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Bergstraße zum Felsberg, dem römischen Steinbruch führt. Die ge­waltigen Felsenmeere des Felsberges, die riesigen versteinerten Wogen gleichen, sind weitbekannt. Sie verdanken ihre Entstehung der Tätigkeit des Wassers, das diese festen Kerne bloßgelegt und von Kies und Grus befreit hat. Das Gestein ist ein prachtvoller Diorit. Kein Wunder, daß die Römer, diese hervorragenden Bau­künstler, den Stein ausbeuteten; nach den ägyptischen Steinbrüchen von Syene, deren Stein dem Odcnwäbdcr ähnelt, wird er auch aber unrichtig Syenit genannt. Heute liegen hier noch im Schat­ten hoher Buchen gewaltige Ueberreste römischer Steinmctzarbcit, die wir nur staunend betrachten. Die weit bekannte Riesensäule ist ein walzenförmig bearbeiteter Stein von 9,25 Meter Länge und 1,29 Mewr Durchmesser, der im Mittelalter als Grenzmal auf- gerichtet stand und Frühlingsseste der Landlcute zu seinen Füßen sah: im Anfang des vorigen Jahrhunderts sollte sie als Erinne­rungszeichen auf das Schlachtfeld von Leipzig verbracht werden, blieb aber glücklicherweise dem Odenwald erhalte». Daun finden wir hier noch den Altarstein, das Schiff und andere mit Namen bezeichnete Steine, die sämtlich noch die Spuren römischer Bearbei­tung zeigen. Es ist bewundernswert, was hier mit den geringen technischen Mittel», Steinsäge und Sand, und nur mit Menschen­krast, erreicht worden ist. Was wir heute an römischen Steinmetz- arbeitcn am Felsberg sehen, blieb dort liegen, als die Römer in Flucht vor den einbrechenden Germanen im 3. Jahrhundert diese Stätte verließen. Die Steinp, die jedoch früher am Felsberg ge­wonnen worden waren, sind weit hinaus ins römische Weltreich ver­bracht worden.

Ob von der Bergstraße hinüber nach dem Mümlingtal im Osten eine Verbindung quer durch das Gebirge bestand, ist schwerlich anzu­nehmen: es gibt im inneren Odenwald keine römischen Siedelungen, auch sonstige Funde wurden dort nicht gemacht. Noch im 4. Jahr­hundert nennt der römische Schriftsteller Ammianus Marcellinus den Odenwald einen durch schreckliche Finsternis Schauder erregen­den Wald. Es ist daher wohl anzunehmen, daß das Mümlingtal vom Main her erreicht wurde, in dem sich ja die Mümling bei Obernburg ergießt. Nun ist das Mümlingtal und seine Umgebung im Westen und Osten sehr reich an röunschen Niederlassungen und aus den zahlreichen hier gemachten Funden ist ein Schluß auf eine hohe Kultur zulässig.

Die Haselburg, Reste eines römischen Kastells in der Nähe von Hummctroth auf der Hassenrother Höhe, liegt westlich vom Müm­lingtal, völlig isoliert von einer ganzen Reihe östlich liegender Ka­stelle, dem Mümlinglimes, wovon noch später zu reden ist. Verhält­nismäßig sehr dicht liegen die Siedelungen von Rimhorn, Breiten­brunn, Mümling-Grumbach, Höchst, Breuberg, Sandbach, König, wo uns überall die Erde zahlreiche Erinnerungen an die Römerzcit bewahrt hat. In König finden wir römische Skulpturen und in Michelstadt ist in dem mittelalterlichen Diebesturm ein römischer Hermes-Kopf einaemauert.

Bor kurzem sind nun auch in dein westlich gelegenen Nachbar­tal der Gersprenz, bei Groß-Bicberau, Spuren römischer Nieder­lassungen gesunden worden.

