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halten, sondern auch solches Wittib prästiren >mrd, nm wir hiermit gnädigst, dass 'Unser 'Bürger und ge-
pieiner Unterthan hiesiger Stadl und Amts Giesen von nun n intb hinforderS, vis wir ein anderes verordnen, schuldig ad gehalten sein soll bei Hochtzettm und sonsügen Feslla täten 1 Vermeidung oynauSblciblrcher Strafe, keiner Frmrden oder siändiscken Musikanten, sondern wenn sie einige verlairgen, jedesmal seine, bcmeldeten Thurnnianns Auftvartung mit sei- ! Instrumenten sich zu «brauchen, icdord ferner dergestalt, j alsdann er Thurnmann hingegen mehr nicht von den deuten ,, Lobir /ausser den Ncbenverehamgen) als jedes Tags von linet Dtllwme einen halben Gulden zu nehmen befugt s«in solle> »äre aber einer oder der andere, welcher ihm aus frryem, guten Dillen von einer Gtmttn« mehr geben wolte, dasselbe bleibt olchem zu thun und dem Thurnmann cS anzunehmen unvcr- vten
Sollte sich denn auch etwas zutragen, daß der Turnmann im Aufwartung anaelaugt würde, solch« aber, well er bereit- i chon hier oder da darinnen wirtlich begriffen wä«, oder sich onst anderwärts schon versprochen hätte, pari passu oder zur betrüge nicht prästiren lärmte, solchenfalls und ebenicht ist einem «den seine Beförderung anderwärts utw außerhalb bei andern
fc und Asusländischen Ui suchen und sich davon zu bedienen erwehret.
Uns befehlen hiermit UNsern Beamten samt und sonders hiermit gnädigst, daß fite auf diese Unsere Verordnung sehn den slburnmann da der auf sein Ansuchen handhaben, und ihn dawider nicht beschiveren lassen sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Gubscription und ausaedruckten Fürsll, Seccret-Jn- steaels. Signatum Gießen 17. August Anno 1696.
Aus dieseni Privilegium acht hervor, daß schon vor dem
? *« 1696 der Türmer in unserer Stadt aleichzetttg Muer war und zweifellos wie seine Nachfolger Leut« gehalten l, die grwissernraßen die Stadt kapelle gebildet haben, Auffällig daß in dem Schriftstück der Türmer als Turnmann bezeichnet rd.
Aus einem weiteren Blatt, datiert Darmstadt LI, Februar 1796, befindet sich die Allstellungsbestätigung für den vom Stadt- pat in Gießen für die erledigte St«Ue deS Thurnmanns — und
K e es wörtlich darin heißt — Stadt Vdustcus Albert Conrad ldhaus auS Alsfeld, welche „Ad Spezial Mandatum Sermiißim» anädigft crmfirnckert und bestätigt haben Fürstlich Hessische Präsident, Kanzler und geheime Rätüe,"
Mm Fahre 1806 wurde von Üudewrg X. Landgraf zu Hessen, Herzog zu Westphalen und Enger», Pfalzgraf brr Rhein usw, das Privilegium des TürmecS als Stadttnuftker bestättgt und zwar für den seit 1796 im Aull« befindlichen Feldbaus, Dessen Recht hu musizieren wurde verbriest , für .die Stadt und Bürgerschaft tu Gießen? für das Amt Metzen sowie Tür die H'üllenberger AmtS- Doerfer", Jll, Behinderungsfall des TürmerS sollten auch alsdann einheimische Musikanten gegen Erlegung des „m Unserer sTanzordnung bestimmten TareS ohne ihm Thurnmann wie tn irdachte Ordnung gedacht ist, daß falls einiges Stimmgelb zu eill- lichtrn," das Auftvarten erlaubt fein soll, — Im Gegen iah zu >cr Urkunde von 1696 bestimmt das Privilegrum bon 180b aus- nücklich, daß die „honoratoreS bei der Reaterung, Universllät und NtUtäre" davon entbunden sind, Di« Urkunde, datiert Darmstadt I, Februar 1806, AuS Höchstem Special Auftrag Landgräslich iesstsches Geheimes Ministerium, Tie Kosten dafür bestanden in laiq 8 Gulden 46 Kr„ Paprer 46 Kr„ Porto und Erhebgebühr 4 Kr,, Summa 9 Gulden 64 Kr.
