Ausgabe 
10.4.1916
 
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Bei der Beurteilung der Zahnkrankhcitcn vom sozial-hygie­nischen Standpunkt muh man von der physwlogischeu Bedeutung der Zähne ausgehen, die bei den Menschen fast ausschlleßlich als Kauwerkzeuge in Betracht kommen, jedoch auch für andere ^unk- lionen, besonders die Sprache, von Bedeutung sind. Ihr Zustand Ijot eine sehr wesentliche Bedeutung für die ganze Besch affen hell der Mundhöhle, so daß Krankheiten dieser ost mit Zahnkrank­heiten im Znsaminenhange stehen. Frühzeitiger Zahnverlust bedingt sehr häufig indirekte Störungen der Verdauung und Ernährung, da der Ersah auf zahntechuischem Wege mir für einen beschränkten Teil der betroffenen Bevölkerung zugänglich ist und rn der Regel einen vollwertigen Ersatz für eigne gute Zähne nicht bieten kann. Tie Erhaltung gilt er Zähne ist daher jedenfalls von so­zial-hygienischer Bedeutuiig, und gerade wahrend des letzugen Krie­ges hat sich vielfach Gelegenheit geboten, die Wichtigkeit Meies

f ünftes zu crkenlien. Dabei kommt in Betracht, daß erkrankte ahne vielfach zum Ausgangspunkte von weiteren K r a n k - hciten. besonders Wurzelhautentzündung und Kiefervereiterung werden können, wodurch die Arbeits- nnb Erwerbsfähigkeit einer großen Zahl von Menschen zeitweise völlig aufgehoben imrd.

Geht man von diesen Voraussetzungen ans, daß unter allen Umständen die Erhaltung guter Zähne in den weitesten Kreisen unseres Volkes eine wichtige und gerade zur Beförderung der K r i e g s t a u g l i ch k e i t notwendige Aufgabe ist, so fragt eS sich, aus welchen Ursachen die außerordentlich häufigen Zahn- kraiikheiteu entspringen anb wie diese Ursachen beseitigt oder mög­lichst eingeschränkt werden können. Auf die Einzelheiten der Be­handlung voii Zahnkrankhciten und die technische Seite der Lache kann hier nicht eingegangen werden. Die Ursachen der Zahn­krankheiten sind, vom Standpunkt der allgemeine:! Ursachenforschnng int biologischen Gebiet betrachtet, dreierlei:

1. Endogene, das heißt durch angeborene Anlagen bedingte.

2. Exogene, das heißt durch äußere Schädigungen verantaßte.

3. Durch ein Zusammentreffen von endogener Anlage mit äußerer Schädigung hervorgerufene.

Angeborene Abnormitäten der Zähne finden sich vielfach in Bezug auf Stellung, Bauart und Strukturbeschaffenheit auf dem Bodell hereditärer Verhältnisse oder vererbter Krankheiten. Tie Ursachenforschnng kommt hierbei häufig auf das Vorhandensein von Infektionskrankheiten, besonders z. B. Syphilis bei den Vor­fahren, das heißt wiederum auf Bedingungen, deren Bekämpfung in das Gebiet der Sozial-Hygiene gehört. In vielen Fällen äußert sich die Mangelhaftigkeit der angeboreneil Anlage bei den Zähnen nur in einer leichteren Verwundbarkeit der Zahnmasse mit daran! sich anschließender Zahnkaries (Zahnfäulnis), so daß hier im Sinne von Nr. 3 eine Kombination von inneren und äußeren Ursachen vorliegt. Ich halte es jedoch für zweifellos, daß eine sehr große Zahl voll Kindern gesunde Zähne behalten könnte, trotz an­geborener Weise nicht sehr guter Zahnanlage, wenn für eine ge­regelte Zahngesundheitspflege während der Schulzeit -unter denr beratenden Einfluß des Schularztes gesorgt würde. Hierfür spricht auch der Umstand, daß eine große Zahl von Kindern mit von Geburt völlig normaler Zahnanlage durch mangelnde Mund-Hygiene schwere Zahnkaries bekommen und früh­zeitig ihres ursprünglich normalen Gebisses zum größten Teile beraubt werden. In diesen Fällen handelt es sich! im Sinne obiger Einteilung um rein exogene Erkrankungen, die vom sozial-hygie­nischen Standpunkte durch frühzeitig einsetzende systematische Zahnpflege bekämpft werden müssen. Auch! bei dein Zahnvcrlust im mittleren Lebensalter handelt es sich, vielfach um Störungen, die durch rechtzeitige Fürsorge vermieden oder lange Zeit hinaus­geschoben werden können. In dieser Beziehung wird zweifellos von vielen Menschen manches Notwendige unterlassen, da sie nicht rechtzeitig zum Zahnarzt gehen und dies erst dann tun, wenn sie Schmerzen oder Eiterung bekommen. Sicher ist, daß Me Zahn­pflege auch vom sozial-pathologischen Standpunkt aus zeitig, das lreißt schon lv ä h r e n b , soweit als möglich sogar vor der Schulzeit cinsetzen muß. Tie Kinder, die während der Schulzeit von einen! Schularzt in richtiger Weise auf die Bedeutung dieser Tinge hingewiesen und eventl. rechtzeitig in Behandlung gebracht worden sind, werden auch später die gesundheitliche Bedeutung guter Zähne int Auge behalten, ja sogar, wie sich das in anoercu Punkten vielfach gezeigt hat, eine bessere Zahupflege in die Familien hineinbringen.