Das wertvollste Zeugnis für die Herrschaft der Römer in unserem Gebiete und für die hohe Kultur dieses Volkes ist der weltberühmte Psahlgraben und die sog. innere oder Mümlings­linie mit ihren Kastellen. Der Psahlgrabeu berührt auf seinem Zug von der Donau zum Rhein den Odenwald aus der Strecke WalldürnMiltenberg. Beide Orte loaren Römerkastclle. Bei Miltenberg findet sich ein Gegenstück zur Riesensäule des Fels­bergs, die im Stadtwald liegenden Hainsäulen oder Heunensäulen, acht Säulen aus rotem Sandstein, römischen Ursprungs. Von Miltenberg bis Groß-Krotzenburq bildet an Stelle des Mühlgrabens der Main die nasse Grenze: nur an den Mündungen der aus dem Odenwald und Spessart kommenden Gebirgsbäche, waren bei Trenn­furth, Wörth, Obernburg, Niederberg, Stocksladt und Seligenstadt Kastelle angelegt. Tie Mümlinglinie zieht sich nun innerhalb des okkupierten, vom Limes abgegrenzteu Gebietes auf dem über 500 Meter hohen Gebirgszuge rechts, östlich, von der Mümling hin. Es ist dies die seit Alters Schneeschmelze genannte Wasser­scheide zwischen Mümling und Mudau. Die innere Linie stellte jedenfalls im Gegensatz zum Pfahlgraben eine Signallinie dar. Bei Neckarburken beginnt der Münilinqlimes, dann folgen »ach Norden fortschreitend die Kastelle von Schlossau, Hesselbach, Würzberg, Eulbach, Hainhaus bei Vielbrunn und Lützelbach, im ganzen eine Strecke von 50 Kilometern. Besetzt waren diese Kastelle mit der 22. Legion, der Legio XXII pia sidclis, die einst unter Titus an der Erstürmung Jerusalems teilgenommen hatte und später in Mainz garnisonicrte. Was mögen diese Kastelle in dem öden, un­wirtlichen Gebirge, fern der Kultur, nahe bei der feindlichen Grenze, fürkleine Garnisonen" gewesen sein! Untereinander waren diese Kastelle durch eine Kette von Wachttürmen verbunden, so daß es leicht möglich war, in kurzer Zeit eine Nachricht von einem Ende der Linie zum anderen zu übermitteln.

Alle diese Kastelle sind auf Odeuwaldwanderungen leicht zu besuchen, da die alte Römerstraße, auch Hochstraße, Stcinstraße genannt, heute noch begangen ist. Biel zn sehen ist ja heutzutage freilich nicht mehr: der Fachmann wird ja natürlich auf seine Kosten kommen: der Laie muß sich mit dem Bewußtsein begnüge» aus altem Kulturboden zu stehen. Ein paar Eiirzelhciten dürsten vielleicht noch interessieren. An das ehemalige Kastell Lützelbach erinnert hetzte noch der Namedas Schlößchen". Ein besonders

interessanter Punkt ist das Hainhaus. Im Mittelalter hieß der Ork die Bentzenburg. Das Vorhandensein des Römcrkastells läßt sich heute eigentlich nur mehr ahnen als erkennen. Die Grundmauern sind unter langgestreckten Bodenerhebungen erhalten, auf denen Buchen stehen, so daß der Umfang der Befestigung durch diese Baum­reihen angedeutet ist. Ein Quadrat von 25 Meter Seitenlänge bildete die Umsassungslinie des Kastells, das seinem Umfang nach für zwei Kohorten Legions-Infanterie bestimmt war. In seinem Raum stehen jetzt ein Forsthaus und einige kleinere Gebäude. Be­merkenswert sind hier noch die, allerdings aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts stammenden sechs Steinsitze auf der Ostseite, Ba- rocksessehaus Sandstein, die aus der Hainhaus-Ausichtspostkarte als kulturhistorische Merkwürdigkeit, röniisches Femgericht (!) bezeichnet sind. In Eulbach finden wir in dem schönen Park des Grasen von Erbach neben der künstlichen, aus echtem Mauerwerk, insbeson­dere von der Wildenburg, hergestellten Ruine alte römische Archi­tektur- und Bauwerke. Der acht Meter hohe Obelisk ist aus den Resten des Römerkartells von Würzberg errichtet: weiter sehen wir ein Haupttor des Würzberger und ein Seitentor des Eulbacher Kastells mit den dazu gehörigen Mauern, ein römisches Wachthaus, römische Votivsteine und Altäre. Der durch seine Sammeltätigkeit wohlhekannte Graf Franz I. zu Erbach-Erbach hat diese wertvollen Reste der römischen Befestigungslinie aus der Ilniee d seines Jagd­schlosses Eulbach hier verciuigt. lieber die Gestalt usw. der übrigen Reste wäre nichts wesentlich anderes zu sagen, als was über das Hainhaus bemerkt wurde.

