Ausgabe 
1.11.1907
 
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8. A meint: Wenn er sich auch zur Einrichtung eines Bank­kontos entschließen könnte, so nutze ihm solch Konto doch nur wenig. Geldüberweisungen durch den Bankier und Hingabe von Schecks haben nur Sinn, wenn auch der Gegenpart ein Bankkonto besitze. Seine Miete, seine Schneider, feinet Schlächter, seine Kvhlenrechnung müsse er doch bar bezahlen, denn alle diese Leute hätten kein Konto.

8. Zum Teil sehr richtig! Aber der Anfang muß gemacht werden. Jeder mache ihn bei sich selbst und suche darüber hinaus auch seinen Hauswirt, seinen Schlächter, feinen Kvhlenliefe- Tanten rc. zu gleichem Vorgehen zu bewegen. Man bezahle zunächst einmal größere Summen grundsätzlich nur mit ein:m Scheck. Der Empfänger muß sich, solange er kein Bank- tbnto hat, die Schecksumme holen. Er wird bald inne werden, daß er sich diese Lauferei und Umständlichkeit mit dem Augen­blicke ersparen kann, wo er sich selbst ein Bankkonto einrichten läßt. Die Wirkung wird nicht ausblciben. Uebrigens ist die Zahl ider Bankkonti doch schon jetzt größer als man denkt, so daß man z. B. seine Steuern, Gasrechnung, SchulgeÄ und die Rechnungen vieler Handel- und Gewerbetreibender schon jetzt via Bankkonto oder durch Scheck regeln kann.

III. Was sott der Einzelne tun,

nm den Kontoverkehr zn fördern?

a) Wer noch kein Bankkonto hat, soll sich nach einer zuverlässigen Bank (Bankier) umsehen und sich dort ein provisionsfreies Geldkonto anlegen lassem Dieser Appell richtes sich an jeder­mann, auch an den, dessen Geldverkehr sich in bescheidenen Grenzen hält. Staats- und Kommunalinstitute, alle Handel-» und Gewerbetreibenden, vor allem auch die Rechtsanwälte, Aerzte, Hauseigentümer, Hypothekengläubiger rc. müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

b) Wer schon ein Bankkonto hat, soll unter Freunden und Be­kannten Propaganda machen, daß uch sie sich ein Konto ein­richten lassen. Denn je größer die Zahl der Konto-Inhaber ist, um so größer sind die Vorteile jedes Einzelnen.

c) Alte und neue Konto-Inhaber sollen ihr Konto bei allen möglichen Gelegenheiten aber auch benutzen, d. h. sie sollen Barzahlungen überall, wo es umgeht, vermeiden und durch

Ueberweisungen oder Schecks Zahlung leisten. Mbt man sich im eigenen und im allgemeinen Interesse die Mühe, zu prüfen, ob nicht im einzelnen Falle die bisher übliche Barzahlung vermeidlich ist, so wird viel gewonnen sein.

b) Alte und neue Konto-Inhaber sollen dahin wirken, daß allent­halben bekannt wird, daß und wo sie ein Konto besitzen, denn nur dann kann das Konto volle Bedeutung gemimten. Alle Rechnungen und Briefbogen von Behörden, Instituten, Han- tdel und Gewerbetreibenden und alle Liquidationen der Rechts­anwälte, Aerzte rc. sollen am Kopf die Aufschrift tragen:

. (Name der Bank

Bankkonto bet ---------

des Bankiers).

Ebenso sollte jeder dafür sorgen, daß im Mreßbuch fein Bank­konto Aufnahme findet.

IV. Wie macht man sich mit der Handhabung des

Ueberweisungs- und Scheckverkehrs vertraut?

Wer der Anregung, sich ein Bankkonto entrichten zu lassen, gefolgt ist, hat schon den wichtigsten Schritt getan; keinerlei Mühe wird er haben, sich mit der Handhabung des Ueberweisungs- und Scheckverkehrs vertraut zu machen. Theoretischer Auseinander­setzungen über Scheckwesen rc. bedarf es für den praktischen Gebrauch

absolut nicht. An der Kasse des Bankiers wird sich jeder an der Hand von Mustern in wenigen Minuten Über die Bedeutung von Einrichtungen klar werden, deren Wert so einleuchtend ist, daß man nicht versbehen wird, wie man sich fast Überall in Deutschland so lange von ldereu Benutzung hat fernhalten können.

