Ausgabe 
5.11.1907
 
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Wuinervd, Bersrod, Beuern, Lindenstruth, Trohe, Burkhards­felden. Vertrauensmann: Bürgermeister Hoffmann zu Bnrkhards- felden. Stellvertreter: Bürgermeister Scheld zu Lindenstruth.

. ' - . 06 irk Allen do r st a. d. L d a. Gemeinden: Treis a. d. Lda, Allendor, a. v. Lda., Klimbach, Allertshausen, Londorf, Ruddlngsvauien, Ke»selbach, Odenhansen, Geilshausen. Bertrauens- mann: Vcerkel, vemrich, zu Allendorf. a. d. Lda. ^tellucrtreter : Rabenau III., Joachim, zu Londorf.

Die Armee-Konservenfabrik zu Mainz hat den Ankauf von Kvcherbsen, Die unter deui Namen Viktoria- oder Riesenerbsen in den Handel kommen, sowie weißen Speisebohnen diesjähriger Ernte wieder ausgenommen.

Angebote mit Preissorderung sind entweder direkt an die S?1 tF my!? -Ji11 ö^föciie Proviantamt zu richten,

helfen Mitwirkung aus Wunsch des Verkäufers auch bei Ab­fertigung der Sendungen auf der Verlade-Station in Anspruch genommen werden kann. In diesem Falle muß es sich jedoch um die Abnahme von mindestens 10 t (200 Zentner) handeln die beim Eintressen des Proviantamtsbeamten so bereit gestellt (ärrms-JCÜrr 1lC ^^verziiglich abgenommen werden können, ^oll die Abnahme an einem nicht mit Bahnstation versehenen Lagerungsorte erfolgen so muß der Verkäufe die Gefahr der ladum b^'U"?, des Untergangs nsw. der Ware bis zu/ Ver- taoung in den Waggoii tragen.

Ten Angeboten sind stets Proben von mindestens Va 1 beizufügen . Sui Bemesiung der Preissorderung frei F a b r i k M a i n < EP* bemerkt baß bie Küsten für bi Mfnhr von Balmw Mnmzoch bcr Fabrik 8 W für 100 Ir§ betragen und vom Verkäufer zu tragen sind. Ebenso hat derselbe die an die Stadt ti >« m $h.

»ÄtÄÄä SS£-«« »«» >»> ließen, den 21. Oktober 1907

Großherzogliches Kreisamt Gießen

I- V.: W e I er e r.

n VUE ?irf Sperre bar

Greben, bcn 2. November 1Ü07

Grobherzogliches Polizciamt Gießen

-----Re inhart.

Selimmtmaktmng^

hiesiger Stob?" °,tOber 6i5 3' November würbe in

gefunden: 1 Schiebkarren, 1 Portemonnaie mit Inhalt

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VerI°l'enunlÄ^r,eV mU

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et-r ÄhörbesimmerW V erfolge" Sei untcrzeich- ®1 c 6 e n , den 3. November 1907.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

-----e i n h a r t.

Betr^ Feldbereinigung in bcr GunarGng Treis a b «da a b bfnCvtr1'-<'1!:1!"13 tcr G'Niarkung Treis rciniannoSnrrÄ^19?11 f Uli i)cr Beginn der Feldbe- 8t61cihiun in-C o611 V011, r"^1'0IJ' Mulistcrinm des Innern orbnet toorbcnv Cl,n/t,rS'ant!ct ltllb Gewerbe auge- ®runbciaentümer l-,, s? f'«t(id)c beteiligten

bereininitnn S bA- Gemäßheit des Art. 16 des Felb- 190? To°rflm^n a® To* V r bCU % « » » - mb-- 1111 a g 10 izl Uhr, int Saale des Gast­

Bctr Bekamltmaslnma,

-«cti.. Schwcinerotlauf.

und PMvv'sk^oe.mbMnben desLouis ?! aae[ z Langb

festgestellt worden vorn ist Schwcinerotlauf

Sperrmohregeln finb verhängt

Greben, ben 30. Oktober 1907

Grobherzoglichcs Kicisomt Giebcn.

------' V n i; g c r m n n il

Wirts Benner, Treis a. b. Lda. stattfindenden Ber- sammlung ein.

Die Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten ausgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flachengehalt oder den Abschätznngswert der Grund­stücke oder abgesehen von dem in Art. 20 des Feld- bereinigungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob! die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

2- die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachver­ständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter (Art. 35 Ges.) zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Be- teiliisteu vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach be­vollmächtigt ist. Die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltig­keit eine Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden und sind unter dieser Voraussehuug auch für die nicht erschie­nenen Betmligten verbindlich. Beteiligter Grundeigen­tümer im Sinne des Feldbereinignugsgesetzes ist, wer im Grund-Mur-Mich ober Mnlalivnsverzeichnis als Eigei7- tumer eingetragen ist. Der Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der ^o^Uigten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reichs aufhalten, so ist ber Besitzer als Beteiligter zu erachten insofern er sich burch eine entsprechende Be­scheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.

unbekannt ober ungelvitz, loer beteiligt ist, so findet bie Boifchri t des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches ent- sprechenüe Llnwenbung.

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der N.anil nicht bcr Zustimmung ber Frau. Gehört ein Grund- stück zum eingebrachten Gute bet Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes.

T" beteilig en Grunbeigenlümern haben ge- honge Vollmachten vorzulegen y y

-.i^°^N^"9t^lchlüsse nicht zu stände, so hat: zu 1. Jueflzii^kommis|ion die erforderlichen Beschlüsse 511 2 L,audeskomiuissiou die Sachverständigen und Schiedsrichter zn ernennen.

Zugleich fordere ich die außerhalb Treis a. d Lda wohnenden beseitigten Grundeigentümer (Ausmärker) auf' ut Wahrung ihrer Interessen einen in Treis a d Lda wohnenben Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere b7 an «Ä ^ldbereinigungsverfahrens

F r i e d b e r g, den 22. Oktober 1907.

Ser Großherzogliche Feldbereinigungskommissär.

-------------- w n i t t s p a h 11_,_Krcisamtmann.

KclranlUmachuntzt ' 5betr^: Feldbereinigung in Obbornhofen ÄfiÄ* W» X

. v>1. ^lv.chniNid obiger Feldbereinianna nnnrficfi

unb Ä^Srti0"WC" ncbf ErlöuternnasLicht Swr Einsicht der Beteiligten offen.

selbst 'UX iUr ^tgegennahmc von Einwendrulgen findet da-

Freitag, ben 8. November 1907 r... , ., v o r nd ittags9bis 10UUi-

MUWWM-----

Ter Grvbh^oalich- Felbbereinigungskommissär. ---"1 n 1 t t I p a h n, Ärcisamtmami.

^riedhots-Ardnung

für den Friedhof der

Gemeinde Rainhar-dshain.

bei beS 9,dift'15 8 der Sanbgenieinbeorbminu und

bCt 51thfcl '8 ""d 48 VI 3 ber Kreis- unb Provinzial.