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Nchtsamcii auch in den zum Amt Gießen gehörigen Gerich- ten: Steinbach, Heuchelheim, Lollar, in den dem Stadtgericht zugeteilten Orten Wicseck (Wiske), Klein-Linden, Klein-Rechten- bach und in der Stadt Großen-Linden. ImH litten b erg" war die Oberhoheit geteilt zwischen Hessen Und Nassau-Saar­brücken, dem auch das Amt Gleiberg damals gehörte. Außerhalb s Amtes Gießen toaren die Orte im Busecker Tal: Alten­useck, Rödgen, Trohe sowie Grüningen mit einigen Gesällen dem hessisckte» Landesherrn abgabepflichtig.

In sämtlichen Ortsckiasten des Amtes Gieße» wurde im Mai und Herbst eine geringe allgemeine Steuer erhoben, die durch­schnittlich für einen Ort 20 sl. im Jahre betrug undM a y - und Hcrbstbedc" genannt wurde. Im Gericht Steinbach begegnen Ivir auch derHeim- oder E i g e n b e d e", einer gelvissen Grund­steuer, die der freie Grundbesitzer vom Eigentum zahlte. Ein jeder,der im Gericht to ohne t", sollte an dieser Grundsteuer b alb (40 Ps.), einAusländischer, der nicht im Gericht woh­net" (aber dort begütert war), 18 alb (1.44 Mk.) entrichten.

Ticsen freien Leuten stehen die leib erzenen Leute gegenüber,die in die furgeschricbene Heimbedc nit gehören, geben sonsten ihre gewöhnliche Bede und Hühner dem ver- ordncten Bcdcerhcber; vor demselben werden auch die Best- Häupter vcrdediget". Leibeigene Leute warenarme Leute", die sich in den Schub eines Herrn begeben hatten, dem sie dasür gewisse Leistungen schulden, wie unter andcrenr auch die Ent­richtung einesL e i b h u h n s" Und desB e st h a u p t e s" (bestes Stück Vieh, auch bestes Kleid) beim Erbgang nach dem Tode des Hörigen. Ter Herr hatte den armen Mann zu verantworten, zu verleidingc", nicht bloß in Kriegszciten, sondern auch m Gerichts-, Polizei- und Steuerangelegenheiten. Diese Leibeigenschaft beein­trächtigte aber nicht die persönliche Freiheit.

Die Freizügigkeit tvar beschränkt. Diejenigen Personen, die aus den Gerichtsbezirken nach einem Orte außerhalb Hessens ziehen, müssen zunächst von ihren Gütern dem Landesherrn den Z e h e n d e n Pfennig" zahlen. Wer von fremde» Orten kommt und sich in de» Torsschafte» des Amtes Gießen »iederlassen (häußliche» wohnen") tvill, zahlt dem Herrn 2 fl. Er'n- z u g s g c l d. Ohne Wissen des Herr» oder seiner Beamten ist das Nicderlassen nicht gestattet

Von dem in den Dorsschasten ausgeschenkten, sowie von dem bei Hochzeiten und Kindtauscn verbrauchten Wein wurden als U » g c l d", Accise, je 3 sl. auf das Fuder erhoben. In der Stadt war der bei den Familienseieru verbrauchte Wein steuerfrei. Bei der Ausdehnung der privaten Feiern auf dem Lande aut 45 Tage und bei der großen Zahl der geladenen Gäste war der Ver­brauch des bei dieser Gelegenheit ausgeschenkten Weins im Jahre oft größer als in den Schaukwirtschasteii. Ter von außerhalb des Landes eingeführtc Wein unterlag auch hier wie in der Stadt dem ,,G u l d e» w e i n z o l l".

Bedeutender als die Geldgcsälle waren die N a t u r a l g e - fälle an den Landeshcrrn. Von jeder Rauch- oder Feuerstätte waren jährlich 1 Huhn und 2 Hähne oder 3 Hühner fällig, die derHühnervogt" alsRauch-, Herd- oder Fastnachts­huhn" erhob. Von dieser Abgabe waren in der Regel befreit die Schössen, der Opsermann (Kirchendiener) und die Hirten, an manchen Orten auch dieHeimburger" (freien Ortsbürger). Die leibeigenen Leute halten außerdem noch dasLeibhuhn" zn stellen. Ferner war von einigen Hosrciten und Gärten in manchen Dörfern das Erb Huhn zu entrichten.

Was im Dorse im Jahre an Lämmern siel, davongebüret dem Herrn" der zehnte Teil alsZ e h e n d t l a m m". Unter der Wgabebczcichnung:Kleinvieh und Gejüngst" tourden er­hoben von einem jungen Kalb 3 Eier, von einem Ferkel 3 Pf., von einem Fohlen 6 Ps. Aus jedemPferch" eines Dorfes mußte jährlich ein gemästeterW e id e ha m m el" für die fürstliche Hofhaltung geliefert werden.