Die Funde aus römischer Zeit, die in jener Gegend gemacht wurden, Bildwerke, Altäre, Votivsteine, Waffen und Gebrauchs­gegenstände aller Art, sind in dem Großh. Landesmuseum zu Darm­stadt und im gräflichen Schloß zu Erbach in übersichtlichen Samm­lungen dem Freunde der Altertumskunde zugänglich gemacht.

Sin Tischgespräch über die Hausordnung.'»

Die Frau des Hauses: Herr Rat, wenn Sie auch heute abend unser Gast sind, so nehmen Sie es mir doch nicht übel, wenn ich Ihnen eine juristische Frage vorlege. Ich bin noch ganz auf­geregt. Denken Sie einmal, unser Vermieter schloß heute vor­mittag unserem Dienstmädchen die Waschküche vor der Nase zu. Darf er das?

Der Amtsgerichtsrat! Sie verstehen sich vorzüglich anf das Bratcnvorlegen, Frau Elsbeth. Mer auf das Fragevorlegen..

Dr. Fischer: Herr Rat, meine Frau hat vergessen, zu er­wähnen, daß das Dienstmädchen in der Waschküche waschen sollte, und daß ihm der Vermieter die Benutzung der Waschküche mit der Begründung verboten hat, nach der Hausordnung wären heute nicht wir. an der Reihe, sondern Meyers) die über uns wohnen.

Der Rat: Ja, die Hausordnung ! Die Ordnung wird ja allgemein als die segensreiche Himmelstochter anerkannt, aber die Hausordnung verfluchen viele als eine wahre Teuselin. Und doch bewährt sie sich oft als Friedensstifteri», sogar als Streitverhüterin. In Ihrer Billa mit den drei Mietparteien wäre ja eine Haus­ordnung wohl nicht nötig. Aber denken Sie an die großstädtischen Zinshäuser mit Dutzenden von Mietern. Welcher Kampf um die Waschküche Ivürde dort unter den Hausfrauen entbrennen, wenn die Benützungszeit für die Waschküche nicht genau geregelt wäre!

Frau Elsbeth: Ja, aber wir haben nie eine Hausordnung zu Gesicht bekommen, können ihr also auch nicht unterworfen wer­den? Das ist doch wohl eine logische Frage, Herr Rat?

Der Rat: Noch immer nicht ganz! Zunächst: Sie haben eine Hausordnung auch wenn Sie es mir durch das Schütteln Ihres Köpfchens bestreiten. Als ich mich heute abend beim Betreten Ihrer Villa in Ihrem schönen, hell erleuchteten Hausflur um­schaute, siel mir dort ein kleines Plakat aus. Beim Hinzutreten entdeckte ich die Aufschrift: Hausordnung.

Frau Elsbeth: So, das bedruckte Stück Papier ist die Hausordnung! Gut, aber wo bleibt die Gerechtigkeit, jemandem die Befolgung von Vorschriften zu gebieten, die er nie gelesen, und auf die er nie hingewiesen worden ist.

Der Rat: Gemach, holen Sie mir doch einmal erst Ihren Mietvertrag, Herr Doktor. (Nach Durchsicht des Mietvertrags): Hier heißt es in 812:Der Mieter unterwirft sich der Hausord­nung." Damit ist die Hausordnung, ob gelesen oder ungelesen, ein Bestandteil Ihres Mietvertrages und für Sic verbindlich. Es gibt sogar Juristen, Frau Elsbeth, die gar nicht einmal verlangen, daß im Mietvertrag auf die Hausordnung verwiesen ist, sondern die Ansicht vertreten, daß der Meter eines Hauses) in dem eine Hausordnung besteht, ihr stillschweigend unterworfen ist.

Frau Elsbeth: Das wird ja immer schöner! Nun bin ich aber doch gespannt, was alles in der berüchtigten Hausordnung darin steht. Ich lasse sie gleich heraufholen.

Der Rat (liest aus der herbeigeholten Hausordnung vor): 81:Hunde, Katzen, Haus- und sonstige Tiere dürsen nur mit besonderer Bewilligung des Vermieters gehalten werden."

Frau Elsbeth: Uni Gotteswillen, unsere arme Miezi!

Der Rat: Ja, wenn der Vermieter es verlangt, müssen Sie sich von Ihrer schönen Angorakatze trennen.

B AusHauswirt Uud Mi-ster". Das Mietrecht allgemeinver­ständlich dargestellt von Dr. M. May. (Rechtsfragen des täglichen Lebens, Heit 2.) Verlag von Ernst Heinrich Moritz, Stuttgart.