Ausgabe 
20.3.1916
 
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Die arme Prinzessin.

Roman von Fedor von Zobeltitz.

(Nachdruck verboten, l (Fortsetzung.)

,,AH gewiß . . . immerhin wär' es verständiger geivesen, du hättest mir zuerst brieflich deine Absichten mitgeteilt und dann die Anzeigen verschickt. Ich meine, ich hätte es wohl verdient, in einer so wichtigen Frage uin meine Meinung ge hört zu werden. Aber lassen wir das. Du weißt, Bolko, daß deine Heirat mit Miß Lilian Simpson die Bestimmungen des Hausvertrags wie desFideikommißkodex verletzen würde. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Akten noch einmal von A bis Z durc^usehen. Die Familiensatzungen wurden 1853 neuerdings bestätigt, sie haben also rechtliche Kraft. Sie enthalten die gleichen Bestimmungen über die Erbfolge, die der Majoratsvertrag von 1692 aufführt; zu diesem sind in späteren Jahren wiederholt Zusätze gemacht worden, die aber das, was dich angeht, nicht berühren. Der springende Punkt ist dieebenbürtige" Ehe. So lange euer Geschlecht besteht, ist für den jeweilig Erstgeborenen der Paragraph des Eheschlusses noch nicht in Frage gekommen; ich habe also Wer die Grenzen der Ebenbürtigkeit in juristischem Sinne erst Erkuiidigungen einziehen müssen. Herr von Velten hat wir das besorgt" Er machte eine Bewegung zu dem Kandidaten, ihn gleichsam zum Sprechen aussordernd. Diese Bewegung hatte eine gewisse, zu dem sonstigen Sichgeben des Herzogs durchaus im Widerspruch stehende Feierlich­keit; es machte den Eindruck, als bemühte der alte .Herr sich sichtlich, den Ernst des Augenblicks zu betonen.

Auch Velten blieb sehr ernst.Ich kann mich kurz fassen, Durchlaucht," sagte er.Das Einsührungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Artikel achtundfünfzig, laßt in An­sehung der Familienverhültnisse und Güter des alten reichs­ständischen und des ihm landesgesetzlich gleichgestellten Adels die sogenannten Hausrechte unberührt. Damit ist dem hohen Adel eine Autonomie in Anordnung seiner Familienver­hältnisse und der Disposition über seine Güter gewähr- leistet, das heißt, die dldelsvorrechte aus dem Artikel vier­zehn der alten deutschen Bundesakte bleiben bestehen, soweit ie sich nicht auf die Privatgerichtsbarkert beziehen. Sie ileiben vor allem in bezug auf den Grundsatz der Eben­bürtigkeit bestehen, der nur durch anderweitige hausgesetz- tche Bestimmungen oder auch durch entgegenstehendes Her­um men ausgeschlossen werden kann. Fm übrigen läßt "sich darüber streiten, ob dies Vorrechte oder Pflichten sind."

Recht und Pflicht haben die gleiche Grundlage," warf der Herzog ein.

Velten verzog keine Miene und fuhr in ruhigem Tone, wie ein Vortragender oder Belehrender fort:Im Haris- und Erbgesetz oer GotterneggS wird die Ebenbürtigkeit beim Eheschlüß, ohne nähere Definition des Ansdrncks,.

als Notwendigkeit für die Erbfolge aufgeführt. Ebenbürtig­keit ist Gleichheit des Geburtsstandes; der regierende Fürst von Gotternegg" einen Augenblick pausierte der Spre­chendedürfte, wollte man den betreffenden Paragraphen rigoros auslegen, also nur mit einer Dame aus fürstlichem Geblüt vermählt sein. Aber in der hausrechtlichen Judi­katur der nicht souveränen Fürstengeschlechter sind Ab­schwächungen der Bestimmung vorgesehen; die Ebenbürtig­keit wird auf den gesamtenhohen" Adel ausgedehnt und umfaßt auch die ehemals reichsständischen Grafenhäuser. Die Ehe mit einer Bürgerlichen würde aber unter allen Um­ständen als Mißheirat auszusassen sein und die Erb- unfahigkeit der Deszendenz nach sich ziehen."

Er schwieg und griff wieder nach der Zigarre, die er in­zwischen fortgelegt hatte.

Das ist klar," sagte der Herzog.Hast du eine Erwide­rung, Bolko? Ist es auch dir klar, daß dir im Fälle einer Ehe mit Miß Simpson von der Erbfolge zurücktreten müßtest?"

Bolko hatte den Erörterungen Veltens schweigend zu­gehört. Er steckte sich die vierte Papyrus an; seine Hand zitterte dabei, er war sehr nervös. Er knippste mit den! Fingernägeln und zwinkerte mit den Augen. Plötzlich stand er auf, mit Hast und voll Unruhe, und entgegnete:Fa, Onkel. Es ist mir alles klar, ich habe mir das vorher; überlegt. Aber auch andres. Wir Gotterneggs stehen auf vier Augen. Fost ist kränklich, ist zum mindesten sehr zart. Es ist fraglich, ob er je heiraten wird. Seine Neigungen weisen ihn auch auf andre Gebiete als auf die Verwaltung der Herrschaft, auf Hof- und Militärdienst, auf Repräfen- tation. Und da dachte ich . . . also kurz: ich habe die Absicht, Seine Majestät zu bitten, mir durch Kabinettsbeschluß nieine Heirat zu gestatten und die Ehe als voll wirksam aner­kennen zu wollen."

Du vergißt, daß Majestät in euer Hausgesetz nicht ohrre weiteres eingreisen kann."

Doch, Onkel, er kann es," rief Bolko eifrig.Er kcnnr es, wenn alle Agnaten sich damit einverstanden erklären"

In diesem Falle allein der Prinz Jost," fügte Belten langsam hinzu.

Bolko trat an den Tisch heran. Von der Zigarette, die er zwischen den schlanken Fingern hielt, stieg eure feine gerade Rauchwolke auf; ihre lichtblaue Farbe verlor sich ur dein grauen Dampf der Holländer.

Lerr Velten," rief Bolko,ich will Jost noch ein Zu­geständnis machen. Ich schlage ihm ein Privatabkommen vor, dem der König seine Zustimmung gerade in diesem Falle nicht versagen wird. Er beläßt mich in Stand nnd Würden; er verzichtet nnr für seine Person auf die Bestimmungen des Hausvertrags. Mer nach meinem Tode treten sie wieder in Kraft, falls bis dahin Jost nrännliche Nachkommen hat. Es würden dann also nicht meine Söhne erbfolgeberechtigt sein, sondern HostS angenonnnen natürlich, daß er eine ebenbürtige Ehe schließt. . . ." Er wnrde wieder eifriger, sein Gesicht rötete sich, er gestikulierte lebhaft.