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Bauern Art nicht viel Verständnis hatten, ist einleuchtend, auch kannten sie nicht so mit Land und Leuten vertraul sein, wie ihre Vorgänger. Das war von Aniang an nicht gut. Die weitere Geschichte der Mark lehrt nun, daß diese neuen Inhaber der drei alten Stammhäuser ein wenig stark ihre Rechte an die Mark betSliten, während sie von ihren Mickten nicht sehr viel wissen wollten. Dazu kam, daß sie meist nicht ständig im Biebertal wohnten und auch schon aus diesem Grunde nicht mit solcher Talkrast der Marlgcnosscnschaft sich widmen konnten, wie ein Marx Lesch oder ein Magnus Holtzapsel.
Dari» liegt der Keim ,u den Kämpfen zwischen Obermär- kcrn und Markgenossen, die in der zweiten Halste des 17. Jahr» Hunderts tobten! Ein Antrieb zu diesen Mißhelligkeitei, lag freilich auch aut Seiten der Bauernschast. Es lebte« eben in den Bauern »och von 1525 her ein Rest von dem Streben nach Freilieit, »ach Selbständigkeit gegenüber der siegreich gebliebenen Adelsherrschast. Ein solcher unter der Asche glimmernder Funken schlug zu einer kleinen Flamme empor in den Streitigkeiten um die Mark. Tie entstanden aber so:
Es hing mit der Eigcnschast der Adligen als aussichtsühreude Obcrmärker zusammen, daß diesen umsangreicheu Mickten auch größere Rechte gegenübcrstanden. Selbstverständlich war das Recht der Marküberwachung, der Einbcrujung und Leitung des Marker» gcdiugs. Diese Rechte lourden de» Stammhäusern nie streitig gemacht. solvcit uns darüber Nachrichten erhalten sind. Ferner flan s den drei Obcrmärkern dovvelles Lo-sholz und doppelte Mästung zu T. h, an alle Markniänner wurde jährlich durch? Los ein gewisses O.uantum Holz unentgeltlich verabreicht. Ebenso haste jeder Markgcnojse das Recht, eine bestimmte Anzahl Schtveine »iit Eielwlmast in die Waldungen zu treiben ohne Bezahlung. Die Stamnihäuscr crlsteltcn dabei den doppelten Anteil am Lo-sholz und hatten doppelt soviel „Freischwcine". Aber mit einer Einjchränknng. Diese doppelten Rechte standen den Stanliuhäuscru nur zu, wenn sic von den adeligen Besitzern persönlich bewohnt wurde». War zur Gutsvcrwaltung nur ei» „Hos- inann" in dem 5gauic ansässig, dann wurde der wie jeder andere Markmann auch behandelt. Dieser Brauch batte seinen guten Grund. Wohnte der Obermürker im Bicbcrtale, dann kümmerte er sich ganz von. selbst um die Mark: er verdiente also das zweislache Recht. War er aber anderswo ansässig, dann hatte die Mark von '-«»er ^bcrniärkerschast recht wenig. Gerade um dieses Recht eutspaT;> sich der Streit. Ums Jahr 1680 verlangten die Adligen sür ihre Höfe doppeltes Anrecht auf die Markalmende, auch in ihrer Abwesenheit: sie wollten also aus einem seither Person- lichcn Recht eine dingliche Gerechtsame machen. Das ließen sich die drei Markgcmeindeu Rodhcim, Fellingshausen und Vetzberg natürlich nicht gefallen. Es kam zum Prozeß vor der Gießener Kanzlei. den die Gemeinde» natürlich verloren. Das Urteil wurde gejätll am 27. September 1681 Ader diese Entscheidung ist den Gemeinden „in berschiedcnen Stücken sehr zuwider und bescktwer- lich gefallen". Taruni appellieren die beiden hessischen Gemeinden Rodheim und Fellingshausen — Vetzberg war nassauiscb — nochmals an die Gießener Behörde. Diese Berusunasurluckdc ist ein lkabinetlstück damaliger Juristenkniife, denn daß sie die damaligen Märker nicht geschrieben haben, ist klar. Die Kanzlei hatte ga schrieben.^aß „Hn Obristtvachlmcister von Bökel und Interessenten" doppeltes Recht zustünde. Daher behaupten die Markgenossen, dies Wort „Interessenten" könne „noch von einem und dem andereir ertcndiret" werden. Sie werden ihre Gründe gehabt haben, noch einmal die drei alleinberechtigten Stammlstiuscr namentlich aiifzu- kühre» Zu dieser alten Klage kommt eine neue. In den Reckf- uungen jener Zeit bilden einen ständigen Posten die Kvntri- ^ buliouen, die sowohl die politische Gemeinde, wie auch die Mark- gcnosjenschast zu leisten hatte.
