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rn-9 ^^c-?oranschlage alsbald zu beginnen, be- \V bres au sdrucklrch he r vo rzu he b en und batet
Y?^e,n .?^essen noch das folgende: me Zett anzugeben^, aus der nach dortiger Ansicht oder nach
oranschlag rst von dem Bürgermeister zu ent- Ueberlreferungen tu der Gemeinde das Gebäude stammt.
mTrf€r ^twurf nach vorausgegangener Veräußerungen solcher Bauwerke und ein»
Bekanntmachung acht Tage offenzulegen ^lner Teile von diesen, Versteigerungen auf
Offenlage); den Abbruch und Niederleguna sind ohne unfrce
nacb Ablauf , I ____. Ll'nc un'.™
besonders einzuholende Gnehmigung nicht
2—20 Mk., deren Höhe in jedem einzelnen Fall festgesetzt wird und zur Gemeinde- bezw. Wasserwerkskasse zu entrichten ist, zu verhängen. Die Beitreibung dieser Kvn- ventionalstrafe erfolgt wie die Beitreibung der Gemeindeforderungen.
§ 17.
Zutritt zu den Leitungen.
Die Gemeinderatsmitglieder haben das Recht des joder- zeitigen Zuganges zu sämtlichen Räumen, in welchen die Wasserleitung verlegt ist.
§ 18. Beschwerde.
Veim Widerspruch der Beteiligten gegen Anordnungen der Vollzugsorgane beschließt der Gemeinderat. Dessen Beschlüsse können durch Beschwerde an den Kreis-Ausschuß angefochten tverden.
Beuern, den 22. Juni 1907.
Die Großherzogliche Bürgermeisterei.
Otto..
Ausmärker beizutragen Wn/ÄMSerat Wessen totrb. Tas Kreisblatt, in dem diese ®erantrhna^ung jtattfinbct, muß mindestens zw!i Tage vor dem Beginn der Offenlegung tusgegL
m , Gießen, am 28. August 1907.
e t r.: Die Voranschläge der Landgemeinde:: des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1908.
§as Graßherwgliche Kretsamt Gießeg an die Großh. Bürgcrmciftercien der Landgemeinden des Kreises.
«. rr ^ch der Instruktion vorn 20. Oktober 1874, die Auf- ■a < Revision der Voranschläge der Gemeinden betr. :st der Entwurf des Voranschlags im Monat Oktober dem Gemeinderat zur Beratung vorruleaen der Voranschlag selbst aber spätestens am 15. ^November in zwei Exemplaren an uns einzu- l en d err. Indem Nur Ihnen empfehlen, nunmehr mit der Aufstellung der Voranschläge alsbald zu beginnen be- merten wir zu Ihrem Bemessen noch das folgende/
a) der Voranschlag ist von dem Bürgermeister zu ent
\ | ~ I | vinwy v / ,
nach Ablauf dieser Offenlage ist dem Gemeinderat »7 Mellung des Voranschlags Vorlage zu machen S,fnsie CL /b^alung :|i der Gemeindeeinnehmer ein- geschc^n, in dem Beratungs-
Protokoll ausdrücklich zu bescheinigen:
C w bem Gemeinderat festgestellte Voranschlag rst alsdann nochmals acht Tage lang offenznleaen (zweite Oßenlage), nachdem zuvor ortsübliche Bekanntmachung erfolgt ist; ™
b) ^^^""tmachuna int Kreisblatt ist nach dem Ge- Lnn S LSL
6. Alle Neubauten von Gebäuden, Brunnen und gememheitlichen Anstalten, sowie alle bedeuten- deren Reparaturen sind durch detaillierte Ucber- schlage üoit Technikern zu begründen. Sofern einBau- werk, welches ganzoder in irgend einem Teile repariert werden soll, historischer Wert hat (z. B. ein altes J-achwerkhaus, ein alter Brunnen u deral) 11r h t P a A if 2 h r it K---___r. r <• , o ",
± r n \1 b NrteN tunlichste Beachtung der g e - n JJ e”$Ti o r t) it u n g e:r, damit Rückgabe d er wird^ ^^9^ 8Ur ^brichtigung vermied
Dr. Breidert.
