Ausgabe 
2.7.1907
 
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Ureisblatt für Len Kreis Gietzeu

1907

S. Juli

Nr. 46

Gießen, ben 21. Juni 1907.

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Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder dessen Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichtsabzug findet in keinem Falle statt,' bic Bezahlung erfolgt sofort nach ber Abnahme und Gewichtsfest- ftellung. Mit dem Kmifpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Geldbetrages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lager-Räume der Proviantämter rc. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter.

4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Strohankauf wird gelvöhnlich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert.

Der Beginn und der Schluß des Ankaufs dec einzelnen Natu­ralien sowie auch die wegen Raummangels erforderliche zeitweilige Ansetzung desselben werden durch die Zeitungen und Kreisblätter, sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände, Kr is- behörden usw. bekannt gemacht.

5. Bei schriftlichen Angeboten muh den Proviantämtern und der Armee Konserven-Fabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preisfrei Magazin" und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden. Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird sofort erteilt

«6. 2u der Reael kauft die Militär Verwaltungfrei Magazin Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzenten­ware von nlindcstens 10 Tonnen (= 10 000 Kgr. oder 200 Ztr.) handelt, die sie ln'reits an einer mit geeigneten Abnahnie-Räumen versehenen Eisenbahnstation lagern, ferner w?nn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreisfrei Bahnhof Waggon" und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann' ein Proviantamts-Beamter zur Abnahm' und Absendung des Naturals auf Militär-Tarif in das Bzugsgebi.'t entsendet werden. , t .

Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu i)t von dem Ankauffrei Bahnhof Waggon" ausgeschlossen. Der ftir die Militär Ver­waltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wiesen weg geschieht daher nurfrei Magazin".

7. Um den Ankauffrei Bahnhof Waggon" im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturals frei Magazin" für die Landwirte lohnender zu gestalten, tu tri) namentlich den Besitzern kleinerer Bestände empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauensniannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse zu Wagen oder Waggonladungen gesam­melt den Proviantämtern anzustellen. Formulare zu Voll­machten geben die Proviantämter kostenlos ab.

8. Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konserven-Fabrik ist es streng verboten, Gefil/enke, Trink­gelder usw. zu fordern oder anzun.hmen.

9. Landwirte, welche an das Proviantamt Mainz liefern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Roggenkleie aus freier Hand zu kaufen.

Bekanntmachung.

Betr.: Den unmittelbaren Einkauf der Bedürfnisse der Heeres- vertvaltung von ben Landwirten.

Wir bringen hiermit nachstehend die hauptsächlichsten Bestim­mungen für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Die Proviantämter zur Kenntnis der Interessenten und empfehlen den Landwirten gegebenenfalls unmittelbar an dte oceres- Verwaltung zu verkaufen

Gießen, den 21. Juni 1907.

Großh. Kreisamt Gießen.

I. V.: Lang ermann.

den 1. Juli 1907 Der Prvvinzialaiisschuß der Dr. Breide '

Bekanntmachung,

- betreffend den Ankauf von Konters rächten, Hülsen fruchte^ Heu und Stroh dttrch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frank­furt a. M. und Hanau und von Hülsenfrüchten, Blattgewürzen usw.

durch die Armee-Konservett-Fabrik in Mainz.

Die Geschäftsräimte dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Universitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfttrt a. M.: Bockenheim, Kasernenftraße, Proviantamt Hanau: bei der Kavallerie-Kaserne an der Lam- Armee-Konserven-Fabrik Mainz: Mombacherstraße Nr 47.

1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar tut dte obtgen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders bequem und vorteil- haft; die Proviantämter und die Armee Konserven-Fabrik bieten denselben jede mögliche Erleichterung bei der Einlieferung des betreffenden Naturals; sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, vermitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, verauslagen die Eisenbahnfracht-, Abfuhr- sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf lede die Lieferung betreffende Anfrage.

2. Die Einlieferungen tonnen innerhalb der bestimmungs­mäßigen Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktag? vor­mittags und nacbmittags (int Winter bis zum Eintritt der Dunkel­heit) in die bei den obigen Geschäftszimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine geschehen, wenn das Naturell folgende Be­schaffenheit hat:

a. Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen kernen wilden Knoblauch und keine schädlichen Insekten oder Spuren davon enthalten, feilten dumpfigen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkei en ver­mischt fein; ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 Gramm, beim Roggen 179 Gramm, beim Hafer 112 Gramm. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Pro­viantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 Gramm) in einer reinen (ni.lt riechen­den), starken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Natural anlneten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühlen zu unterziehen.

b. Die Hülsenfrüchte Erbsen, Bohnen, Linsen wüssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trocken und käfer­frei feilt, eilten guten Geruch und ein ewenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 Prozent wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten.

Die einzelnen Proviantämter vermitteln den Ankauf der Hülsenfrüchte für die Armee-Konserven-Fabrik. Letztere kauft auch Gemü'e und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch fPorrel usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Beschaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen. , , fr«f,

c. Heu muß gut gewonnen fein, eine frische §aroe nur? tigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht £-* oder wertlose oder gar schädliche (Schachte^^Mrp ge- zeitlose) Kräuter oder Gräser enthaltenausnahmsweise und wöhnlich nicht angekauft, Grumine^' Qcerntet ist. Die Mi- nur dann, wenn es kräftig imb^-^nmittetbatcn Ankauf von litär-Verwaltmtg bevorzugt^'Miesen weg, der auch für die gut getrocknetem Heu. Dffoheften ist, da die Packung und Produzenten am oermieden wird.

Lagerung des^qen-Langstroh sein, darf nicht schimmelig k Mn^unb11*^ dunlpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brand-

EhenSW, auch nicht mit Disteln, Bodengras usnx ver- - N't oder durch Mäufeftaß beschädigt sein; auchMaschmen- k cangstroh wird angekaust, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen k ausgedrosck)eit^worden und ordentlich aufgebunden ist.

3 Das Gewi^ wird auf Wagen, welche alftahrltch

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Betr.: Wie oben.

Das Eroßhcrzogliche Kreisamt Gic

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Wir empfehlen Ihnen, vorstch üben Bekomm lichste Verbreitung zi« verschaffen.

I. B.: L a n g e r m a