Es kann also über die allgemeine Notwendigkeit, vom sozial-hygienischen Standpunkt aus für Zahnpflege zu sorgen, kein Zweifel sein; es fragt sich nun, in welcher Weise die Krcis- organisation zur Lösung dieser Aufgabe beitragen kann. Dabei ist zu bemerken, daß 1. in der Stadt Gießen die Zahnpflege der Schulkinder schon durch Bestellung eines besonderen Arztes für diese Zwecke in Angriff genommen worden ist. 2. Daß an der Universität Gießen seit längerer Zeit Ver­handlungen lvegen Einrichtung eines zahnärztlichen Institutes im Gauge gewesen sind. Die Lösung der innerhalb der Kreis org ani sation gestellten Aufgabe muß im Zusammenhänge mit den unter 1 und 2 genann­te n E i n r i ch t n n g e n u n d B e st r e b n ltg en g e s n ch t w e r - de n. Es läßt sich nämlich eine zahnärztliche Kontrolle und Behand­lung der Schulkinder int Kreise Gießen meines Erachtens nur im Zusammenhänge mit der Einrichtung eines lvenu auch nur ganz be­scheidenen zahnärztlichen Institutes in Gießen, ami

besten im Zusammenhänge mit der schon bestehenden Einrichtung in der Stadt und mit bemi für die Universität dringend notwendigen zahnärztlichen Unterricht lösen. Eine einheitliche Behandlung der ganzen Aufgabe durch den Kreis und die Stadt Gießen, sowie den Staat im Rahiuen der Landes-Universität würde allen Sei­ten gerecht werden, ohne dabei jeden einzelnen der drei Teilnehmer zu sehr zu belasten. Ichstmß hierbei besonders auch die außerordent- lief: ungünstige Lage der Landes-Universität in Bezug aus den zahn­ärztlichen Unterricht hervorheben, der zurzeit bei Mangel eines In­stitutes infolge der Fassung der Prüfungsordnung völlig unmög­lich ist. Universität und Stadt Gießen haben also d i e f r ü h c r v o r h a n d e n e n S t u d e n t e n d e r Z a h n Heil­kunde s c i t I a h r s n völlig verloren, was für beide eine Schädigung bedeutet. Wäre im Zusammenhiang mit der Universität ein auch nur einfaches poliklinisches Institut für diesen Zweck vor- lMnden, so würde die Zahl der Studierenden der Zahnheilkunde nach meiner Schätzung bald auf 5060 steigen, was^ nicht nur für die Universität als solche, sondern auch für die Stadt einen; beträchilichen Vorteil bedeuten würde. Es kommt dabei in Betracht, daß auch bei einer sehr einfachen Beschaffenheit des eigentlichen zahnärztlichen Institutes die Studien-Bednrgungen für Zahnärzte infolge des guten Ausbaues der benachbarten medizinischen Fächer in Gießen ebenso viele Vorteile bieten, wie sich solche für das Studium der Veterinäre trotz einer relativ nicht seht ausgedehnten Beschaffenheit der eigentlichen Veterinär-Medizinischen Institute er­geben haben. Z. B. wird das Vorhandensein einer gut eingerich­teten Klinik mit Poliklinik für Ohren-, Nasen- und Kehlkopfkrank­heiten die Möglichkeit gewähren, die angehenden Zahnärzte durch besondere Kurse über die Erkrankungen der Mundhöhle und deren Nachbarorgane zu unterrichten. Ebenso ließe sich sicher ein Unter­richt über diejenigen inneren Krankheiten organisieren, die für die Beschaffenheit und die Erkrankungen der Zähne indirekt eine Be­deutung haben. Ebenso könnte wahrscheinlich für den Unterricht über den anatomischen Bau und die Entwicklungsgeschichte der Zähne gesorgt werden. Es handelt sich also darum, die schon jetzt vorhandenen Unterrichtsmöglichkeiten durch eine besondere zahn­ärztliche Einrichtung zu ergänzen.

