Ausgabe 
26.10.1914
 
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darauf bestanden wurde, daß der Thürmer einen Gewerbe­schein lösen müsse. Ta dieser 12 Taler kostet, eine Summe, die bey dem 3- Imaligen Spiel während eines Sommers nicht leicht zu erübrigen war, so musste diese Auflage einem Verbot«

S leich wirken, welches uns um so unbilliger erscheint, da di« »archoisten auS Wetzlar in ähnlicher Weise auch in Gießen zu Spielen pflegten, ohne daß ihnen von den hessischen Behörden die Lösung eines Gewerbescheins angesonnen ward und da der Türmer von Gießen insbesondere für Gleiberg und die ganz« Umgegend nützliche Dienste leistet, indenr er vom Thurm« zu Gießen herunter auch die preußischen Orte des Ankreises gegen Feuersgesahr zu überwachen hat, ohne von diesen dafür ein« Belohnung zu erhalte».

Dieses haben wir auch, so wie überhaupt die einschlagenden Verhältnisse in einer Eingabe an die Königliche Regierung zu Koblenz vom 18. Februar d. I. vorstellig gemacht, woraus uns von derselben eine Verfügung vom 16. April zugegangen ist, welche sich in Rücksicht aus diesen Gegenstand dahin äußerte, daß über die Frage, ob die allerhöchste Kabinettsordre vom 14. Ok­tober d. I., wonach Musiker, welche ihr Gewerbe außerhalb des .Polizeibezirks ihres Wohnorts, jedoch nicht in ^iner Entfernung über zweh Meilen von letzterem betreiben, dazu keines Geiverbe- scheins, sondern nur einer polizeilichen Legitimation bedürfe^ .auch aus Ausländer Anwendung finde? der Entscheidung des Königlichen Ministeriums des Innern sür Handel und Getverbe und der Finanzen entgegen gesehn werde.

Ta unS eine weitere Mitteilung bis jetzt nicht zugcgangen jst, so glauben wir, dieses als ein Zeichen ansehn zu müssen, daß die erwartete ministerielle Entscheidung iwch nicht ersolgt ist.

Ter Gegenstand liegt uns indessen am Herzen; wir ivagen es daher jetzt an dieses hohe Ministenum uns unterthänigst zu Wenden.

Wir glauben schon im allgemeinen voraussetzen zu dürfen, daß es nicht in der Absicht der hohen Ministerien liegt, an den Grenzen gegen einen deutschen Bundesstaat sür die Verhältnisse der Grenzbewohner scharfe Grenzen ziehen zu tvollen, wo kein

g :er Staatszweck dies als nothwendlg gebietet. Wenn nun überhaupt kein Grund solcher Art hier eine verschieden« ndlung ausländischer und einländiger Musiker ersorderlich machen könnte, so wird dies gewiß iroch weniger zwischen zlvet Staaten der Fall sein, die so befreundet und verbunden sind, wie Preußen und Hessen, und während das letztere namentlich den preußischen Unterthanen überall, wo nur irgend möglich, gleiche Behandlung wie seinen eigenen widerfahren läßt: Auch glauben wir noch besonders Hervorheben zu müssen, daß von keiner Tanz­musik, sondern nur von Aufführung werthvoller Musikstücke an Szenen wringen schönen Sommertagen, vor einem ausländischen gebildeten Publikum dir Rede ist, das zum Nutzen der Staatskasse und des Orts Gleiberg dorthin sein Geld zur Verzehrung bringt.

Endlich aber dürfte dem StadtmusikuS von Gießen dafür, daß er das ganze Fahr hindurch zugleich dir nahen preußischen Orte überwacht, diese Erlaubnis wenigstens als eine kleine Ver­günstigung zu gönnen sein, zumal kein Anderer durch sie auch nur entfernt benachteiligt wird, indem im Kreise Wetzlar ähnlich« Musik durchaus nicht zu haben ist.

der Hoffnung, daß diese Verhältnisse und Gründe einer gnädigsten Berücksichtigung sich zu erfreuen haben werden, wagen wir daher die unterthänigste Bitte auszusprechen.