V. Schlußwort.

In England hat sich der Kontoverkehr so eingebürgert, daß eigentlich jeder, der für respektabel oder doch kreditwürdig güten will, ein Bankkonto besitzt. Alle Zahlungen auch Zahlungen geringerer Beträge werden dort durch den Bankier derartig besorgt, daß der Barverkehr sich auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Konzentration des Geldes gestattet dessen beste Ausnutzung und schafft somit gute Kreditverhältnisse. Wer Kredit nötig hat, erhält ihn in England durchschnittlich 1 Proz. billiger als bei uns. In Deutschland stecken, weil wir uns nicht der Bankkonten bedienen, sondern an alter Gewohnheit kleben und Bargeld hin und her schleppen, gewaltige Summen baren Geldes in Tausenden von Geld­schränken und in Millionen von Brieftaschen, Geldbeuteln und Portemonnaies. Diese Zersplitterung des Geldes hindert dessen Ausnutzung. Allein von deutschen Geldbriefträgern werden täglich zirka 25 Millionen, jährlich zirka neun Milliarden Markspazieren getragen"! Wer Kredit nötig hat, erhält ihn in Deutschland durch­schnittlich um zirka 1 Prozent teurer als in England Was dieser heuere Kredit bedeutet? Er bedeutet z. B., daß unsere In­dustrie und Technik im Wettbewerb mit dem Ausland noch gar nicht

Ediklalladung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Ringelshaufen nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten aus der Amts­stube des Großh. Ortsgerichts Rabertshausen offen gelegt ist. Die Beteiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem dortigen Amtsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge zu verlangen und werden sie durch letzteren auf die von den Gerichtsmännern entdeckt werden­den, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grund- bezüglich des Besitzstandes und der Größenangaben für be­schwert erachten, steht es srei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände auf gütlichem Wege bei dem Vorsteher Großh. Ortsgerichts Rabertshausen, vor welck>en sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und sofern dies nicht von Erfolg ist, bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeich­nete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, innerhalb derselben Frist dem unterzeichneten Gericht Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen innerhalb der gleichen Frist ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen bie darin eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt

auf «gleich und gleich steht. Er bedeutet, daß wenn unsere Industrie gleichwohl schon jetzt swlze Erfolge im Ausland erzielt hat, sie gleich und gleich gestellt zu Größerem berufen ist. Er be­deutet, daß unsere Landwirtschaft, die jetzt 6H2 Prozent Zinsen und mehr bezahlen muß und diesen Druck schtver empfindet, ihr Leih­geld billiger haben kann er bedeutet, daß dieser Vorteil auch dem Handwerker, dem Handeltreibenden, kurz jedem Kreditnehmer zugute kommen würde.

Das Ziel ist der Mühe wert, namentlich tvenn die Mühe nur in dem Entschluß besteht, mit der alten Gewohnheit der Barzahlung zu brechen und unter Benutzung eines Bankümtos seine Zahlungen durch den Bankier bewirken zu lassen. Dieser Entschluß muß allerdings von jedem Einzelnen gefaßt werden. Jeder Eiuzetue wird aber bald die Erfahrung machen, daß dieser Entschluß für ihn fein Opfer war, sondern im Gegenteil die Zahlung im Kontoverkehr, ganz abgesehen von Öten Vorteilen der Allgemeinheit, auch für ihn bequemer, wirtschaftlich vorteilhafter und gefahrloser ist als die Barzahlung.

hatten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch in Verbindung mit den dazu gehörigen Par­zellenkarten angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und der Größenangaben in allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseiti­gung etwaiger Anstände bei dem Ortsgerichtsvorsteher zu Protokoll erklärt, noch eine gerichtliche Klage deshalb er­hoben und erforderlichenfalls bei dem unterzeichneten Ge­richt zur Anzeige gebracht ist. Zugleich werden diejenigen, welck>e die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigentums betr. beigefügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, anf- gefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gericht zu stellen, und wenn dieses ein anderes ist als das unterzeich­nete, bei letzterem Anzeige zu machen. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten läuft mit dem 28. April 1908 ab.

Nidda, den 16. Oktober 1907.

_______Großh. Amtsgericht.____________________

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