I Zu Beilage 2. Die Abteil:mgen dieser Beilage find mtt Ausnahme von Pos. a, summarisch anzugeben.
Tie seit der Aufstellung des letzten Voranschlags eingetretenen Zu- und Abgänge sind genau vorzutragen. Bei Berechnung der Kapitalwerte der nutzbaren Rechte ist der 25fache Betrag des durchschnittlichen (10 Jahren) Ertrags anzunehmen. Am Schlüsse ist nach § 39 der Instruktion Ueberemstimmung des Vermögensverzeichnisses mit dem Jnventarium z:r bescheinigen.
3 Die Bei läge 3 fyat den Rechuungsrest für 1905 R.-^z. zu enthalten. Etwaige Llbweichungen gegen das Ergebnis in Beilage 4 zum Voranschlag 1907 sind eingehend zu erläutern.
4- B eilage 4 bildet das Ergebnis der zuletzt ge- stellten Rechnung für 1906. Die sich hierbei ergebenden Abweichungen gegen die Voranschlagssätze, insbesondere die außerordentlichen Posten sind eingehend und sorgfältig zu erläutern. ' 01 a
... Jn Beila ge 6, Abt. d, ist darauf zu achten, daß für Sch u l v e r w alter sowie Verwalterinnen neben b” ober Mietentschädigung eine Jahresvergütung
von 900 Mk. vorgesehen wird.
Soferm Besoldungsempfänger im Genüsse von Natu-
Wohnungen 2C. sind, so ist dies vor ber^Geld-Spalte unter Angabe des Geldanschlags vorzu- Abweichungen in den Besoldungsbezügen sind genau zu erläutern. a
muß enthalten den Ort der Offen- der Vorauscküoo $s9eAn’^' fotoie bie Bemerkung, daß
aeitouKffedni?S, fr .$n8en Von dem anzugebenden
ÄaStV61*'"4* “• Indem wir Ihnen weiter genaueste Beachtuna der N"- lasfmmnL", fber Voranschlagsinstruktion dlr^äler er, SS Ä”' “*■ «ÄfiÄK
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, 7- d^ttra ge von P arochianen zu den kirch- ltcken Au--gaben stnd durch Auszüge aus dem kirchenvor- anschlag und bie Schulbedürfnisse durch Anforderungen fettens der O r t s s ch u l v o r st ä n d e zu belegen.
,-beT ^"Uteruugshest sind die für die einzelnen Ansätze erforderlichen Erläuterungen in übersichtlicher und sachlicher Weise vorzutragrn. Tie bei den einzelnen Ru- brtten in Betracht kommenden Geldcurschläge für als Bewein hip rct-tv -7- — vuuu cLfVLueinm, i widung 2c. abgegebene Naturalien re. sind vor der Geld-
wenn die Erhebung einer Umlage, zu welcher die I ^aIte vorzutragen.
Ausmärker x.„r......- -■ ■ IQ- Bum Schlüsse wollen ivir Ihre Aufmerksamkeit noch
Bereitstellung eines entsprechenden baren Betriebs- kapttals u^id die allmähliche Tilgung der Schulden hin- ^nken. Ebenso weisen wir darauf hin, daß lt. Ministerial- oV0IJl 28; ^?i 1902 Anleihen zur Deckung Ausgaben, insbesondere zur Erhöhung des Be- ubvkapttals nicht zulässig erscheinen und Genehmigung Nicht erhalten können.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkimg Mainzlar.
ptrh kie Feldbereinigung in der Gemarkung Mainzlar
H und der Beginn der ^eIi)bercill^ul^^<lr»
Miiusteriunl des Innern, Abteilung für ^'werbe ungeordnet worden ist,
1 sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der
tn Gem°ßh«t des Art. 16 des FelbbereinigangSgeseßes
Freitag, den 13. September 1907
- Y c vormittags 10 U h r
Gastwirts Wilhelm Bingel zu Mainzlar
ftattftndenden Versammlung ein. inälrti:
Die Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskostrn aufgebracht werden chllen, ob durch Ausschlag auf den Flächew-