Ich möchte daher zur Lösung der gestellten Ausgabe ein Z u- f a tu m enw irk e n von Kreis und Stadt Gießen mit denr hessischen Staat in Verbindung mit den Universitäts-Einrichtun­gen Vorschlägen, das sich vielleicht am einfachsten in folgender Weise gestalten würde:

1. Die Stadt Gießen gibt, innerhalb der bisher schon gemachten Aufwendungen für Zahnpflege der Schulkinder, geeignete Räume mit Installation für Wasser und elektrisches Licht, bestellt wie bisher einen praktischen Zahnarzt für die Zahnpflege der Schulkinder und gibt einen Beitrag zu den Betriebskosten.

2. Der Kreis Gießen zahlt zu Metern Institut einen jähr­lichen Zuschuß zu den Betriebskosten.

3. Der hessische Staat richtet, wie dies nach den während meines Rektorates geschehenen Verhandlungen zu hoffen ist, einen Lehrauftrag für Z a h n h e i l k u n d e an der Landes-Univer­sität ein, für den von ssiten der medizinischen Fakultät geeignete! Vorschläge zu machen wären. Dieser Dozent hatte zugleich die Funktionen eines Schularztes für Zahnpflege flirren Kreis Gießen in! Einvernehmen mit dem schon vorhandenen Schularzt für den Kreis zu übernehmen. Eventuelle Reisekosten würden von dem Kreis getragen. Es wäre dadurch für den zahnärztlichen Unterricht an der Landes-Universität zugleich ein sehr wichtiges Ambulatorium ge­wonnen, das mit denr polillinischen Betriebe au dem Institut leicht in Verbindung gebracht werden kann.

Auf diesem Wege ließe sich durch ein Zusaminenwirken der drei Körperschaften eine Einrichtung schaffen, die sowohl für die Er­weiterung des Unterrichts, als für die sozialhygienischen Aufgaben im Gebiet der Zahnpflege von großer Bedeutung sein, andererseits durch Vermehrung der Studentenzahl auch einen Vorteil für Me Stadt Gießen bieten würde.

Ich möchte daher zunächst Vorschlägen, daß die in Betracht kommenden Behörden (Käeis Gießen, Stadt Gießen, Großherzog­liches Ministerium und Landes-Universität) je einen Vertreter zu einer gemeinsamen Verhandlung der Angelegenheit bestimmen. Es könnte sich noch darum handeln, ob die ganze Angelegenheit bis zum Schluß des Krieges vertagt werden soll. Ich ulöchte redoch gerade auf Grund der Erfahrungen in diesen! Krieg, welche die Wichtig­keit der Sozial-Hygiene in allen ihren Teilen verdeutlicht haben, Vorschlägen, daß die Angelegenheit bald in Angriff genommen wird, so daß jedenfalls zunächst ein llares Programm ausgestellt werden kann, das entweder schon vor oder bald nach denk Ende des Krieges' in Kraft treten könnte."

Das vorstehende Gutachten habe ich der Stadt ^Gießen zur Kenntnis und Stellungnahme zugehen lassen, und die Stadtverord- neten-Bersammlung hat darauf einstimmig beschlossen, den Plan von seiten der Stadt durch Bereit stelle!! von^ Räumen asm. zu fördern. Nachdem nunmehr auch der Kreis Gießen auf Antrag des Herrn Kreistagsmitgliedes Beckmann beschlossen frat, für bicfe Zwecke 2000 Mk. in den Voranschlag 1916/17 einznstellen, ist zu hoffen, daß auch der dritte Faktor, nämlich der hessische Staat, in geeigneter Weise bei der Lösung der gemeinsamen Aufgabe mit nnrkcn wird. ^

Geh. Medizinalrat Prof. Dr. S o m m e r.