Zu den Naturalleistungen (servitia) gehörten auch die Fr o n- d i e n st c, die hergelcitct Ivurden von der Benutzung von Wasser und Weide, sowie vom Besitz hoshorigen Landes. Die Fron­dienste erstreckten sich auf Handarbeiten, wie Hacken, Graben bet Neurodungen, aus Feldarbeiten, für Ackerleute mit Pferden aus Fuhrleistungcn jeder Art, auch in der Ernte. Diese hörige Tienst- vslicht war im allgemeinen sür den Einzelnen aus 34 Tage im Jahre verteilt. Einige Gemeinden des Amtes Gießen suchten sich von dieser Last zu befreien und zahlten dasür das D i c n st - oder Freigeld, das sür denEinlänsigen" mit 10 thornus (2 Mk.). sür den Besitzer eines Gespanns mit 6 thornus <1.20 Mk.) be­rechnet wurde.Einläusige" (einleustigte, inlestige, enlopend«, sonderleute, inwoner, Hagestolz) waren solche Leute, die wohl ihren dauernden Wohnsitz am Orte, auch eigenen Grundbesitz hatten, «her noch nicht das Gemeinde Bürgerrecht erworben halten. Tie Vierer" (vom Gcmeinderat) und die Schössen waren von dem Dienstgeld befreit.

Zum Gericht Steinbach gehörten die Dörfer Eteinbach, Garbenteich, Watzenborn, Steinberg und die Wüstung Mengers- bauseu. Das Dienst- oder Freigeld erbrachte im Dorse Steinbach 12 sk., die Mai- und Hcrbstbedc je 15 sl. 6 thornus. Die Gemeinde hatte von der herrschaftlichen Wüstung Mengershausen 10>, Morgen als Weidetrift in Benutzung und zahlte dasür jährlich 1 sl Durch Neukulturen, Rodland, luchten die Großgrundherren ihren Besitz zu vergrößern. Das auf diese

Weise gewonnene Land tvurde in Pacht gegeben, wodurch ihre Rechtssphäre und wirtschaftlich schon ohnehin bevorzugte Stellung noch mehr erweitert wurde. In Steinbach ließ der Landesherr 354i/2 Morgen 39V 2 Ruthen anroden und in Pacht geben. Von dem Morgen Rodland wurden 6 Binger Heller 4 Ps. Pachtgeld erhoben, das im ganzen 6 sl. 7 thornus 10 Pf. einbrachte.

Von Hosreiten und Gärten wurden 31 Erbhühner und 31 Erbhahnen erhoben. Unter Gärten sind hier nicht Haus­gärten, sondern eingczäunte Stücke Landes^!» der Nähe des Torfes (Feldgärten) zu verstehen. Wie in der Stadt Gießen, so wurde auch in Steinbach Wegegeld von den das Dorf passierenden Lastwagen und Karren erhoben; ebenso unterlagen durchziehende Handelsjuden der Verpslichtung zur Zahlung des Juden gel- des. Tie Bede betrug in G a rb e u lci ch 10 fl. 4 thornus, in Watzenborn und Steinbcrg 23 sl.

Zum Stadtgericht Gießen gehörten die Orte Wieseck, Klein-Linden und K l c i n - R e ch t e n b a ch. Es heißt in der Urkunde:wenn die Unterthanen zu Wicseck sich Rechts gebrauchen wällen, das selbe soll und muß geschehen am Stadt­gericht zu Gießen". Zwischen Wicseck und Gießen, auf dem Trieb", stand auch der Galgen, der, wie es heißt, im Jahre 1587 wieder neu erbaut wurde. Hinrichtungen fanden auch in der Stadt Gießen auf dem Marktplatz statt. Wieseck war ehedem befestigt; noch hat sich die steinerne Pforte in der ehemaligen Festungsmauer am Ende des Dorfes nach Altcn-Bnseck zu bis heute erhalten. Um 1587 war die Wallbefcstigung abgetragen, der Haingra - b e n zugeworsen und das gewonnene Land als Gärten verpachtet. Die Bcnützcr dieses Landes hatten 59 Hühner als Hain- grabenabgabe zu entrichten. Die Naturalabgabe des Erb­hahns von Hosreiten und Gärten war teilweise in Geld abge- löst und erbrachte 4 sl. 6 thornus; immerhin waren es noch 10 Hosreiten, aus denen 18 Erbgänse und 14 Erbhühner er­hoben wurden. Di« Bede war in Wicseck sehr gering; sie er­brachte nur 4 fl., das K i r e g e l d (Kurcgeld) von Leibeigenen