Eine weitere Urkunde, datiert Darmstadt 9, Maerz 1818, hat Eingang- folgenden Wortlaut:
Wir Ludwig von Gottes Gnaden Grotzherzog von Hessen uick> bei Rhein pp, urkmrden und bekennen hiermit, wie Wir auf daS jlnterthäntgste Nachsuchen llnsereS Unterthanen und ThurnmaunS ohanneS Bauer zu Gießen, daß wir gnädigst geruhn möchten, f von Unser in Gott ruhenden Herrn Urgrotzvaters Gnaden seinen rfahren unter in 17, August 1696 uns nach und nach auf dessen 'ifolger von Uusers gotrseelrgen Herrn Großvaters und Barer- „den und von uns erneute folgendermaßen lautende Privilegium, folgt hier wörtlich der Text der Urkunde vom Jahre 1696,
S Jm Tert der Erneuerung des Privilegiums, welches sich übrigem Sinne nach dem der Urkunde von 1806 anschließt, wird kurz in Bezug auf das Privllegium für Bauer bemerkt, eS wir auf die höheren Stände nicht ausge- dehnt wissen wollen".
Ueber die Tättgkett der Gießener Stadtkapelle geben uns eine Reihe von recht interessanten Schriftstücken Ausschluß: Unter bem 1L. Januar 1826 unterrichtet die Großherzoglich Hessische Polizei- ßiepuhttton den Stadttnusikus Bauer, „daß ihm zivar das Neujahr» pvLlasen hiermit, nochmals, jedoch zum lebten mal gestattet werden, tt aber rat das nächste Jahr für die nötbige Liquidation des ihm Ergehenden Betrags voraus zu sorgen und sich aus dem geeigneten Wege eine angemessene Entschädigung zu bewirken habe, indem «ckrdann das entlassene Berboth unnachstchtlich iimegehalten werden soll,"
Doch es wurde auch damals nicht so heiß aegessen, wie gekocht winde. Die heilige Hermandat von an"" 1826 hat auch nachher daS «Sejahrabblasm des GtadtmusikuS Bm,er und seiner Leute später
noch geschehen lassen. Jedenfalls war der Gemeinderat von damals auch nicht so gebefreudig, eine Entschädigung für dm Ausfall der Nmjahrsmusik zu bewilligen, Das Neujahr-Anblasen hat sich später noch erhaltm, und wohl erst in den letzten 60 Jahren ist nian dazu libcrgcgangcn, daß die Stadt Silvester und am erstm Neuiahrstag in der Frühe vom Turm etnm Choral blasen läßt, der heute noch durch die Bauersche Kapelle gespielt wird.
Aber auch die höheren Stände scheinen in Gießen im Anfang des vorigen Jahrhunderts aus die Stadtkapelle des Türmers Bauer angewiesen gewesen zu fern.
Am 1. Junr 1880 schloß die Musikalische Gesellschaft tn Gießen mit dem Stadtmusikus Bauer etnm Beitrag ab, wonach dieser verpflichtet war. für die Konzerte und Proben der Gesellschast nach Anordnung des Musikdirektors folgende Sttnrmen gut zu besehen, r 2 Violinen, 2 Klarinettm, 2 Fagotte, 2 Hörner, und diese zur Verfügung zu stellen, Bauer bekam dafür jährlich 200 Gulden, in V* Jahresraten bezahlt. Außerdem aber für jedes Konzert, bei dem er mitwirkte, sür seine Person allemal 1 Gulden 80 Kr,, rat jeden seiner Leute in der Regel 50 Kr,, für denjenigen unter ihnen, welcher nach Anordnung des Musikdirektors ein Solo vorträgt, 1 Gulden 30 Kr,
Nach ß 2 des Vertrages mußte der Musikus Bauer außer den 8 Musikern noch einen geschicktm Geiger halten, den der Her« Musikdirektor wmigstens zur erstm Violine tn Sinsvnim, Ouvertüren und sonstigen Ensemble-Stücken brauchbar befindet. Am 1. Januar 1833 schloß auch die Universität mft dem Stadt- musikuS Bauer einen Vertrag, wonach dieser der Musikalischen Gesellschast und dem Gesangverein (wohl der Mademische Gesangverein) 2 Klarinetts, 2 Fagotte und 2 Hörner zu derm Proben und Konzerten zu stellen batte. Es wird auch bestimmt, daß, wenn es ohne Nachteil sür ihn sein kann, Bauer die Kapelle auf 7 Sttmmen verstärkt. Selbstverständlich stellt Bauer auch die Jn- mrammte. Im 8 2 des Vertrages heißt es: Herr Bauer hat dazu Stimmen mtt seinen Gehllfm zu besetzen. Als solche werden indes nur die eigentlich bei ihm tn Kondition stehenden Musiker betrachtet, keineswegs aber andere, hier oder in der Nähe wohnende Musiker, mit denen Bauer etwa in dieser Hinsicht «in Abkommen treffen wollte. Die Universllät zahlte nach dem Vertrage dem Stadttnusikus Bauer jährlich 100 Guldm, Wegm der Bezahlung der Musik blieb es bei den Sätzen, die mit der Musikalischen Gesellschast vereinbart warm.
