Ausgabe 
5.11.1907
 
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Kreisblatt für d-n Kreis Sieben.

Nr. S2 5. November 1907

Gießen, den 1. November 1907.

Betr.: Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter, sowie der Du.chschnittswert der Natural­bezüge.

Tas Eroßherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen die Erledigung unserer Verfügung vom 3. Ok­tober l. Js. hiermit in Erinnerung.

I. V.: Froelich.

Gießen, den 31. Oktober 1907.

Betr.: Ergänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten.

Tas Großhcr^oiilidie Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, uns binnen acht Tagen ein Verzeichnis derjenigen Höchstbesteuerten nach dem untenstehenden Formulare vorzulegcn, welche nach den Kommunalsteuerkapitalien des Rechnungsjahres 1906 an doppelten Grundzahlen und ganzen Einkommensteucrbetrügen 1000 Mark und mehr haben.

Bei der Ermittelung der Höchstbesteuerten wird nur die von innerhalb des Kreises gelegenen Immobilien zu entrichtende Grundsteuer, die von innerhalb des Kreises befindlichen Gewerbs­anlagen oder wegen Wohnsitzes innerhalb des Kreises veran­lagte Gewerbesteuer, die veranlagte Kapitalrentensteuer und die

bei den Kommunalumlagen innerhalb des Kreises in Anrechnung kommende Einkommensteuer angerechnet.

Steuerzahlungen der Ehefrau werden mit denjenigen des Ehemannes, Steuerzahlungen minderjähriger bezw. in väterlicher Gewalt befindlicher Kinder werden mit denjenigen des Vaters zusammengerechnet. Im übrigen sind aber auch Frauen, Aktien­gesellschaften re. (s. Art. 17 der Kreisordnung) in das Verzeichnis aufzunehmen, da deren Stimmrecht durch Vertreter ausgeübt werden kann.

Wenn jedoch ein Höchstbesteuerter nach Art. 16 und 17 der Kreisordnung nicht stimmberechtigt sein sollte, so wollen Sie dies in der SpalteBemerkungen" des Verzeichnisses angeben.

Wie schon bemerkt, kommen Steuerzahlungen nur in den Betrügen zur Anrechnung, welche im vorigen Rechnungsjahre entrichtet worden sind, es sei denn, daß sie auf Objekten haften, welche in Erbgang erworben sind.

Wenn sich unter den Höchstbesteuerten solche befinden, die noch in anderen Gemeinden oder Gemarkungen des Kreises besteuert sind, so wollen Sie sich von den Großh. Bürger­meistereien dieser Gemeinden oder Gemarkungen den Betrag dieser weiteren Kommunalsteuerkapitalien mitteilen lassen und solches dem Verzeichnis unter Namhaftmachung dieser anderen Gemarkungen noch beifügen. Diejenigen Großh. Bürgermeiste­reien, in deren Gemarkungetn sich keine Höchstbesteuerten mit einer Summe von 1000 Mark an doppelten Grundzahlen unb ganzen Einkommensteuerbeträgen und darüber befinden oder im Rechnungsjahr 1906 keine Kommunalsteuern erhoben worden sind, wollen dies kurz berichtlich anzeigen.

Im einzelnen verweisen wir Sie noch auf Art. 1418 der Kreisordnung und Art. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 1885 (Rcgier.-Blatt S. 95).

Verzeichnis der Höch st besteuerten der Gemeinde.

Doppelte Grundzahlen und ganze Enikoiliinensteuerbeträge

Ord-'

TeS Höchstbesteuerten Vor- und Zuname mit etwaiger Beinummer

Wohnort

in den weiteren Gemarkungen

im Ganzen

Bemerkungen

Nr.

am Wohnort

I. V.: Welcker.

Gießen, den 22. Oktober 1907. Betr.: Neuwahl der Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter und Abänderung der Bezirkseinteilung.

Das Großlierzmstichc Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Ter Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufsge- nossenschaft für das Großherzogtum Hessen hat, nachdem die zwei­jährige Amtsperiode der bisherigen Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter abgelaufen ist, gemäß § 39 und 45 des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900 und des § 19 des Genossenschaftsstatuts, in seiner Sitzung vom 7. August If. Js. die Neuwahl derselben voll­zogen und dabei eine von der seitherigen verschiedenen Einteilung der Vertrauensmännerbezirke und ihrer Stellvertreter vor­genommen.