Daß die betresfenden hohen Ministerien, wenn nicht schon aus allgemeinen Gründen unser Wunsch gewährt werden könnte, gewähren mögte, jene seltenen imb unschädlichen Musikaufsüh- rungen des Thürmers zu Giesen in unserer Anlage zu Gleiberg während des Sommers doch zum mindesten Vergünstigungsweise ohne Geiverbeschein gnädigst zu gestatten.

DaS Schriftstück trägt leider weder Jahr noch Datum, doch liegt ihm in Abschrift die Antwort des 'preußischen Ministers v. Aloen sieben bei, datiert Berlin, 6. März 1835, ivonach dieser

aus die Vorstellung vom 12. November 1834 ausnahmsweise dem Thürnier laus Gießen und seinen Leuten ohne Lösung eines Gewerbe­scheines gestattet, in der WirtschaftEtablissement zu Gleiberg" Musik zu machen, welche Abschrift dem Musikus Bauer von den Weinwirthen B. Seipp und Gebr. Asmus zur Kenntnisnahme mit geteilt wird.

Hiermit schließen di« Blätter, welche Auskrmst über das musi­kalische Leben in unserer Stadt geben. Interessant wird nun noch sein eine Instruktion für den hiesigen Stadtthürmer, unter­zeichnetDer Bürgermeister C. Silbereisen." Leider trägt das Schriftstück wA»er Datum noch Jahr, doch war Silbereisen 1835 bis 1845 im Amt. Die Schrift hat folgenden Wortlaut:

Das er 1. gemeiner Stadt Gießen getreu, hold und ge­wärtig sein solle, gemeiner Stadt Schaden allezeit getreulich warnen und sclbsten keinen zuftigen, die Wacht sowohl bey Tag als bey Nacht zum fteißigsten versehen, die Schlaguhr so viel möglich nach der Sonnen llhr stellen, auch Tags mid Nachts alle Stunden und Schläge mit dem Zug melden und anzeigen, nicht weniger des Nachts alle Stunden die Uhr ans der einen Seiten der Stadt abblasen.

L Soll er jederzeit aus Feuerbrunst und and« Um

gemach, auch Verräthevey wohl Sichtung geben, und wenn ef etwas vermerken würde, solches sogleich anzeigen. Wo auch etwa ein Feuer in der Stadt cmskchn« soll er solche» so wo» bey Tag als bey Nacht mit etlichen Feuerschlägen ans dttl großen Glocke anzeigen und da solches bey Nacht geschehe ein« Leuchte inft einem brennenden Licht gegen den Ort, wo da« Feuer ist an einer Stange aushangen, des Tags aber die Feuer» sahn« nach dem Ort des Feuers auSsteck^n. Wofern ,r aber eis Feuer außerhalb des Stadt gewahr tverden sollt«, woraus et ebensowohl fleißig Sichtung zu geben hat so soll er solches dem jetzigen Herrn Commandmiten, wie auch Herrn Beamten uns dem Herrn 'Bürgermeister öhnverwellt nzeißen.

3. Soll er darauf sehen, daß es auf dem Thurm reinlich gehalten und nichts verunreinigt werde, noch durch den Unrat» und Urin, weder von ihm selbsten noch durch die Deini« mg das Kirchendach öder an die Straße geschüttet weröe. Er soll und will auch sich des übermäßigen Trunks gänzlich enthalten, auch ganz kein Zechen auf dem Thurm änregen noch gestatte»,

6. Auf Fest- und Sonntags-Morgens wenn der GotteSdaenH vredlget ist und di« Bürgerschaft au» der Kirche gehet soll (I den Gesang, so des Morgens vor der Predigt gesungen worden^ spielen, auch bev dem Abblasen um Weihnachten, Fasten, Öfters Pfingsten und dergleichen Zeiten, di« auf solche Zellen gewöhn» liche Lieder gebrauchen und spielen.