Als Besitzerin der weite» LLaldungcn galt die Mark, aber die Eintreiber der Kontributionen übersehen dabei, daß auch die Adeligen ziemlich große Wälder besaßen Darum mußte die Mä/kerschast von dem gesamten Waldareal Kontribution zahlen, mußten also die Ländereien der Obermärkcr mitverstcueru. Und die Adeligen ließen es sich ruhig gefallen, daß die ohnehin schier überlasteten Bauern auch ihre Steuern noch mitbezahllen. Darum sthreiden die beiden Gemeinden in berechtigter Entrüstung: „Nun wird uns plcichwohl kein Mensche zumuthcn können, daß wir denen Adeltchen Mittmärkcrn, welche in doppeltem Genuß von Uns auS der Forst haben, noch ihre Nutzung versteuern undt eine solche Last über Uns nehmen sollen!" Sollte ihnen zu Gießen ihr Recht nicht weiden, so behalten sie sich vor, ad Serenissimum zu appellieren, d b. die höchste Instanz anzurufen, die des Landgrafen selbst.
Das Gesuch der Genieinden tourde von der fürstlich-hessischen Kanzlei zu Gießen abi'chläglich befchieden. Doch beeilte» sich die Herren Räte, die ,,Interessenten" genau namhaft zu machen: aber
hinsichtlich der Adel-rechte bleibt es beim alten:.....auch
dieselbe (die Stamm häuserl bey ihren hergebrachlen und i» an- gcregtem Uriheil ihnen zuerkaiinten praeserenlicn, nutzbar- und Gercchtigkei, iiochmals gelassen »oerdcn . . ." Auch hinsichtlich der Forslai,«etz„i,g zu den Kontributionen bleibt cs beim „status guo". Dieses Ding hal also damals schon eine große Roll« gespielt.
Die abgewiesenen Markgenofsen beruhigten sich nicht bei dies« Entscheidung, sondern führten ihre Drohung ans und appellierte» an den hessischen Landgrascn selber. Wir wissen nicht mehr genau, wann das geschehen ist: leider ist uns auch iinbekannt, welche Antwort den Markgemeinden znteil wurde. Es ist uns nämlich nur eine undatierte Abschrift jener Eingabe an den L«idcssürsten erhalten, nach Schrift und Schreibweise kann sie sehr wohl auS derselben Zeit, also »m 1681—1682, stamme». Die weitere Geschichte der Märkerschaft, soweit sie sich urkundlich Nachweisen läßt, ist wohl noch reich an mannigsaltigen Reibereien und Streitereien zwischen Obcrmärkern und Markgcnossen: aber soweit ich sehe, kommen die oben erwähnten Klagepunkte nicht mehr vor. DaS könnte ja zum Beweis dienen, daß den Gemeinden ihr Recht gs- worden sei.
Der turze Blick, den wir mit den obigen Ausführungen in die Geschichte der Rodheimer Märkersckwst zu Wersen suchten, soll - uns lehren, daß die Adels Herrschaft wohl schwere Schädigungen ' sür die wirtschaftliche Entwickelung unserer Heimat im Gefolge hatte, Sckzäven unter denen Rodheim heute noch leidet. Aber aus Gründen der Billigkeft und der geschichtlichen Wahrhaftigkeit muh auch einmal stark betont werden, daß die alten Junker uiiserv« Vorjahren jahrhundertelang .einen großen Segen bedeutet haben. Das zeigt u. a. die Geschichte der Rodbeimer Märkerschajt.
Hugo H e y ui a n n.
vermNchte».