Am 80. Juni 1833 erläßt der Vorstand der Musikalischen Gesellschaft an den Stadttnusikus Bauer eine den Vertrag, der »wischen ihnm besteht, schärfer umfassend« Jnstruftion, Ts scheint bei dm Konzerten und Proben seiten- der Musiker vorgekommen zu sein, daß solche gefehlt habm, auch scheint man wegm der Bezahlung Disfermzm gehabt zu haben. Alle diese Punfte sind tn dem Schriftstück nach jeder Richtung hin eingehend erörtert und festgelegt.
Am 8, Juni 1850 fordert der Gesellschaftsvorstand Musik- Direktor Hoffman» aus, die Ordnung der Musikalimsammlung der Gesellschaft vorzunehmen. Sollte er dabei Aushilfe gebrauchen, so wlld dazu der Musikus Knaus beauftragt werdm.
Im Jahre 1866 besteht das Verhältnis deS StadtmusikuS Bauer mit seiner Kapelle und der Musikalischen Gesellschaft und der Universität noch fort. In einem Schreibm, datiert vom 22, März, fordert der Gesellschaftsvorstand dm Musikdirektor Hossmann auf, sich baldigst darüber zu äußern, ob der Stadttnusikus Bauer seine vertraglichen Obliegenheiten noch erfüllt. Die« wird vom Vorstand verneint. Die Gesellschaft beabsichtigt, der Akademischen Administrations-Kommission Vorschläge für anderweitige Verwendung des für das Orchester bestimmten Fonds von 100 G. zu machen. Man wünscht aber vorher Angabm über die Vertragserfüllung durch dm Stadttnusikus Bauer und Vorschläge über die Person dessen, auf den der Bauersche Vertrag übertragen werden
könnte.
Damit enden die Blätter, welche dartun, daß die Honoratioren und die Universität sich der Bauerschm Stadtmusik bedient haben. Pros. Büchner berichtet tn Gießen vor hundert Jahren (Verlag von Roth 1879) daß die Musikalische Gesellschaft schon Ende des 18. Jahrhunderts bestanden hat, daß deren Konzerte aber offenbar nicht öffentlich warm, well sie im Wochenblatt nicht angezeigt wur« dm, Erst 1796 wurdm diese Veranstaltungen öffentlich im Hatzel« schm Saale, Nmen Bäue, avgehaltm und dazu im Wochenblatt ein« geladm.
Einen interessanten Einblick in die Verhältnisse mit dem Nachbarstaat Prmßm gibt eine Eingabe an bas Könialtche Ministerium des Innen: für Handel und Gewerbe tn Berlin, die für die Musikgeschichte Gießens auch wichtig ist und folgendm Wortlaut hat!
Unterthämaste Vorstellung der Wctnhandlung Seivv u, Gebr. AsmuS zu Gtcßm, als Besitzer einer Wetnwirtschaftsanlage zu Gleiberg Kreis Wetzlar betreffend Zulassung von varmo- niemusik. >
In einer Besitzung, welche wir seit 9 Jahren zu Gleiberg eine kleine Stunde von Gießm habm, legten wir, da dieser Ort nach dem Urteil vieler Reisender einer der schönsten und alterthüm- lichstm Ruinm tn ganz Preußen besitzt, eine Wetnwirtschaft an.
Einige Male im Jahre vftegte der Thürmer, zugleich Stadt- musikus von Gießen, mit seinem Mustkchor tn dtesem unsem »io» kale Darmonienrusik und Konzerte aufzusührm. Im verslos» smm Jahre wurde jedoch diese Niemanden beeinträchtigende und störende Unterhaltung dadurch beunruhigt und untervrochm, daß