7. Wann er vom Pfarrer oder Musikoirector in die Kirche gefordert wird, soll er samt seinen Gesellen mit deren J!nstrw> nienten sch unllig und unverdrossen dazu gebrauchen lassest, weßhalbcn er denn auS den Kirchenkosten mit einer Besoldung bedacht worden. Nach gründlcher Musik soll er sch miede» auf den .Thurm verfügen und seine Schuldigkeit in O ballst nehmen, wie er denn ohne Erlaubniß des Herrn Bürger» Meisters sch ntemalen von dem Thurm entfernen soll.

8. Soll er sch gegen jedermann sriedlch und freundlich erzeigen, gegen Niemand einiges Gezänk« erregen, sondern in seinem Slmte sich also verhalten, daß Niemand über ihn aen gründete Klage zu führen Ursache hat, auch überhaupt sich also verhalten wie einem getteuen Diener und Thurmmanä ihrer ist die Silbe Thurm das erstemal in Verbindung »uit der Silbe mann mit m geschrieben) zu thun oblieget.

Es handelt sich bei diesem Auszug jedenfalls um Besttmmunges einer schon weit älteren Instruktion für den Türmer, die man iS ihren wesentlichen Bestimmungen für nötig hielt, dem Mann» einmal wieder ins Gedächtnis ziirückzurufen. Die Erwähnung, auf Verrätcrei allst zu geben, läßt schließen, daß die Instruktion noch aus der Fcstungszeit stammt. Ti« im Schriftstück nicht erwähnten Punkte 4 und 5 der Instruktion hat der Bürgermeister gewiß wcggelassen, weil sie nicht mehr für die Zeit gepaßt haben. Im allgemeinen besteht heute noch dieselbe.Jnstruktton sür die Wäcmek ans dem Stadtttirm, soweit eS sich um Feuerlärm bandelt. Oh die Türmer auch Slnweisung über die Reinhaltung bei Turme» haben, wissen wir nicht, doch ist uns bekannt, daß ei noch gar nicht lange her ist, daß der Kirchen Vorstand bei der Bürgermeister« sich beklagt hat, daß vom Turme ans das Kirchendach verunreinigt sei und um Slbhilfe gebeten hat.

Damit schließen die vergilbten Blätter, soweit deren Inhalt Einblick gewährt in ein wichtiges Kapitel unserer Gießener Lokat- geschillste. Nach einem Vertrage von 1865 scheint die Mustkaltsch« Gesellschaft sich in eine Musikkommission verwandelt zu haben, welche mit dem Musikus PH. Bauer einen sehr scharfen Ver­trag als Einzelmusiker abgeschlossen hat. Hiernach wurde dieser als Violinist und Tenorbläser mit einem Jahresgehalt von 350 Gulden fest engagiert, und dem Bezug desjenigen Teiles von 20 Prozent vom Bruttoerlös von Konzetten usw., der auf seinen Kopf fällt, wenn er bei der Musik mitwirkt. Der Inhalt de» Ver- trages würde nach der heutigen Rechtsauffassung direkt gegen die guten Sitten verstoßen. Wie lange die Vereinbarung gehalten hat zwischen deni Komitee und dem Türmer und Musikus Ph. Bauer, wissen wir nicht. W.

8!at Aufgabe.

Vorhand spielt Coeur-Solo auf solgeude Karten:

i

!

w w

V 7

<2 V <2

<2 Q

c> <2 Q <2 Q <2

V 7

Q <2 <2 Q

*

W

**

ÖMI

* *

Sie gewinnt das Spiel mit Schneider. Wie waren di« Karten verteilt und wie wurde gespieit?

Auslösung in nächster Nunimer.

Sluflösunq des Zilatenräisels in voriger Nummer Sicher ist der schmale Weg der Psticht.

Redaktion: Au». Goetz.

Rotationsdruck und Derlaa der Brühi'sche» Universitäts-Bucb- und Sleindruckccci, 91. Lange, Gießen,