falle muß es sich jedoch um die Abnahme von mindestens 10 t (200 Zentner) handeln die beim Eintressen des Proviantamtsbeamten so bereit gestellt (ärrms-JCÜrr 1lC ^^verziiglich abgenommen werden können, ^oll die Abnahme an einem nicht mit Bahnstation versehenen Lagerungsorte erfolgen so muß der Verkäufe die Gefahr der ladum b^'U"?, des Untergangs nsw. der Ware bis zu/ Ver- taoung in den Waggoii tragen.
Ten Angeboten sind stets Proben von mindestens Va 1 beizufügen . Sui Bemesiung der Preissorderung frei F a b r i k M a i n < EP* bemerkt baß bie Küsten für bi Mfnhr von Balmw Mnmz „och bcr Fabrik 8 W für 100 Ir§ betragen und vom Verkäufer zu tragen sind. Ebenso hat derselbe die an die Stadt ti >«„ m $h.
»ÄtÄÄä SS£- “««■ »■«»• >»> ließen, den 21. Oktober 1907
Großherzogliches Kreisamt Gießen
I- V.: W e I er e r.
n VUE ?irf Sperre bar
Greben, bcn 2. November 1Ü07
Grobherzogliches Polizciamt Gießen
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hiesiger Stob?" °,tOber 6i5 3' November würbe in
gefunden: 1 Schiebkarren, 1 Portemonnaie mit Inhalt
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„et-r Ähörbe “simmerW V erfolge" Sei untcrzeich- ®1 c 6 e n , den 3. November 1907.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
-----e i n h a r t.
Betr^ Feldbereinigung in bcr GunarGng Treis a b «da a b bfnCv’tr1'-<'1!:1!"13 tcr G'Niarkung Treis rciniannoSnrrÄ^19?11 f Uli i)cr Beginn der Feldbe- 8t61cihiun‘ in-C o611 V011, r"^1'0’’IJ' Mulistcrinm des Innern orbnet toorbcnv Cl,n/t,rS'ant!ct ltllb Gewerbe auge- ®runbciaentümer l-,, s? ■ f“'«t(id)c beteiligten
bereininitnn । S‘ bA- Gemäßheit des Art. 16 des Felb- 190? To°rflm^n a® To* ‘ V r bCU % « » » - mb-- 1111 a g 10 izl Uhr, int Saale des Gast
Bctr Bekamltmaslnma,
-«cti.. Schwcinerotlauf.
und PMvv'sk^oe.mbMnben desLouis ?! aae[ z„ Langb
festgestellt worden vorn ist Schwcinerotlauf
Sperrmohregeln finb verhängt
Greben, ben 30. Oktober 1907
Grobherzoglichcs Kicisomt Giebcn.
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Wirts Benner, Treis a. b. Lda. stattfindenden Ber- sammlung ein.
Die Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten ausgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flachengehalt oder den Abschätznngswert der Grundstücke oder abgesehen von dem in Art. 20 des Feld- bereinigungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob! die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;
2- die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter (Art. 35 Ges.) zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Be- teiliisteu vorgebracht und beraten werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden und sind unter dieser Voraussehuug auch für die nicht erschienenen Betmligten verbindlich. Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinignugsgesetzes ist, wer im Grund-Mur-Mich ober Mnlalivnsverzeichnis als Eigei7- tumer eingetragen ist. Der Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der ^o^Uigten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reichs aufhalten, so ist ber Besitzer als Beteiligter zu erachten insofern er sich burch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.
unbekannt ober ungelvitz, loer beteiligt ist, so findet bie Boifchri t des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches ent- sprechenüe Llnwenbung.
Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der N.anil nicht bcr Zustimmung ber Frau. Gehört ein Grund- stück zum eingebrachten Gute bet Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes.
T" beteilig en Grunbeigenlümern haben ge- honge Vollmachten vorzulegen y y
-.i^°^N^"9t^lchlüsse nicht zu stände, so hat: zu 1. Jueflzii^kommis|ion die erforderlichen Beschlüsse 511 2’ L,audeskomiuissiou die Sachverständigen und Schiedsrichter zn ernennen.
Zugleich fordere ich die außerhalb Treis a. d Lda wohnenden beseitigten Grundeigentümer (Ausmärker) auf' ut Wahrung ihrer Interessen einen in Treis a d Lda wohnenben Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere b7 an «Ä ^ldbereinigungsverfahrens
F r i e d b e r g, den 22. Oktober 1907.
Ser Großherzogliche Feldbereinigungskommissär.
—-------------- w n i t t s p a h 11_,_Krcisamtmann.
KclranlUmachuntzt ' 5betr^: Feldbereinigung in Obbornhofen ÄfiÄ* W» X
. v>1. ^lv.chniNid obiger Feldbereinianna nnnrficfi •
unb Ä^Srti0"WC" ncbf‘ ErlöuternnasLicht Swr Einsicht der Beteiligten offen.
selbst '™UX iUr ^tgegennahmc von Einwendrulgen findet da-
Freitag, ben 8. November 1907 r... , ., v o r nd ittags9bis 10UUi-
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Ter Grvbh^oalich- Felbbereinigungskommissär. ---"1 n 1 t t I p a h n, Ärcisamtmami.
^riedhots-Ardnung
für den Friedhof der
Gemeinde Rainhar-dshain.
bei be‘S 9,dift'15 8 der Sanbgenieinbeorbminu und
bCt 51thfcl '8 ""d 48 VI 3 ber Kreis- unb Provinzial.