6 sl. Die übrigen Abgaben waren fast in allen Dorsschasten lcich, weshalb hier nicht ins Einzelne eingcgangeii ivcrden kann, keu ist, daß dem Schultheiß, der im Stadtgericht Gießen saß,

9 alb (72 Pf.) zu Neujahr gegeben und ihm auch Frondienste bis zu 2i/- Tag von den einzelnen Pflichtigen geleistet werden mußte. Das Einzugsgcld betrug in Wieseck nur I 1/2 sl., vielleicht wegen der Konkurrenz mit der Stadt: denn den Landes­herren als Grundherren Mußte daran gelegen sein, daß der Zu­zug nach dem Lande erleichtert wurde, damit sie das Nötige Arbeitspcrsonal für die Bewirtschastung ihres Ackerlandes er­hielten.

Klein-Linden und Klein-Rcchtenbach, die auch zum Stadt­gericht Gießen gehörten, waren kleine Orte. Klein-Linden wird in der Urkunde als Törslein bezeichnet; es zahlte auch nur an Bede jährlich 3 thornus 6 Pf. (66 Ps.). Bon Klein-Rechtenbach gingen an Bede nur 6 fl. 14 Pf. ein. Die Ackerleute von Klein- Linden, die Pferde besaßen, mußten dem Landesherrn in Gießen 41/2 Tag dienen und eine Erntefahrt tun.

Die Stadt Großen -Lindeu hatte ihren eigenen Gerichts­bezirk. Der Ort war ehedem auch befestigt. Der zugeworsenr Haingraben war in Gartenland umgewandclt worden. Es zahlten anH a i n g e l d" laut einesBriefes" (landesherrlicher Ur­kunde) ihr Lebcnlang Johs. Bender und Johs. Mohr alsHaupt« leute" (Stadtkommandanten) sür 7l 4 5 / 8 Ruten jährlich 16 sl. 5 thornus 5 Pf., der Schultheiß für 134 Ruten 3 sl. 8 thornus 151/2 Ps. Statt der drei Gulden auss Fuder vom Weinschank wur­den 6 Viertel Wein entrichtet. 'Jährlich waren hier 2 Weide- hämmel zu liefern. Der Wascumeister hatte als Konzessions­gebühr 6 sl. dem Herrn zu zahlen, 25 Pfund Pserdehoare ju liefern und zwei Hunde (wohl Jagdhunde) auszuziehen. Der Ort Großen-Linden muß wohlhabend gewesen sein; denn er brachte jährlich 202 fl. 18 thornus als Bede aus.

Zum Gericht Heuchelheim gehörten: Leuchelheim, Rod­heim und Fellingshausen. DieGroße Buhe" (verhängtes Straf­geld) erhob der Rentmeister in Gießen, dieKleine Buhe" mit 15 Schilling ä 9 Ps. (1,35 Mk.) sür jeden Strafsall erhoben die Schössen des Gerichts. DieHeimburger" (freien Bürger) des Gerichtsbezirks zahlten dem Landesherm zu Neujahr 4 fl,

7 thornus 7i Pf. An Bede waren im Dorfe Heuchelheim im Mai 13 sl. 6 thornus, im Herbst 11 sl. 3 Pf. fällig, an Kire- g e l d (Kuregeld) sür leibeigene Leute 6 sl. 9 thornus.Alle Mann- und Weibspersonen des Gerichts Heuchelheim, so hessische Leibes­angehörige Leut sein, geben ihre Bede und Hühner dem hierzu vcrordneten Ausheber. Von demselben werden auch die Beslhäupter vertheidinget." Neu ist für das Tors Heuchelheim die Abgabe vonLagergeld und H u n d la g e r", jedenfalls sür das fürstliche Hoslager und die Hosjagd, das im Mai und Herbst mit je 23 fl. 7 thornus 14 Ps. zu zahlen war.

Von der Heuchelheimer Mühle hatten die zeitigen Inhaber jährlich 4 Mastschweine zu liefern oder 40 sl. zu zahlen. Der Besitzer derSchlagmühle" (Oelmühlc) hatte 12 sl. Und zu Neujahr 8 thornus 6 Pf. zu geben. Bon 2 Besitzern des Hofes zu Heuchelheim" waren 2 Hühner und zwei Hahnen zu erheben. Von der H u t zahlte die Gemeinde 3 sl.; die Pächter desKropbacher Feldes" gaben 2 sl. 3 thornus 11 Ps, Von jeder Feuerstätte in Heuchelheim waren 4 Hühner zu stellen.