* „Papager zu verschenkent" Aus Halle a. S. wird uns geschrieben: Eine lustige Papagcicngcschichle. für bete» Richtigkeit lieh Ihr Mitarbeiter verbürgt, hat sich kürzlich in .Halle ereignet. In einer vietgelcsenen Zeitung unserer Stadt prangte kürzlich solgendes Inserat:
Papagei zu verschenken.
Zu erfrag, vormittag von 8—9 X-Straße Nr. soundsoviel.
Bitte zweimal klingeln! lluler vielen anderen las auch ein biederer Bürger, dessen „Lora" gerade das Zeitliche gesegnet hatte und deren Käfig noch verwaist daftand, das Inserat. Um nun der erste «Beiverber zu sein, machte er sich schon am Abend vorher samt seiner Tochter und seinen, Dienstmävche», letzteres mit eineni großen Korb bcwaisnet, auf, um den Papagei zu erlangen. Als er an des Hanse Psorte vorschriftsmäßig zweimal klingelte und niemand reagierte, erfuhr er von Hausbewohnern, daß die Mieter der Wohnung zur Stunde in einem benachbarten Hotel ihr« — Hochzeit feierten. Doch unser Bürgersmann war zäh und samt seinen Reisigen zog er schnnft- stracks in das Hotel und ließ sich mitten vom Gänsebraten tveg den Bräutigam herauvhvlen Der aber wußte nicht! das mindeste von einem Papagei. Zur Bekräftigung ries der ansclunnend Verwirrte seine Braut heraus Auch die nächsten Angehörigen, welche nach dem enteilten Brautpaar recherchierten, kannten unserenr Papageisuchcr nur bekrästigen, daß sich in ihren gesamten Familie kein Vogel befände. Als man hinterher air der Hochzeitstafel den schleckten Sckzerz besprach — beim um nichts anderes handelke cs sich — verschwand still am unteren Ende der Tasel ein Elast. Am anderen Morgen begann das große Rennen und Hunderte von Mensche» stelllen sich ein, um den vielbegehrten Gratisvogel z» erhalten. Allein an der Flurtür "--äugten vorsichtigenveise in stoßen Lerlern die Worte : .HicristkeinPapage« znverd schenken!" Und der böse S.helm lam um seine Pointe . . .
* Beim Zahnarzt. „Was machst d» denn immer die Tür von meinem Zimmer znm Wartezimmer auf, wenn ich singe?" fragt die Frau des Zahnarztes ihren Mann. „Weißt du," antworlct dieser, „ich möchte nur meine Patienten bnciitwr beruhigen, daß cs nicht ans dem Operalionszimmer kommt."
C. K. 20 Millionen Marksür eine Karte dritter Klasse — das ist der Fahrpreis, den ein englischer Gelehrter Pros. H. H. Turner für eine Reise nach der Sonne ausgerechnet lwt. Selbst wenn man einen --ochnellzug benutzt, der 90 km in der Stunde zurücklegt, würde man zu dieser Fahrt 175 Jahre brauchen. Das Licht allerdings legt die Entfernung in 8 Minuten gurüek. _ ~ i
llapsti-NStsel.
Heinzelmännchen — Macdonals — Milckivirtschast — Steinkohlen - Ente — Briinhild — Butter — Eber- jagd — Leder — Remsg-eid —' Dattel — Lachtaube.
Aus dein er««eii der vorstehenden Wörter sind drei, aus jedem der übilgen Wörter zcvet zusammenbäiiaeiidc Buchstaben zu ent» nchincu, so daß sich darcp,' ein Sprichwort ergibt.
Auslösung in nächster Nummer.
Anslösuug der Königspromenade in voriger Nummer:
Wenn du Statur im Großen ivistst betrachten,
Dnnn laß dich durch das Kleine nickt zerstreu'»;
Doch wenn du lernst auch anl da? Klein« achten.
Wirst du a» ihm dich ivie am Großen kren'n.
Julius Sturm.
Ntbofiion: N. N. ur »«h. - Rotationsdruck und Verlag der Brühl',chen Univ-rsitätd-Buch- und Sletndruckerei, R. Lan,r Gieße»