Tie sämtlichen Kreise des Landes sind, mit wenigen Ausnah­men, die durch territoriale Verhältnisse bedingt wurden, in sechs bis sieben Vertrauensmännerbezirke eingeteilt worden und hat man damit eine bislang vorhandene Ungleichheit beseitigen zu sollen geglaubt, die darin bestand, daß es in einzelnen Kreisen 3040, in anderen dagegen nur 34 Vertrauensmänner gab. Wir be­tonen noch, daß für die Auswahl der Personen und sür die jetzt vorliegende Neue Einteilung der Vertrauensmünnerbczirke in r er Linie der Umstand ausschlaggebend war, daß den Vertra ,:s- männern nach Beschluß der G^nossenschastsversammlung die Ueber- wachung der unterm 1. Januar 1903 ins Leben getretenen Un- fallverhütungsvvrschristen als technische Aussichtsbeanite im Sinne des § 126 des Reichs-Gesetzes vom 30. Juni 1900 übertragen worden ist. Tie mit besonderer Dienstanweisung versehenen Vertrauensmänner als technische Aufsichlsbeamte der Berussge- nossenschast für die Ueberwachung der Unfallverhütungsvor­schriften sind durch den Genossenschaftsverband angewiesen worden, mit dem Revisionsgcschäft baldtunlichst zu beginnen. Die Großh. Bürgermeistereien iverden dahingehend bedeutet, den Vertrauens­männern bei der Ausübung des Revisionsgeschäftes auf Verlangen nach Kräften zur Seite zu stehen. Den Vertrauensmännern ist es ausdrücklich anempsohlen worden, bei der Untersuchung der Betriebe in den einzelnen Gemeinden ihres Dicnstbczirks mit mög­

lichster Schonung vorzugehen und auf die beteiligten Unternehmer in belehrender Weise einzuwirken, damit letztere vor Strafen und sonstigen Nachteilen tunlichst bewahrt bleiben. Andererseits sollen die Vertrauensmänner renitenten oder säumigen Betriebs­leitern gegenüber das Interesse der Genossenschaft mit aller Ent­schiedenheit vertreten.

I. V.: Welcker.

Vertrauensmänner der land- und forstwirtsck-astlichcn Berufsgenossenschaft für daS Großhcrzogtum Hessen und deren Dienstbezirke.

Kreis Gießen.

1. Bezirk Gießen. Gemeinden: Gießen mit Schiffen­berg, Hausen, Garbenteich, Steinbach, Albach, Wieseck, Rutters­hausen, Lollar, Staufenberg, Mainzlar, Daubriugcn. Vertrauens­mann: Hofmann, Ludwig, zu Albach. Stellvertreter: Helfrich, Friedrich, Stadtverordneter zu Gießen.

2. Bezirk L i ch. Gemeinden: Ettingshausen, Hattenrod, Münster, Nieder-Bcssingen, Ober-Bessingen, Lich, Birklar, Muschen- heim, Eberstadt, Ober-Hörgern, Dorf-Gill, Langsdorf, Betten­hausen. Vertrauensmann: Klein, August, zu Hof Albach. Stell­vertreter: Köhler, Konrad, zu Langsdorf.

3. Bezirk Hungen. Gemeinden: Röthges, Villingen, Hungen, Bellersheim, Obbornhofen, Inheiden, Trais-Horloff, Utphe, Steinheim, Rodheim, Langd, Rabertshausen, Nonnenroth. Vertrauensmann: Falk, Friedrich, zu Hungen. Stellvertreter: Seibert, Jak. Karl, zu Hungen. , c

4. Bezirk Grünberg. Gemeinden: Göbelnrod, Grun- berg, Velt.rshain, Lumda, Weitershain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Queckborn, Lauter, Reinhardshain, Harbach. Ver­trauensmann: Schmitt, Hch., Bürgermeister zu Queckborn. Stell­vertreter: Otto, Heinrich, Bürgermeister zu Beuern.

5. Bezirk Großen-Lin den Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Allendort a. d. Lahn, Großen-Linden, Lang-GönS, Holzheim, Grüningen, Leihgestern, Watzenborn, Steinberg. Ver­trauensmann : Brückel, Konrad Karl, zu Lang-Göns. Stellver­treter: Will IV., Johs, zu Leihgestern. '

6. Bezirk G r o ß e n - B u s e ck. Gemeinden: Alten-Bufeck, Großcn-Buseck, Rödgen, Annerod, Ohpenrvd, Reiskirchen, Saasen,